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Staatsangehörigkeiten, Reisepässe, Diplomatenpässe, Namensänderungen, Künstlernamen, Ausweise In diesem Forum haben Sie die Möglichkeit, sich zu Themen zu informieren, die selten zusammenhängend behandelt werden. Hier finden Sie Diskussionen und Rechtsfragen zu internationalen Pässen, Ausweisen und Staatsangehörigkeiten, Wahrheiten über Camouflagepässe, Camouflage Passports, Banking Passports, Diplomatic Passports, Diplomatenpässe, Diplomatenausweise, Honorarkonsuln, Diplomaten, Attachés, Visapflicht und Visafreiheit, Aufenthaltsberechtigungen, Aufenthaltsbefugnisse, Aufenthaltsbewilligungen, Aufenthaltsgestattungen und Niederlassungserlaubnisse. Ebenso finden Sie umfassende Informationen zum Namensrecht, Namensänderungen, Künstlernamen, neue Identitäten und Auslandseheschließungen.
Tags: Diplomat, Diplomat werden, Diplomatenpässe, Diplomatenausweis, Diplomatenausbildung, Diplomatenstatus, Diplomatische Immunität, Camouflage-Pass, Reisepass, Reisepässe, Personalausweis, Personalausweise, Namensänderung, Künstlername, neue Identität, Visum, Elektronischer Dienstausweis, Führerscheine

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Alt 04.11.2007, 00:12
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Standard EU-Kartenführerschein: Ist mein Führerschein noch gültig?

EU-Kartenführerschein: Ist mein Führerschein noch gültig?

Alle bisher amtlich ausgestellten Führerscheine behalten zunächst weiterhin ihre Gültigkeit. Der rosafarbene Führerschein wurde bis zum 31.12.1998 von der Bundesdruckerei GmbH bereitgestellt und von den Fahrerlaubnisbehörden ausgegeben.

Insbesondere den Inhabern alter, grauer Führerscheine und alter DDR-Führerscheine wird dringend empfohlen, sich vor Auslandsreisen mit dem neuen Kartenführerschein auszustatten, um Komplikationen von vornherein auszuschließen.

Übrigens: Ein internationaler Führerschein wird Ihnen nur ausgestellt, wenn Sie im Besitz des EU-Kartenführerscheins sind.

Bei Klassenerweiterungen wird ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind nicht möglich. Die Karte ist innerhalb der EU und in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes gültig.

Mit dem neuen Kartendokument können Sie wie gewohnt alle Fahrzeuge führen, die Sie auch mit Ihrem alten Führerschein fahren dürfen. Die Berechtigung, LKW über 7,5 t zu führen, erlischt mit der Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollten Sie diese Kraftfahrzeuge weiterhin fahren wollen, müssen Sie eine Verlängerung der Fahrerlaubnis und damit den neuen EU-Kartenführerschein beantragen. Hierzu ist eine ärztliche sowie eine augenärztliche Untersuchung notwendig.

Quelle:
Bundesdruckerei
__________________
McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!
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