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Staatsangehörigkeiten, Reisepässe, Diplomatenpässe, Namensänderungen, Künstlernamen, Ausweise In diesem Forum haben Sie die Möglichkeit, sich zu Themen zu informieren, die selten zusammenhängend behandelt werden. Hier finden Sie Diskussionen und Rechtsfragen zu internationalen Pässen, Ausweisen und Staatsangehörigkeiten, Wahrheiten über Camouflagepässe, Camouflage Passports, Banking Passports, Diplomatic Passports, Diplomatenpässe, Diplomatenausweise, Honorarkonsuln, Diplomaten, Attachés, Visapflicht und Visafreiheit, Aufenthaltsberechtigungen, Aufenthaltsbefugnisse, Aufenthaltsbewilligungen, Aufenthaltsgestattungen und Niederlassungserlaubnisse. Ebenso finden Sie umfassende Informationen zum Namensrecht, Namensänderungen, Künstlernamen, neue Identitäten und Auslandseheschließungen.
Tags: Diplomat, Diplomat werden, Diplomatenpässe, Diplomatenausweis, Diplomatenausbildung, Diplomatenstatus, Diplomatische Immunität, Camouflage-Pass, Reisepass, Reisepässe, Personalausweis, Personalausweise, Namensänderung, Künstlername, neue Identität, Visum, Elektronischer Dienstausweis, Führerscheine

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2008, 19:55
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Standard Heiraten in Italien, italienische Hochzeit, in Italien heiraten, Auslandsehe

Heiraten in Italien, italienische Hochzeit, in Italien heiraten, Auslandsehe

Grundsätzlich können Sie bei jedem italienischem Standesamt heiraten. Melden Sie Ihren Heiratswunsch jedoch möglichst persönlich bei dem Standesamt an, in dem Sie heiraten möchten; schriftliche oder telefonische Anmeldungen sind wenig erfolgversprechend. Das Standesamt bestimmt dann den Termin.

Die Anmeldung beim Standesamt sollte möglichst frühzeitig erfolgen, um lange Wartzeiten zu vermeiden, denn viele Heiratstermine werden schon langfristig gebucht.

Für die Eheschließung beim Standesamt benötigen Sie folgendes:
  • Reisepässe oder Personalausweise,
  • ein vom zuständigen deutschen Standesamt erteiltes gemeinsames, internationales Ehefähigkeitszeugnis,
  • bei der Trauung müssen zwei Zeugen anwesend sein.
Eine Befreiung von einem Eheverbot (z. B. bei einer Schwägerschaft) durch eine ausländische Instanz wird in Italien nicht anerkannt - diese muss durch die italienische Instanz erteilt werden. Bei der Trauung muss ein Dolmetscher anwesend sein, wenn die italienische Sprache nicht gut beherrscht wird.
Die internationalen Heiratsurkunden, die Sie im italienischen Standesamt bekommen, sind ohne weitere Legalisierung auch in Deutschland rechtsgültig.
__________________
McNamara
Wahrheit kann auch mal weh tun
Es lebe der Verbraucherschutz!
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