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Staatsangehörigkeiten, Reisepässe, Diplomatenpässe, Namensänderungen, Künstlernamen, Ausweise In diesem Forum haben Sie die Möglichkeit, sich zu Themen zu informieren, die selten zusammenhängend behandelt werden. Hier finden Sie Diskussionen und Rechtsfragen zu internationalen Pässen, Ausweisen und Staatsangehörigkeiten, Wahrheiten über Camouflagepässe, Camouflage Passports, Banking Passports, Diplomatic Passports, Diplomatenpässe, Diplomatenausweise, Honorarkonsuln, Diplomaten, Attachés, Visapflicht und Visafreiheit, Aufenthaltsberechtigungen, Aufenthaltsbefugnisse, Aufenthaltsbewilligungen, Aufenthaltsgestattungen und Niederlassungserlaubnisse. Ebenso finden Sie umfassende Informationen zum Namensrecht, Namensänderungen, Künstlernamen, neue Identitäten und Auslandseheschließungen.
Tags: Diplomat, Diplomat werden, Diplomatenpässe, Diplomatenausweis, Diplomatenausbildung, Diplomatenstatus, Diplomatische Immunität, Camouflage-Pass, Reisepass, Reisepässe, Personalausweis, Personalausweise, Namensänderung, Künstlername, neue Identität, Visum, Elektronischer Dienstausweis, Führerscheine

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  #1 (permalink)  
Alt 04.11.2007, 12:37
Moderator †
 
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Beiträge: 1.472
Standard Werden alle Fahrzeugklassen des alten Führerscheins in den neuen übernommen?

Werden alle Fahrzeugklassen des alten Führerscheins in den neuen übernommen?

Ja, mit dem überall in der Europäischen Union gültigen Kartendokument können Sie wie gewohnt alle Fahrzeuge führen, die Sie auch mit Ihrem alten Führerschein fahren dürfen. Die Fahrzeugklassen in Ihrem neuen Dokument entsprechen dann uneingeschränkt den internationalen Fahrerlaubnisklassen gemäß EU-Richtlinie.

Die Berechtigung, LKW über 7,5 t zu führen, erlischt mit der Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollten Sie diese Kraftfahrzeuge weiterhin fahren wollen, müssen Sie eine Verlängerung der Fahrerlaubnis und damit den neuen EU-Kartenführerschein beantragen. Hierzu ist eine ärztliche sowie eine augenärztliche Untersuchung notwendig.

Quelle:
Bundesdruckerei
__________________
McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!
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