Scheidungsurteile, Heiratsurkunden und sonstige Dokumente aus dem Ausland
Scheidungsurteile, Heiratsurkunden und sonstige Dokumente aus dem Ausland
Zum Nachweis über eine im Ausland erfolgte Eheauflösung sind deutschen Behörden bzw. Gerichten die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil sowie ggf. weitere Unterlagen vorzulegen.
Informationen zu den Möglichkeiten der Beschaffung dieser Dokumente aus dem Ausland finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen. Falls die benötigten Informationen ausnahmsweise nicht im Internet veröffentlicht sind oder wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung auf.
Bitte beachten Sie, dass die deutsche Auslandsvertretung nur dann die Beschaffung von Urkunden, notariellen und gerichtlichen Dokumenten übernimmt, wenn dies nicht auf zumutbare Weise durch Sie selbst oder durch einen privaten örtlichen Dienstleister erledigt werden kann.
Quelle:
Auswärtiges Amt
__________________ McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz!