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Reisepässe und Personalausweise: Gebührenbefreiung und Gebührenermäßigung
Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist in der Regel gebührenfrei. Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die gebührenschuldende Person bedürftig ist. Auskünfte erteilt die zuständige Behörde (in der Regel die Stadt- oder die Gemeindeverwaltung, das Einwohnermeldeamt, Passamt, oder Bürgerbüro). Quelle: Bundesdruckerei
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! |
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