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Doppelnamen beantragen, Namensänderung in einen Doppelnamen des Vaters und der Mutter
Auch diese Anfrage habe ich im Laufe der letzten Monate mehrfach in ähnlicher Form erhalten - vielen Dank hierfür an die Leser. Sachverhalt: Der Interessent trägt den Namen der Mutter und will den Namen des Vaters hinzufügen; oder der Interessent trägt den Namen des Vaters und will den Namen der Mutter hinzufügen. Die Namen der Eltern haben sich nicht verändert. Im Grunde ist das Ganze sehr leicht - es gilt: Für jede Namensänderung ist ein wichtiger Grund erforderlich. Das hat natürlich seinen guten Sinn. Wo kämen wir hin, wenn jeder Bundesbürger je nach Laune und Belieben seinen Namen ändern könnte... Das Namensrecht hat hier eine Schutzfunktion - und zwar soll die Öffentlichkeit geschützt werden. Der Name ist für die Identifizierung einer Person maßgeblich. Damit die Öffentlichkeit in der Lage ist, eine Identifizierung vorzunehmen, ist es natürlich sinnvoll, dass der einmal erworbene Name fortdauernd gilt und nur unter ganz besonderen Umständen geändert werden kann, dies dann allerdings nachvollziehbar und behördlich gemeldet. Die wohl einfachste Namensänderung dürfte wohl durch Heirat oder Adoption zu erlangen sein. Hier gibt es aus behördlicher Sicht keine Probleme hinsichtlich der Annahme des Namens des Ehegatten oder des Adoptierenden. Daher haben sich auch Adelsnamen so inflationär entwickelt - es hat sich sogar schon ein richtiger Markt entwickelt, per Heirat oder Adoption wohlklingende Namen anzunehmen, wobei dem Grunde nach Scheinehen, die lediglich zur Weitergabe und Erlangung des Namens dienen, sittenwidrig und nichtig sind. Ansonsten gilt, wie bereits gesagt, dass grundsätzlich ein wichtiger Grund vorliegen muss. Gerade bei Erwachsenen gestaltet sich eine Namensänderung ohne den Akt der Heirat, Scheidung oder Adoption als äußerst schwierig. Zur Vorgehensweise der Namenserteilung des Kindes bei Geburt siehe hier: - Namensrecht: Geburtsname des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge und hier: - Namensrecht: Geburtsname des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge Der so erlangte Name gilt grundsätzlich erstmal fortdauernd. Laut BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - ist eine solche Namensänderung in einen Doppelnamen, also der Voranstellung oder Nachstellung des Namens des anderern Elternteils für Erwachsene nicht vorgesehen, vor allem wenn sich die Namen und Verhältnisse der Eltern nicht geändert haben. Daher könnte hier allenfalls eine öffentlich-rechtliche Namensänderung aus wichtigem Grund in Betracht kommen. Siehe dazu hier: - Namensänderung aus wichtigem Grund, Voraussetzungen und Möglichkeiten Und gerade hier hebt sich die Anfrage selbst aus den Angeln, da kein wichtiger Grund zur Namensänderung vorliegen kann, da der alte Name ja beibehalten werden soll. Feststellung: Es existiert keine Rechtsgrundlage, nach der ein Erwachsener einen Doppelnamen des Vaters und der Mutter beantragen kann, wenn dieser bereits den Namen des Vaters oder der Mutter trägt, der Interessent also den Namen des anderen Elternteils lediglich hinzufügen möchte und sich die Namen der Eltern nicht verändert haben. © BPB Business Podium Boards
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