![]() |
|
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Tags |
![]() |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
|||
|
Daueraufenthaltsrichtlinie, 2003/109/EG, Drittstaatsangehörige, kleine Freizügigkeit
Die Europäische Union (EU) hat mit der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 (ABl L 16 S. 44 vom 23.01.2004) die kleine Freizügigkeit für Drittstaatsangehörige, die die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangt haben, eingeführt. Die Richtlinie führt eine einheitliche Rechtsstellung für sogenannte langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige ein und trägt damit zur Annäherung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bei. Die Mitgliedstaaten erteilen Drittstaatsangehörigen, die sich fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufgehalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten. Die Zeiten, in denen sich der Drittstaatsangehörige nicht im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats aufgehalten hat, fließen in die Berechnung der Dauer des ständigen Aufenthalts nicht ein, wenn sie nicht mehr als sechs aufeinander folgende Monate betragen oder aus in den Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats vorgesehenen Gründen erforderlich war. Der Drittstaatsangehörige muss nachweisen, dass er - für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen über feste und regelmäßige Einkünfte, die ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen des betreffenden Mitgliedstaats für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ausreichen, - über eine Krankenversicherung verfügt. Die Mitgliedstaaten stellen dem langfristig Aufenthaltsberechtigten eine für alle Mitgliedstaaten geltende Aufenthaltsberechtigung-EG aus (Artikel 8). Nach einem Referentenentwurf zur Änderung des AufenthG heißt die Aufenthaltsberechtigung-EG in Deutschland nun "Niederlassungserlaubnis-Daueraufenthalt-EG". Drittstaatsangehörige, denen eine Aufenthaltsberechtigung-EG erteilt wurde, werden auf folgenden Gebieten wie eigene Staatsangehörige behandelt: - Bedingungen für den Zugang zu einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit sowie Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, - allgemeine und berufliche Bildung, - Anerkennung der Prüfungszeugnisse und Stipendien, - Sozialleistungen und Krankenversicherung, - Sozialhilfe, - soziale und steuerliche Vergünstigungen, - Vereinigungsfreiheit, Mitgliedschaft und Betätigung in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband, - Freier Zugang zum gesamten Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats. Drittstaatsangehörige, denen eine Aufenthaltsberechtigung-EG erteilt wurde, sind gegen Ausweisungsentscheidungen besonders geschützt (Artikel 12). Personen, die im ersten Mitgliedstaat als Familienangehörige eines langfristig Aufenthaltsberechtigten gelten, haben das Recht, den langfristig Aufenthaltsberechtigten in den zweiten Mitgliedstaat zu begleiten oder ihm nachzureisen. Wenn die Familie im ersten Mitgliedstaat noch nicht bestand, findet die Richtlinie 2003/86/EG (Familienzusammenführung) Anwendung. Sobald ein langfristig Aufenthaltsberechtigter den Aufenthaltstitel im zweiten Mitgliedstaat erhalten hat, werden ihm in diesem Mitgliedstaat die gleichen Rechte zuerkannt wie im ersten Mitgliedstaat. Ein langfristig Aufenthaltsberechtigter, der sich in einem zweiten Mitgliedstaat aufhält, behält seine Rechtsstellung im ersten Mitgliedstaat, solange er diese im zweiten noch nicht erworben hat. Nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren im Hoheitsgebiet des zweiten Mitgliedstaats kann ein langfristig Aufenthaltsberechtigter bei den zuständigen Behörden dieses Staates um die Gewährung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nachsuchen. Wird ihm der Status erteilt, so führt dies zum Erlöschen des Rechtsstatus in dem ersten Mitgliedstaat (Artikel 23).
__________________
BPB Forum/BPB Home/BPB.Org/BPBDirectory/BPB.Biz/BPB.Info/BPB.Net/Tags/Archive Staatsangehörigkeiten, Pässe & Titel: Staatsangehörigkeiten, Reisepässe, Diplomatenpässe, Namensänderungen, Künstlernamen, Ausweise, Doktortitel, Professortitel, Ehrentitel, Diplome, Zeugnisse, Berufsbezeichnungen, Titelführung, Adelstitel, Feudaltitel, Ritterorden, Familienwappen, Geistliche Ordensgemeinschaften, Dubiose Promotionsberatungen, Titelvermittlung, Ghostwriter, Prof.-Titel und Doktortitel kaufen, Gesetze, Urteile und Beschlüsse zur Titelführung, zu Pässen, Ausweisen und Passeinträgen Hochschulen, Studium, Studiengänge, akademische Weiterbildungen & akademische Berufe: Informationen, Gesetze, KMK-Beschlüsse, Rahmenordnungen, Vereinbarungen & Vorschriften, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen in Deutschland, Hochschulliste, Promotionsforum, legale Promotionsberatung, promovieren, anerkannte Promotionen und Habilitationen, Studium, Studiengänge in Deutschland, Österreich, Schweiz, Präsenz-, Online- und Fernstudium, Auslandsstudium aller Art, studieren im Ausland, Praktika, Hilfen, Wissenswertes, Accreditation matters, Recognition of foreign Universities, Credential Evaluation Services, Tipps und allgemeine Diskussionen zur Hochschulbildung und akademischen Berufen Berufliche Aus- und Weiterbildungen, Fortbildungsprüfungen, Berufe (auch international): Gesetze, Richtlinien, Rahmenordnungen, Prüfungsordnungen & sonstige Vorschriften, Ingenieur-, Techniker- und Meisterkurse und -Abschlüsse, auch international, Abschlüsse, Kurse und Adressen der Kammern, IHK, HWK, LWK, IngK, ArchK, Sonstige staatliche Prüfungen, anerkannte Abschlüsse und Zusatzqualifizierungen, Tipps zur beruflichen Bildung & freie Diskussionen zu Berufen und beruflichen Weiterbildungen, Fernkurse und Onlinekurse mit ZFU-Zulassung und reine Selbststudienkurse, Seminare, Schulungen, Workshops, Coaching & Supervision Tags: Diplomat, Diplomat werden, Diplomatenpässe, Diplomatenausweis, Diplomatenausbildung, Diplomatenstatus, Diplomatische Immunität, Camouflage-Pass, Reisepass, Reisepässe, Personalausweis, Personalausweise, Namensänderung, Künstlername, neue Identität, Visum, Elektronischer Dienstausweis, Führerscheine Tags: Doktor, Doktortitel, Ehrendoktortitel, kirchliche Doktortitel, Doktor honoris causa, Dr Titel, Dr Titel kaufen, Dr. h.c., Titelführung, Titelführung Doktortitel, Doktortitel Passeintrag, Professortitel, Professortitel kaufen, Ehrenprofessortitel, Professor honoris causa, Prof Titel, Prof Titel kaufen, Prof. h.c., Diplom kaufen, Abschlusszeugnis kaufen, Abiturzeugnis, Meisterbrief kaufen, Gesellenbrief kaufen, Berufsbezeichnungen, Berufszertifikate, Ghostwriting Tags: Adelsnamen, Adelsprädikate, Adelstitel, Adelstitel Adoption, Adelstitel Heirat, Adelstitel kaufen, Feudaltitel, Feudaltitel kaufen, Familienwappen, Ritterorden, Ordensritter |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|