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Staatsangehörigkeiten, Reisepässe, Diplomatenpässe, Namensänderungen, Künstlernamen, Ausweise In diesem Forum haben Sie die Möglichkeit, sich zu Themen zu informieren, die selten zusammenhängend behandelt werden. Hier finden Sie Diskussionen und Rechtsfragen zu internationalen Pässen, Ausweisen und Staatsangehörigkeiten, Wahrheiten über Camouflagepässe, Camouflage Passports, Banking Passports, Diplomatic Passports, Diplomatenpässe, Diplomatenausweise, Honorarkonsuln, Diplomaten, Attachés, Visapflicht und Visafreiheit, Aufenthaltsberechtigungen, Aufenthaltsbefugnisse, Aufenthaltsbewilligungen, Aufenthaltsgestattungen und Niederlassungserlaubnisse. Ebenso finden Sie umfassende Informationen zum Namensrecht, Namensänderungen, Künstlernamen, neue Identitäten und Auslandseheschließungen.
Tags: Diplomat, Diplomat werden, Diplomatenpässe, Diplomatenausweis, Diplomatenausbildung, Diplomatenstatus, Diplomatische Immunität, Camouflage-Pass, Reisepass, Reisepässe, Personalausweis, Personalausweise, Namensänderung, Künstlername, neue Identität, Visum, Elektronischer Dienstausweis, Führerscheine

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 03:01
Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
Standard Elektronischer Pass beschädigt

Guten Abend,

angenommen mein elektronischer Reisepass wurde - sagen wir mal durch einen unglücklichen Zufall - einem starken elektromagnetischen Feld ausgesetzt und der RFID-Chip dadurch zerstört. Wäre der Pass dann noch gültig - also als Ausweisdokument und für Grenzübertritte legal verwendbar oder muss ich einen neuen beantragen?

Vielen Dank im Voraus!


viele Grüße
Stefan
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 13:49
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.350
Standard Elektronischer Pass beschädigt

Elektronischer Pass beschädigt

Wie der Name "EPass" bzw. "Elektronischer Pass" schon sagt, dient der Pass oder Ausweis zum ausweisen auf elektronischem Wege. Wenn das Magnetfeld defekt ist, verfehlt die elektronische Karte ihren Zweck. Ich glaube nicht, dass Sie irgendwo die Grenze ohne funktionierende Ausweiskarte passieren können. Sie haben immerhin die Möglichkeit, sich bei der deutschen Botschaft im Ausland neue Ausweispapiere zu beschaffen, die den Grenzübertritt ermöglichen.

Im Hinblick auf Ihre Darlegungen in dem Thema:
wo kann ich legal meine identität ändern? wie kann ich eine neue identität annehmen?
zum Kauf ausländischer Reisepässe und Staatsangehörigkeiten möchte ich erwähnen, dass ein Vorhaben, sich einen "Blanko-Ausweis" vom EPass zu beschaffen, Blödsinn ist. Das bringt überhaupt nichts, außer § 267 StGB pp.

Die Anwort lautet also:
Auf jeden Fall müssen Sie einen neuen elektronischen Ausweis beantragen, wenn Sie ihn verwenden wollen.
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McNamara
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 14:11
Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
Standard Elektronischer Pass beschädigt

Zitat:
Zitat von McNamara Beitrag anzeigen
(...) möchte ich erwähnen, dass ein Vorhaben, sich einen "Blanko-Ausweis" vom EPass zu beschaffen, Blödsinn ist. Das bringt überhaupt nichts, außer § 267 StGB pp.
War auch nicht so gedacht. Ich habe nur etwas gegen das Verständnis der Bundesregierung von Datenschutz (oder was sich früher mal gerechtfertigterweise so nennen durfte - Schäuble müsste an diesem Wort glatt ersticken).
Mir ist nicht wohl bei dem Gedanken, dass jede Grenzschutzbehörde weltweit meine Fingerabdrücke aus meinem Pass auslesen und damit werweißwas anstellen kann, sobald ich deren Land betrete. Was nützt es mir da, dass in der BRD die bei der Passbeantragung abgegebenen Fingerabdrücke angeblich nirgendwo zentral gespeichert werden (zumindest noch nicht)?
Außerdem soll es Hackern bereits möglich sein, den RFID-Chip des ePasses über etwas größere Entfernungen auszulesen (Stichwort: Identitätsdiebstahl - es gibt bereits Banken, die Fingerabdrücke als Legitimation für den Zugriff auf Konten verwenden).
Da ist der Gedanke doch verlockend, dass der Pass unglücklicherweise zufällig einem Magnetfeld ausgesetzt und der Chip zerstört werden könnte - aber wenn der Pass dann ungültig wird, bringt das natürlich nicht viel.

