Reisepass: neue vorläufige Dokumente und Kinderreisepässe, EU-Reisepässe, ePässe
Reisepass: neue vorläufige Dokumente und Kinderreisepässe, EU-Reisepässe, ePässe
Neben den hochwertig abgesicherten, maschinenlesbaren EU-Reisepässen und Bundespersonalausweisen, die zentral in der Bundesdruckerei GmbH personalisiert werden, gibt es für Antragsteller die Möglichkeit, in Eilfällen von der zuständigen Personalausweis- und Passbehörde ein vorläufiges Dokument kurzfristig zu erhalten.
Der Bundesminister des Innern hat am 03. Dezember 2001 mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Reform pass- und personalausweisrechtlicher Vorschriften erlassen. Darin wird geregelt, dass vorläufige Reisepässe, vorläufige Personalausweise und Kinderreisepässe zukünftig sicherheitstechnisch aufgewertet und in maschinenlesbarer Form ausgestellt werden.
Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Nr. 63, G 5702, ausgegeben am 05. Dezember 2001, veröffentlicht.
Einführungstermin: 1. Januar 2004, 2-jährige Übergangsfrist bis 31.12.2005.
Folgende Anforderungen werden mit dem neuen Konzept erfüllt:
Umsetzung der EU-Mindeststandards für die Fälschungssicherheit von Reisedokumenten (Entschließung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten vom 17. Oktober 2000, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABl. C 310 vom 28.10.2000, S. 1 f.).
Erhöhung der Fälschungssicherheit der Blankovordrucke.
Sicherheitstechnische Verbesserung des Ausstellungsverfahrens zur Erhöhung des Schutzes gegen Verfälschung der inhaltlichen Daten.
Angleichung der Dokumente an die Empfehlungen der International Civil Aviation Organization (ICAO)
Quelle:
Bundesdruckerei
__________________ McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz!