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| Steuerliche Themen aus aller Welt In diesem Forum finden Sie Informatives zu steuerlichen Fragen verschiedener Länder sowie richtungsweisende Gerichtsentscheidungen. NEU: Unterforum für Insider
Zollverwaltungsgesetz, AStG, Paypal, Fragenkatalog, Hausdurchsuchung/ Steuerfahndung |
| Tags: aufklaerung, auslandsbeziehungen, finanzamt, finanzverwaltung, fragenkatalog, iza, ofd |
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Der nachfolgende Fragenkatalog einer deutschen OFD gibt exemplarisch einen Überblick über die Prüfung seitens der Finanzverwaltungen bei Auslandsbeziehungen deutscher Unternehmen.
Fragenkataloge zur steuerlichen Aufklärung grenzüberschreitender Beziehungen Die nachfolgende Auflistung von Fragen soll im Einzelfall für die Aufklärung von Auslandssachverhalten möglichst frühzeitig Ansatzpunkte zur umfassenden Ermittlung und zur rechtlichen Würdigung durch die Finanzbehörden liefern. Sie ist unverbindlich und nur beispielhaft zur Orientierung für die steuerliche Planung und den steuerlichen Aufgriff grenzüberschreitender Beziehungen oder die Nachprüfung geltend gemachter Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten gedacht; sie ist keineswegs vollständig und kann beliebig um eigene Erkenntnisse abgeändert oder ergänzt werden. A. Allgemeine Fragen zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen 1. Aus welchem Anlass erfolgte die Planung, der Aufgriff und die Anbahnung der Kontakte zum Ausländischen Unternehmen? 2. Warum konnten nicht inländische Firmen die gleichen Lieferungen oder Leistungen erbringen? 3. Von welchen anderen Firmen wurden Angebote über die in Betracht kommenden Lieferungen oder Leistungen eingeholt? 4. Warum wurde für eine bestimmte Gestaltung über die Grenze gerade diese ausländische Firma ausgewählt (einzelne Entscheidungskriterien)? 5. Können noch Unterlagen über einen durchgeführten Vergleich der Angebote verschiedener Anbieter vorgelegt werden? 6. In welchen wirtschaftlichen Bereichen fand zwischen dem inländischen Unternehmen und der ausländischen Firma tatsächlich ein Leistungsaustausch statt? 7. Welche wirtschaftlichen Vorteile brachten die Geschäftsbeziehungen zu der ausländischen Gesellschaft und dem inländischen Unternehmen? 8. Welches Kontaktunternehmen hat früher diese Lieferungen oder Leistungen dem inländischen Vertragspartner gegenüber erbracht? 9. Aus welchen Gründen kam die frühere Firma nicht mehr als Vertragspartner für diese Leistungen oder Lieferungen durch die ausländische Gesellschaft in Betracht? 10. Bei wem, wann und in welcher Form hat sich das inländische Unternehmen bei Eingehen der Geschäftsbeziehungen über die Interna der ausländischen Firma informiert? 11 . Welche Information erhielt es damals und liegen ihm heute über die Interna der ausländischen Gesellschaft vor? 12. Mit welchen Unterlagen kann das inländische Unternehmen den Nachweis erbringen, dass a) das Rechtsverhältnis rechtswirksam vereinbart worden ist b) die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen den zwischen fremden Dritten üblichen Vereinbarungen entspricht c) das vertraglich Vereinbarte auch tatsächlich durchgeführt worden ist d) die von der ausländischen Gesellschaft erbrachten Leistungen im Inland einen wirtschaftlich feststellbaren Wert darstellten? 13. Hat das ausländische dem inländischen Unternehmen Angebote zur Beteiligung, zum Erwerb des gesamten Unternehmens, zum Erwerb von Grundvermögen oder sonstigem Vermögen unterbreitet (oder umgekehrt)? 14. Hat das ausländische Unternehmen im Land seines Sitzes einen vollen eigenen eingerichteten Geschäftsbetrieb oder nur eine Betriebsstätte, ein Verwaltungsbüro oder lediglich seinen formellen Rechtssitz? 15. ... (weitere Fragen nach eigenem Prüfungsbedarf und eigener Phantasie). B. Gesellschaftsrechtliche Struktur und interne Organisation des ausländischen Rechtsträgers 1. Wann wurde die ausländische Gesellschaft gegründet und in das örtliche Firmen- oder Gewerberegister eingetragen? 2. In welcher Rechtsform (nach dem Gesellschaftsrecht seines Sitzlandes) wird das ausländische Unternehmen geführt? 