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Heiraten in Frankreich, in Frankreich heiraten, Hochzeit im Ausland, Auslandshochzeit
Generell ist eine rechtskräftige Heirat in Frankreich für deutsche Ehepaare nur dann möglich, wenn mindestens einer der beiden Eheleute seinen Wohnsitz 30 Tage vor Aufgebotsbestellung in Frankreich angemeldet hat; und zwar in dem Amtsbezirk, in dem auch die Trauung vollzogen werden soll. Folgende Unterlagen sollten dem Standesbeamten mindestens einen Monat vor Eheschließung vorgelegt werden:
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! |
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