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die kantonale steuerhoheit - ein wesentliches element des erfolges der "zweckgemeinschaft" schweizerische eidgenossenschaft - ist den verantwortlichen in brüssel in ihrem wahn nach optimaler zentralisierung ein dorn im auge - die eu-kommission sieht sieht in den kantonalen helvetischen steuerpraktiken sogar eine verletzung des freihandelsabkommens mit der schweiz
kern der auseinandersetzung ist die ungleiche behandlung von in- und ausländischem einkommen durch den einsatz von holdings-, verwaltungs- oder domizilgesellschaften, die in einzelnen kantonen auf gemeinde- und kantonsebene vollständig oder zu einem grossen grad lediglich eine bescheidene "pauschalsteuer" zu entrichten haben für die schweiz hätte ein einschwenken auf die eu-linie grösste politische bedeutung, da sie direkt in das föderale system bzw. die steuerhoheit der kantone eingreifen würde immerhin verzichtet die eu auf die übernahme des brüsseler verhaltenskodexes zur bekämpfung des schädlichen steuerwettbewerbes! ffbkdavid@business-podium.com www.creatrustconsult.com link zum artikel in der "basler zeitung" vom 6. mai 2006: http://www.capimana.com/offshore/102...elt_weiter.pdf Geändert von ffbkdavid (03.11.2006 um 22:22 Uhr). |
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