3. Ist die Firma auch im örtlich zuständigen Handels- oder Gesellschaftsregister eingetragen? Kann hierzu ein aktueller HR-Auszug vorgelegt werden? 4. In welchen öffentlich zugänglichen Zeitungen bzw. Zeitschriften wurden die Gründung und die anschließenden Eintragungen im Handelsregister amtlich vorschriftsmäßig veröffentlicht? 5. Wie lauten die genauen Namen und Anschriften der Gesellschafter und der nach Landesrecht vorgeschriebenen Funktionsträger? 6. Wie stellen sich die Beteiligungsverhältnisse und Stimmrechte der Gesellschafter im Einzelnen dar? 7. Welche Personen oder Personengruppe (Treugeber) steht aufgrund eines Treuhandverhältnisses hinter der Gesellschaft, wessen Gesellschaftsanteile werden folglich von Dritten (meist ortsansässigen Beratern oder Domizilgebern) treuhänderisch gehalten? 8. Wer fungiert – meist nach außen verdeckt – als Treugeber, wer als Treuhänder? 9. An welchen Firmen im In- oder Ausland hat sich die ausländische Gesellschaft kapitalmäßig beteiligt? 10. Welche Personen fungieren für die ausländische Firma als Berater (z. B. als Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt)? 11 . Welchen Personen obliegt die Geschäftsführung für den kaufmännischen Bereich, für die Produktion, für den Vertrieb und für den Verwaltungsbereich (genaue Namen und Anschriften)? 12. Handelt es sich bei dem ausländischen Geschäftsführer um einen Rechtsbeistand, Berater, Steuerberater, Wirtschaftsberater, Rechtsanwalt, Treuhänder oder ein Treuhandunternehmen? 13. Welches ist der Hauptberuf des Geschäftsführers des ausländischen Unternehmens? 14. Über welche qualifizierte Vorbildung und Berufs- wie Branchenerfahrung verfügt der Geschäftsführer des ausländischen Unternehmens? 15. Werden an ihn tatsächlich regelmäßig Geschäftsführergehälter gezahlt (Vorlage von Nachweisen)? 16. Wie hoch sind die Geschäftsführervergütungen jährlich insgesamt? In welcher Währung wird das Gehalt gezahlt? 17. Kann ein Organisationsplan der ausländischen Firma vorgelegt werden, aus dem die verschiedenen Funktionsbereiche der tätigen Personen und die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Einzelnen ersichtlich sind? 18. … (weitere nach Prüfungsbedarf und eigener Phantasie). C. Recherchen zum Geschäftsbetrieb des ausländischen Rechtsträgers 1. Seit wann unterhält die ausländische Gesellschaft einen eigenen eingerichteten Geschäftsbetrieb? 2. In welchen amtlich vorgeschriebenen Zeitungen und Zeitschriften und wann erfolgte die Bekanntmachung über die Betriebseröffnung? 3. In welchen nationalen oder internationalen Branchenverzeichnissen ist die Firma aufgeführt? 4. Welchen Fachverbänden gehört die ausländische Firma an? 5. Aus welchen Bürogegenständen und/oder Wirtschaftsgütern besteht ihre Geschäftseinrichtung? 6. Verfügt die ausländische Gesellschaft über ein eigenes rechtlich geschütztes Herstellungsverfahren? 7. Ist die ausländische Firma Lizenznehmer und/oder Lizenzgeber (von wem bzw. an wen)? 8. Unter welchen Bezeichnungen sind ihre Erzeugnisse im Handel erhältlich? 9. Bei welchen Firmen erfolgt ihr Einkauf von Rohstoffen, Halbfertigwaren oder Endprodukten? 10. Welche Produkte werden von ihr im Einzelnen hergestellt? 11 . Wo sind die Geschäftswagen des ausländischen Unternehmens zugelassen und wie lauten ihre Kfz-Kennzeichen? 12. Wieviel Arbeitnehmer beschäftigt die ausländische Firma? 13. Kann der Nachweis über die regelmäßige Abführung bzw. Zahlung von a) Sozialversicherungsbeiträgen für die beschäftigten Arbeitnehmer b) Lohnsteuern für diese Arbeitnehmer c) Betriebssteuern im Ausland erbracht werden? 14. Können testierte Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Inventuraufzeichnungen der ausländischen Firma vorgelegt werden? 15. Verfügt die ausländische Gesellschaft über eine »Kontrollstelle«, die für die Revision der Geschäftsbücher zuständig ist? 16. Von welchen Versicherungsträgern und für welche Schadensfälle wird ihr entgeltlicher Versicherungsschutz gewährt? 17. Wie ist ihr Vertriebs- oder Dienstleistungssystem organisiert? 18. Bei welcher Firma wird Verpackungsmaterial eingekauft? 19. Können Rechnungen über angeliefertes Verpackungsmaterial vorgelegt werden? 20. Auf welchen Ausstellungen und Messen war und ist die Firma vertreten? 