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Werden alle Fahrzeugklassen des alten Führerscheins in den neuen übernommen?
Ja, mit dem überall in der Europäischen Union gültigen Kartendokument können Sie wie gewohnt alle Fahrzeuge führen, die Sie auch mit Ihrem alten Führerschein fahren dürfen. Die Fahrzeugklassen in Ihrem neuen Dokument entsprechen dann uneingeschränkt den internationalen Fahrerlaubnisklassen gemäß EU-Richtlinie. Die Berechtigung, LKW über 7,5 t zu führen, erlischt mit der Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollten Sie diese Kraftfahrzeuge weiterhin fahren wollen, müssen Sie eine Verlängerung der Fahrerlaubnis und damit den neuen EU-Kartenführerschein beantragen. Hierzu ist eine ärztliche sowie eine augenärztliche Untersuchung notwendig. Quelle: Bundesdruckerei
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! |
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