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Staatsangehörigkeiten, Reisepässe, Diplomatenpässe, Namensänderungen, Künstlernamen, Ausweise In diesem Forum haben Sie die Möglichkeit, sich zu Themen zu informieren, die selten zusammenhängend behandelt werden. Hier finden Sie Diskussionen und Rechtsfragen zu internationalen Pässen, Ausweisen und Staatsangehörigkeiten, Wahrheiten über Camouflagepässe, Camouflage Passports, Banking Passports, Diplomatic Passports, Diplomatenpässe, Diplomatenausweise, Honorarkonsuln, Diplomaten, Attachés, Visapflicht und Visafreiheit, Aufenthaltsberechtigungen, Aufenthaltsbefugnisse, Aufenthaltsbewilligungen, Aufenthaltsgestattungen und Niederlassungserlaubnisse. Ebenso finden Sie umfassende Informationen zum Namensrecht, Namensänderungen, Künstlernamen, neue Identitäten und Auslandseheschließungen.
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  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2007, 13:21
McNamara McNamara ist offline
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Beiträge: 1.199
Standard Behördliche Rechtsakte im Ausland: Apostille nicht vergessen

Behördliche Rechtsakte im Ausland: Apostille nicht vergessen

Wer sicher sein will, dass anerkannte ausländische Rechtsakte auch im Inland anerkannt werden, sollte sich im jeweiligen Ausland eine sogenannte Apostille auf die öffentlichen Urkunden beschaffen.

Die Apostille dient im internationalen Rechtsverkehr dem Nachweis der Echtheit von schriftlichen Urkunden, Verträgen und allen rechtserheblichen Schriftstücken (diplomatische Beglaubigung oder Legalisation). Die Apostille als diplomatische Beglaubigung ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem jeweils die übergeordnete Behörde die vorhergehende Behörde bestätigt, bis die höchste innerstaatliche Stelle die "Oberbeglaubigung" ausstellt.

Die Apostille ist natürlich nicht immer erforderlich. Oft gibt es auch andere internationale Bescheinigungen, die für die Anerkennung im Ausland ausreichend sind. Wer z. B. im Ausland heiraten will, benötigt meistens lediglich eine internationale Geburtsurkunde und Ehefähigkeitsbescheinigung usw. Je nach Land kommen dann weitere Dokumente hinzu, die für eine Heirat im Ausland benötigt werden. Hierbei kommt man auch ohne Apostille aus. Das nur als einfaches Beispiel.
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McNamara
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  #2 (permalink)  
Alt 15.07.2007, 12:18
tropico tropico ist gerade online
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Standard Apostille

Apostille - Diplomatische Beglaubigung oder Legalisation

Die diplomatische Beglaubigung ist ein mehrstufiges Verfahren. Die jeweils übergeordnete Behörde bestätigt die vorhergehende, bis die höchste innerstaatliche Stelle die so genannte End- oder Überbeglaubigung ausstellt.

Apostille

Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde. Die Vereinfachung des Rechtsverkehrs, die mit diesem Übereinkommen damals erreicht werden konnte, trägt heute wesentlich zur Entwicklung der Globalisierung bei, wenn sie internationale Wege rasch und unbürokratisch ermöglicht.

Die Apostille wird auf öffentliche Urkunden gesetzt. Welche Urkunden als öffentliche Urkunden anzusehen sind, regelt der Artikel 1 des Übereinkommens, wobei jeweils innerstaatliches Recht der Ausstellungsbehörde zur Anwendung kommt.

Der Text der Apostille ist in der Form eines Quadrates mit einer Seitenlänge von mindestens 9 Zentimetern darzustellen. Er kann in der Amtssprache der ausstellenden Behörde verfasst sein. Die Überschrift "Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)" ist zwingend in französischer Sprache vorgesehen. Zur Zeit bemüht sich die Haager Konferenz, bei der Handhabung der Apostille verstärkt die EDV einzusetzen. Dies hat auch schon zu einer wegweisenden Neuerung geführt: Die Volksrepublik China hat am 3.3.2006 dem Archivar folgende Erklärung betreffend die Sonderverwaltungsregion Hongkong abgegeben: "Das Apostille-Amt der Justizverwaltungsregion Hongkong führt seit kurzem das Apostille-System computergestützt. Auf Grund des computergestützten Systems wird es eine Änderung in der Erzeugung der Apostille geben. Gegenwärtig wird die Apostille als Stempel auf das Dokument, auf dem eine Apostille erforderlich ist, mit handschriftlich zu ergänzenden Leerstellen gestempelt. Nunmehr wird die Beglaubigung durch den Computer erzeugt und auf dem Dokument, auf dem eine Apostille erforderlich ist, angebracht. Im sonstigen Verfahren wird die Beglaubigung durch den Standesbeamten des Obersten Gerichtes unterzeichnet und mit dem Siegel des Gerichtes versehen. Dieses neue System ist ab 20. März 2006 in Kraft. Ansonsten bleiben die bestehenden Praktiken und Verfahren unverändert." Daraus ist zu ersehen, dass Änderungen in der Handhabung der Apostille der Notifikation des Archivares bedürfen und dieser wiederum die Neuerung allen Mitgliedsstaaten zur Kenntnis bringt.

Die Apostille wird von den Verwaltungsorganen für Urkunden aus dem Tätigkeitsbereich der Verwaltung ausgestellt. Für notariell oder gerichtlich beglaubigte Privaturkunden und öffentliche Urkunden, die der Rechtsprechung zuzuzählen sind, wird die Apostille in Deutschland und Österreich von den Gerichten hergestellt.

Das Verfahren zur Beglaubigung durch Apostille ist gem. Artikel 8 des Übereinkommens allerdings nur anzuwenden, wenn die sonst anzuwendenden Bestimmungen strenger wären. Sind sie hingegen leichter, oder gewähren sie eine völlige Befreiung von der Beglaubigung, dann darf das Haager Beglaubigungsübereinkommen zu keiner Verschlechterung führen.

Die Anzahl der Vertrags- und Mitgliedstaaten ändert sich laufend. Zur Zeit sind es 92.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.07.2007, 19:58
Waldmensch Waldmensch ist offline
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Registriert seit: 21.05.2006
Beiträge: 21
Standard Apostille für die Anerkennung einer Auslandsheirat im Inland

Zitat:
Zitat von McNamara Beitrag anzeigen
Die Apostille ist natürlich nicht immer erforderlich. Oft gibt es auch andere internationale Bescheinigungen, die für die Anerkennung im Ausland ausreichend sind. Wer z. B. im Ausland heiraten will, benötigt meistens lediglich eine internationale Geburtsurkunde und Ehefähigkeitsbescheinigung usw. Je nach Land kommen dann weitere Dokumente hinzu, die für eine Heirat im Ausland benötigt werden. Hierbei kommt man auch ohne Apostille aus. Das nur als einfaches Beispiel.
Richtig. Umgekehrt braucht man dann aber schon eine Apostille. Sonst kann man Probleme bekommen, wenn man eine Auslandsheirat im Inland anerkannt haben möchte.
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