21. In welchen Tageszeitungen und Zeitschriften werden von ihr regelmäßig Werbeanzeigen veröffentlicht? 22. Können Werbebroschüren des ausländischen Unternehmens vorgelegt werden? 23. Werden unselbstständige oder selbstständige Handelsvertreter zum Vertrieb eingesetzt? 24. Wie lauten die Namen und Anschriften der Handelsvertreter, die für ihre Kunden in der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind? 25. In welche Länder exportiert die ausländische Firma ihre Produkte? 26. Auf welche Weise kommen die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden im Ausland (vom Sitzland aus gesehen) hauptsächlich zustande? 27. Wie lauten die Namen und Anschriften von anderen Kunden in der Bundesrepublik Deutschland? 28. Wird ein Groß- und/oder der Einzelhandel im In- und Ausland beliefert? 29. … (weitere nach Prüfungsbedarf und eigener Phantasie). D. Grenzüberschreitender Waren-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehr des inländischen Unternehmens 1. Können Dokumente (Warenbegleitpapiere) vorgelegt werden, die die Herkunft der Waren (Warenursprungszeugnisse), den Transport, die Versicherung, die Verzollung, die Zollfreistellung, die Lieferung oder die Einlagerung von Gütern erkennen lassen? 2. An Hand welcher Unterlagen kann nachgewiesen werden, dass a) es sich nach dem Außenwirtschaftsgesetz/der Außenwirtschaftsverordnung um genehmigungsfreie oder genehmigungspflichtige Einfuhren bzw. Ausfuhren gehandelt hat, b) das Zollgut zollfrei oder zollpflichtig war, c) für den Waren-, Dienstleistungs-, Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland die Meldevorschriften nach dem Außenwirtschaftsgesetz/der Außenwirtschaftsverordnung beachtet wurden (Vorlage von Durchschriften der amtlichen Anmeldungen)? 3. Bei wem hatte man sich über die beim Waren-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehr mit dem Ausland zu beachtenden Vorschriften informiert und welche Unterlagen können hierüber zur Aufklärung vorgelegt werden? 4. Wie wurde im Prüfungszeitraum der Zahlungsverkehr mit dem Ausland abgewickelt? 5. Sind im Kaufvertrag die internationalen Lieferbedingungen »Incoterms« aufgenommen worden, die z. B. den Kosten- und Gefahrenübergang für die Ware regeln,? 6. Welche Zahlungsbedingungen liegen dem Außenhandelsgeschäft zugrunde? 7. Sind Exportkredite beantragt und bezogen worden? 8. Ist eine Ausfuhrkreditversicherung abgeschlossen worden? 9. Welche Unterlagen sind über die Einfuhrbestimmungen des Importlandes vorhanden? 10. Von wem hat das Unternehmen Informationen über Importeure und Importvorschriften des betreffenden Landes erhalten? 11 . Sind Handelsvertreterverträge mit unselbstständigen oder selbstständigen Vertretern im Ausland abgeschlossen worden? 12. Bedient sich das Unternehmen regelmäßig eines Exportberaters? 13. Wurden nachweisbar Kontakte mit Exportländern bzw. Exporthäusern aufgenommen? 14. Ist das Unternehmen im Ausland auf Messen und Ausstellungen vertreten? 15. …(weitere je nach Prüfungsbedarf und eigener Phantasie). Schlussbemerkungen Die aufgelisteten Fragen resultieren aus der Handhabung von praktischen Prüfungsfällen. Sie sollen nur der Anregung im einzelnen Aufklärungsfall dienen, an den sich die inländischen Steuerpflichtigen und ihre steuerlichen Berater orientieren sollten. Ergänzende, den Auslandssachverhalt aufhellende Fragen können jederzeit gestellt werden. Sie halten sich im Rahmen der gesetzlichen Aufklärungspflicht der Finanzverwaltung sowie der eingangs dargelegten erhöhten Mitwirkungsverpflichtung des solche Auslandsbeziehungen gestaltenden Steuerinländers. Neben seiner Sachaufklärungs- und Beweisbeschaffungspflicht trifft ihn nach § 90 Abs. 2 und 3 AO auch die Beweisvorsorgelast, bei deren Nichterfüllung die rechtlichen Konsequenzen nach §§ 4 Abs. 4 EStG, 41 Abs. 2, 42, 160 oder 162 AO und §§ 16, 17 AStG zum Tragen kommen. Zur Zulässigkeit wie zur Zumutbarkeit der Stellung der einen oder anderen der vorgenannten Fragen (Auswahl) wird Bezug genommen auf die Ausführungen zu »Auskunftsverlangen in Angelegenheiten ausländischer Geschäftspartner« in IWB Fach 3 »Deutschland« Gruppe 1 S. 11 97 ff. und 1217 ff. sowie auf die darin zitierte Rechtsprechung und Literatur. Eine größere Zahl der aufgeführten Fragen war bereits Gegenstand der Rechtsprechung; zur Vermeidung von Wiederholungen wird u. a. auf die Darstellung »Gesichtspunkte der Sachverhaltsprüfung bei Einschaltung von Basisgesellschaften« in »Die steuerliche Betriebsprüfung «, Jahrgang 1987 Heft 5 S. 99-105 Bezug genommen. siehe auch: http://www.business-podium.com/board...undsaetze.html (Betriebstätten-Verwaltungsgrundsätze) __________________ . Beste Grüße tropico tropico@business-podium.com Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services Geändert von tropico (19.12.2007 um 15:33 Uhr). |
