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Alt 12.05.2006, 15:10
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Beiträge: 529
Standard englands fiskus will offshore-konten einsehen

eigentlich gehört die geschichte ja in die rubrik "blödheit kennt keine grenzen"... wenn die konsequenzen nicht derart ernst wären:

britische bankkunden können ihre geheimnisse vor der steuerbehörde nur noch schlecht verstecken. gemäss einem wegweisenden urteil muss die barclays bank nämlich sensitive offshore-kundendaten, die in ihrem computersystem gespeichert sind, dem fiskus aushändigen. als folge dürfte bei gewissen selbständigen handwerkern, die schwarz arbeiten und bar einkassierte einnahmen auf offshorekonten auf jersey, guernsey oder auf der isle of man einzahlten, grosse unruhe aufkommen.

auslöser für das zeitaufwändige verfahren waren - und hier kommt das erwähnte stichwort "blödheit" zum tragen - 688 barclays-kunden, die aufgrund ihres tiefen einkommens staatliche steuergutschriften erhielten, die sie direkt auf offshorekonten einzahlen liessen. nach angaben der steuerbehörde hätten von 9,300 barclays-kunden mit adressen in grossbritannien nur gerade 3,5% ausländisches einkommen deklariert.

das urteil folgt einem ebenfalls wegweisenden entscheid vom vergangenen november, in dem den steuerbehörden das recht zugesprochen wurde, details von kreditkarten-transaktionen zu überprüfen, die mit offshore-konten verbunden sind.

der entscheidende punkt für das obsiegen des britischen fiskus war die tatsache, dass die kundendaten im besitz britischer banken sind.... wobei darauf hinzuweisen ist, dass damit künftig auch britische töchter ausländischer banken unter druck geraten könnten.

die schweizerische bankiervereinigung bestätigt ausdrücklich, dass britische tochtergesellschaften von schweizer banken britischem recht und der britischen bankenaufsicht unterstehen - das schweizer bankgeheimnis gilt für sie nicht. - umgekehrt gilt das bankgeheimnis aber für tochtergesellschaften britischer banken in der schweiz.

wichtig ist, zu wissen, dass das urteil für ausländer, die in grossbritannien arbeiten und leben, steuerlich also vom sogenannten "resident but not domiciled"-status profitieren, keine auswirkungen hat. zinserträge auf offshorekonten werden erst steuerpflichtig, wenn sie nach grossbritannien transferiert werden.

das verfahren zeigt erneut mit aller deutlichkeit, dass die nutzung ausländischer strukturen entscheidend mit der qualität einer permanenten professionellen beratung und begleitung verbunden ist


ffbkdavid@business-podium.com
www.creatrustconsult.com


link zum artikel in der "neuen zürcher zeitung" vom 6./7. mai 2006:
http://www.capimana.com/offshore/100...n_einsehen.pdf

Geändert von ffbkdavid (03.11.2006 um 22:23 Uhr).
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