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Guten Tag,
ich habe mich schon des öfteren gefragt, wie es denn ist, wenn ein Kind "zu viele" Vornamen hat (v.a. in Adelsfamilien nicht selten), in den Personalausweis passen doch höchstens vier bis sechs. Wie wird das dann gehandhabt? Denn gekürzt wird das ja nicht, wie man z.B. bei den Prinzen von Thurn und Taxis sieht. Stehen die restlichen Vornamen dann einfach nicht im Personalausweis? Wenn dem so ist: Muß man sie dann überhaupt angeben, wenn man seinen vollständigen Namen angeben soll, oder genügen dann die im Ausweis vermekten? Vielen Dank für jedwede Hilfe! |
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Royal Highness !
es kommt hierbei nicht darauf an, wieviele Namen im Personalausweis eingetragen werden können; (öffentlich) anzugeben ist - im Sinne der Identitätsfeststellung/ Klarheit - ausschließlich der Rufname. Formal ist maßgeblich, daß alle Vornamen im Personalausweisregister (§ 2a PersAuswG) eingetragen sind, die dann für amtliche Zwecke (Trauung, Fahndung etc.) aufgerufen werden können.
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