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da soll also ICH als KUNDE (nicht als eigentümer) detaillierte angaben über INTERNA (beispielsweise arbeitsverträge von mitarbeitern meines lieferanten!) eines mir lediglich geschäftlich verbundenen partners beschaffen und irgendeiner amtsstelle zur stillung von deren verfolgungswahn zuliefern?
ja, wo sind wir denn - da kann ich also nachweislich elektronikartikel dank direktvertrieb 45% preisgünstiger als bei bezug durch den nationalen "generalvertreter" beschaffen und damit meine wirtschaftliche leistungsfähigkeit grundlegend verbessern... und parallel dazu soll ich mich "äussern", "belegen" und gegenüber einer mir in keinster weise wirtschaftlich verbundenen amtsstelle kundtun, warum ich mich nicht mehr länger lokal mit waren eindecke als absoluten höhepunkt verlangt man von mir auch detaillierte angaben über die telefonzentrale meines lieferanten paradiesische zustände - grundsatzurteil durch den eu-gerichtshof und anschliessend durch den europäischen gerichtshof für menschenrechte dringend erforderlich! man glaubt's ja nicht, was von kranken, wohlbestallten beamtenhirnen alles ausgeheckt wird... wie da neues unternehmertum motiviert und auch nur ansatzmässig entstehen und gedeihen kann, ist mir schleierhaft wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com Geändert von ffbkdavid (16.11.2006 um 00:04 Uhr). |
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Iss so !
Andernfalls folgt die ganze Arie und Orgie von Steuerschätzung bis gegebenenfalls Steuerfahndung ! ... und wehe Ihnen, Sie können keine Angaben zu einzelnen Fragen machen ... !!!! .
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. Beste Grüße tropico tropico@safe-mail.net Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services Buchen Sie Ihren nächsten Luxusurlaub bei Edenproperty oder genießen einen schönen Urlaub im Coconuts Caribbean Hotel. Firmengründung & Offshore Banken, Stiftungen & Trusts Financial & Business Services BPB- Directory BPB- Biz BPB- Org BPB- Net BPB- Info BPB- Tags BPB- Sitemap BPB- Katalog BPB- Counter |
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... auf und davon:
-http://www.schweizerpass.ch/ schöne reise ffbkdavid@creatrustconsult.com Creatrust Management AG Offshore Corporate Services Geändert von tropico (19.12.2007 um 15:34 Uhr). |
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hm ..., und dann wären wir wieder bei der Verrechnungssteuer ...
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@tropico
Danke für die Einstellung dieses „großartigen visionären Ergebnises deutscher Beamtengehirne“.(insofern,jemand diese Mutationen noch dort eingliedert) Es bestätigt mir,dass ich mit meiner Investitionskurve auf dem richtigen Wege bin u. beruhigt mich in meiner persönlich einschneidenden Korrektur. Den Sinn u. die Auswirkungen solcher Maßnahmen möchte ich nur kurz kommentieren: Das hat mit gesundem,schöpferischen Menschenverstand rein gar nichts mehr gemeinsam. Nur weiter so, andere freuen sich! Die größten Gegner eines kräftigen Deutschland befinden sich mittlerweile nicht mehr außerhalb,sondern im Inneren des Staates selbst. Mit den besten Grüßen Ostara |
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Ich habe den eingangs aufgeführten "Fragenkatalog zur steuerlichen Aufklärung grenzüberschreitender Beziehungen" einmal nach meinen neuen Erkenntnissen aktualisiert.
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| Panama - BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere | This thread | Refback | 02.07.2007 23:28 |