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Ich hab in einem Buch gelesen, dass man bei der Regierung von Tonga einen Pass für US-$ 50,000 kaufen kann. Weiß jemand "was der bringt". Also kann man damit gut reisen? In welchen Ländern kann ich mich damit aufhalten? Entfällt mit so einem Pass irgendwo Visapflicht?
DaNk |
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ein uralter hut... ihre königliche hoheit ist - vor jahren - einem "berater" auf den leim gekrochen und als folge zum königlichen hofnarr (kein witz!) ernannt wurde... offenbar auf dem kargen eiland DER ehrentitel (wie der adäquate titel hier in europa heisst, entzieht sich meiner kenntnis 8-)
absoluter schrott, was da angeboten wird ... im übrigen dürften dem herrn könig - nebst der erhaltung seines (über)gewichtes - die folgen des heftigen erdbebens, das eben über den pazifik wütete, grössere sorgen bereiten als die zahl der tongapässe, die immer noch auf dem markt herumgeistern forget it! ffbkdavid@business-podium.com www.creatrustconsult.com Geändert von ffbkdavid (03.11.2006 um 22:26 Uhr). |
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kurz gesagt: Grober Unfug.
Schauen Sie einmal in die Staatenliste des AA (gilt für das Schengen-Gebiet analog), und dort suchen Sie nach Tonga: http://www.capimana.com/offshore/Visumspflicht.pdf Wenn Sie ansonsten noch 30.000 USD drauflegen, können Sie einen Paß aus Südamerika erhalten, von einem Land, das nicht der Visumspflicht unterliegt. Beste Grüße tropico |
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Werte Leser,
kann mir bitte jemand mal erklären wofür man als Westeuropäer einen Pass = Staatsbürgerschaft erwerben sollte? Wegen dem Wegfall der Visumspflicht wohl kaum. Auch hängt die Steuerpflicht nicht von der Staatsbürgerschaft ab (so eine Regel gibt es meines Wissen nur in den USA). Nun gut, der erweiterten beschränkten Steuerpflicht kann man damit in Deutschland entgehen. Viel mehr fällt mir nicht ein. Wenn das Heimatland von der 2. Staatsbürgerschaft erfährt, dann verliert man i.d.R. seine erste Staatsbürgerschaft und benötigt auf einmal eine Aufenthaltsgenehmigung im Heimatland. Ob das erstrebenswert ist? Ansonsten ein Bankkonto unter anderem Namen eröffnen, dass geht einfacher mit einer ausländischen Kapitalgesellschaft oder sehr hausbacken mit meiner Oma. Na ja, ansonsten ist das vielleicht ein guter Partygag, aber dafür reicht ein Pass von "British Honduras", den man für ein Hunderter im Internet bekommt. Grüße Mucha |
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Als Westeuropäer (insbesondere als Deutscher) brauche ich mit Sicherheit keine zweite Staatangehörigkeit; hinsichtlich Deutschland habe ich die Rechtsfolgen bereits umfassend dargestellt.
Für Personen anderer Nationalität sieht das schon anders aus. Beispiel: 1. Eine Person stammt aus einem Land, das international "ein wenig Abseits steht". Eine Vermögenssicherung unter Zuhilfenahme einer Offshore-Firma gelingt nur sachgerecht, wenn bei Kontoeröffnung dessen zweite unverdächtige Staatsbürgerschaft durch den Paß dokumentiert wird. Andernfalls wird er kein Geschäftskonto bekommen. (Originalfall !!!) Ein Osteuropäer will mit seiner Auslandsgesellschaft in der Schweiz ein Geschäftskonto eröffnen. Mit seiner ersten Staatsangehörigkeit wird das definitiv nichts; die zweite Staatsbürgerschaft hilft das Problem zu überwinden. (Originalfall !!!) Es gibt noch einige andere Fallkonstellationen. Ansonsten hat Mucha recht: im Zweifel hilft Muttern oder die Oma ! Beste Grüße tropico |
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