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Guten Abend,
wenn ich als deutscher Staatsbürger in England (oder einem anderen angelsächischen Land) meinen Namen ändere, so wird dies meines Wissens in Deutschland nicht anerkannt und hierzulande bleibt mein alter Name gültig. Bedeutet dies einerseits, dass die BRD mich nicht als deutschen Bundesbürger anerkennen wird/darf, beispielsweise dann wenn ich z.B. in Großbritannien unter meinem neuen Namen in irgendwelche Schwierigkeiten gerate und die deutsche Botschaft um Hilfe bitten würde? Und bedeutet dies andererseits, dass ich nicht fürchten muss, meine deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn ich unter meinem neuen Namen eine neue Staatsbürgerschaft erwerbe? Und welche meiner beiden Identitäten wäre dann eigentlich in einem Land gültig, das nicht die BRD und auch nicht angelsächsisch ist (z.B. die Schweiz)? die alte (deutsche), die neue oder beide Identitäten? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe! viele Grüße Stefan |
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Frage zu Namensänderung in England
Sie haben wirklich alles zum Handel mit Pässen, Titelhandel, Namensänderung etc. gelesen. ![]() Glauben Sie wirklich, dass Sie als Deutscher mal eben nach England fliegen können, um mal kurz nebenbei Ihren Namen in voller Gültigkeit zu ändern? Diese Art der angeblichen "Namensänderung" ist keine. Das Prinzip basiert mehr oder weniger auf Künstlernamen. Nicht nur in England können Sie sich nennen, wie Sie wollen, so lange wie Sie keine strafbaren Handlungen begehen und Sie z. B. die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften beachten (im Rechtsverkehr in Verträgen also Ihren echten Namen angeben). Wieso sollte irgend eine englische Stelle für die Namensänderung eines deutschen Staatsangehörigen zuständig sein? Die "Autoren" der Lektüre lassen kein Fettnäpfchen aus. ![]() Zitat:
Wenn Sie aber mit falschem Namen und falschen Pässen auftreten, werden Sie in sehr große Schwierigkeiten geraten; das nicht erst bei der deutschen Botschaft. ![]()
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McNamara Wahrheit kann auch mal weh tun Es lebe der Verbraucherschutz! |
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Es ist doch zumindest denkbar, dass ein Land es seinen Einwohnern ermöglicht, offiziell den Namen zu ändern und unter dem neuen Namen auch Geschäfte tätigen zu können o.ä. Zitat:
"Zulässig ist auch eine rechtsverbindliche Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997). Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform genügt." (de.wikipedia.org/wiki/Künstlername]Pseudonym - Wikipedia) Demzufolge ist es auch möglich rechtsverbindliche Verträge mit seinem Künstlernamen abzuschließen. Obiges Zitat gilt zwar nur für Deutschland und auch nur mit bestimmten Beschränkungen (bei Grundbucheintragungen muss etwa der bürgerliche Name verwendet werden), aber ähnliches könnte auch für Großbritannien gelten. Natürlich nutzt das nicht viel, wenn man eine neue Identität benötigt (oder zu benötigen glaubt) - aber wenn man z.B. ohnehin nach Großbritannien ziehen will und zudem mit seinem bürgerlichen Namen unzufrieden ist, kann man so ganz einfach einen Künstlernamen annehmen (immerhin etwas einfacher als in Deutschland) und diesen fast überall wie einen normalen Namen nutzen (natürlich nicht in Deutschland) - was sehr viel einfacher ist als eine reale Namensänderung in Deutschland. Kein echter neuer Name und keine neue Identität, aber besser als nichts... viele Grüße Stefan |
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Frage zu Namensänderung in England
Einen Künstlernamen können Sie auch in Deutschland unproblematisch führen. Allerdings bei Rechtsgeschäften muss deutlich werden, wer Sie tatsächlich sind. Sie müssen nichts anmelden oder sich irgend einen Namen irgendwo in einen Ausweis eintragen lassen, damit der Künstlername in Deutschland geführt werden kann. Ein Passeintrag ist nicht notwendig: Künstlername Eintragung in den Personalausweis notwendig? Was ist möglich?
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