Vor dem Hintergrund dieser Gedanken dürfte es aber einfacher sein, einen triftigen Grund zu finden, weshalb auch Deutsche Verwendung für eine zweite Staatsbürgerschaft und einen zweiten Reisepass haben könnten. Immerhin gibt es NOCH Staaten ohne ePässe - und informationelle Selbstbestimmung ist schließlich ein Grundrecht...


viele Grüße
Stefan
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 14:17
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.350
Standard Elektronischer Pass beschädigt

Elektronischer Pass beschädigt

Zitat:
Zitat von Aqua Beitrag anzeigen
Vor dem Hintergrund dieser Gedanken dürfte es aber einfacher sein, einen triftigen Grund zu finden, weshalb auch Deutsche Verwendung für eine zweite Staatsbürgerschaft und einen zweiten Reisepass haben könnten.
Ihnen ist aber klar, dass der Erwerb einer "Zweiten Staatsbürgerschaft", die Sie so mit Sicherheit nicht bekommen, weil sie juristisch betrachtet eine "neue Staatsbürgerschaft" darstellt, zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führt?
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McNamara
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 14:47
Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
Blinzeln Elektronischer Pass beschädigt

Zitat:
Zitat von McNamara Beitrag anzeigen
Ihnen ist aber klar, dass der Erwerb einer "Zweiten Staatsbürgerschaft", die Sie so mit Sicherheit nicht bekommen, weil sie juristisch betrachtet eine "neue Staatsbürgerschaft" darstellt, zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führt?
Ja, ist mir klar (trotzdem danke für den Hinweis), wie aus meiner Frage in folgendem Thread http://www.business-podium.com/board...g-england.html (Frage zu Namensänderung in England) hervorgeht. Die Frage dort ist ja gerade, ob ich nach dem dort beschriebenen System eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben und meine deutsche Staatsbürgerschaft behalten könnte.


viele Grüße
Stefan
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  #6 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 15:02
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Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.350
Standard Neue Staatsbürgerschaft, Namensänderung in England?

Neue Staatsbürgerschaft, Namensänderung in England?

Zitat:
Zitat von Aqua Beitrag anzeigen
Die Frage dort ist ja gerade, ob ich nach dem dort beschriebenen System eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben und meine deutsche Staatsbürgerschaft behalten könnte.
Nein, nach dem "System" geht es gar nicht, weil es sich nicht um eine Namensänderung handelt. Nur weil Sie sich anders nennen, bekommen Sie keine britische Staatsangehörigkeit.
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McNamara
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  #7 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 19:04
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Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
Standard Neue Staatsbürgerschaft, Namensänderung in England?

Zitat:
Zitat von McNamara Beitrag anzeigen
Nein, nach dem "System" geht es gar nicht, weil es sich nicht um eine Namensänderung handelt. Nur weil Sie sich anders nennen, bekommen Sie keine britische Staatsangehörigkeit.
Es war eher so gedacht, dass man z.B. zunächst einen anderen Namen annimmt und dann für eine gewisse Zeit unter diesem Namen in einem entsprechenden Land lebt, in dem der neue Name anerkannt wird und man die dortige Staatsbürgerschaft dadurch erwerben kann, dass man für z.B. fünf Jahre dort lebt (etwa in Irland). Nach dieser Zeit könnte man die entsprechende Staatsbürgerschaft unter seinem neuen Namen erwerben, könnte sich auf diesen Namen einen Reisepass ausstellen lassen usw.
Man hätte eine erste Identität (alter Name und alte Staatsangehörigkeit), die man in Deutschland nutzen kann, und eine Zweitidentität (neuer Name und neue Staatsangehörigkeit), die man überall sonst nutzen kann.
Das waren in etwa meine diesbezüglichen Ideen.

Aber, wenn es sich um keine echte Namensänderung handelt, kann man das Ganze natürlich vollständig vergessen.


viele Grüße
Stefan
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  #8 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 19:34
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.350
Standard Neue Staatsbürgerschaft, Namensänderung in England?

Neue Staatsbürgerschaft, Namensänderung in England?

Ja, das haut so nicht hin. Es ist doch verständlich - besonders innerhalb eines gemeinsamen EU- und EWR-Raums - dass keiner der Mitgliedsstaaten dafür eintritt, Identitäten zu verschleiern, insbesondere von Ausländern, die EU-Bürger sind.

Eine so locker gehandhabte Möglichkeit ist innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes undenkbar. Wenn solche Dinge von Händlern versprochen werden, handelt es sich um einen Verkauf von gefälschten Pässen.
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McNamara
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