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Spontanauskünfte im Sinne des EG-Amtshilfe-Gesetzes (EGAHiG) setzen objektive Anhaltspunkte für eine tatsächliche oder mögliche Steuerverkürzung voraus (BFH-Beschluss vom 15. Februar 2006 - I B 87/05):
Nach dem vorliegenden Sachverhalt zahlte eine finnische Gesellschaft an eine panamaische Domizilgesellschaft mit Geschäftsleitung in Moskau „Beratungshonorar“. Die Zahlung erfolgte weisungsgemäß nicht auf ein Konto der Domizilgesellschaft, sondern auf ein Konto der Antragstellerin in Deutschland und wurde anschließend auf ein Schweizer Konto der Person weiter überwiesen, die die Domizilgesellschaft vertritt. BMF-Schreiben vom 1. August 2006
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finnische Gesellschaft lässt sich durch eine panama-gesellschaft durch deren geschäftsleitung in moskau "beraten".
_____ wirtschaftlich nachvollziehbar im internet-zeitalter? _____ ich denke "nein"! _____ ich weisse nicht, was sich die initianten derartiger akrobatik-kunststücke denken... ist denn "panama" voll von "beratern der extraklasse", die nur darauf zu warten scheinen, dass wir idiotischen mitteleuropäer deren dienste beanspruchen _____ ist doch eigentlich "biirewaich" - wie wir helvetier zu sagen pflegen - und gehört doch von amtes wegen ordentlich bestraft... oder? doch das lustige spiel geht ja noch weiter: Zahlung erfolgte weisungsgemäß nicht auf ein Konto der Domizilgesellschaft, sondern auf ein Konto der Antragstellerin in Deutschland und wurde anschließend auf ein Schweizer Konto der Person weiter überwiesen, die die Domizilgesellschaft vertritt _____ jetzt wird's ganz humoristisch - anstatt nach aussen hin wenigstens minimal den schein zu wahren und die (schwache) argumentationskette aufrechterhalten zu können, indem "wenigstens" auf irgendein konto der panamaklitsche überwiesen wird, produziert man feuchtfröhlich paper trails via deutschland in die schweiz (noch dazu von privat zu privat!) höchststrafe angezeigt 8-) mein gott... ich glaub's ja nicht ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com Geändert von ffbkdavid (16.11.2006 um 01:00 Uhr). |
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Tja, wenn man den Sachverhalt in der BFH-Entscheidung liest, stellt man zwanglos - ffbkdavid hat dies ja bereits sofort erkannt - fest, daß in diesem Fall Dilletantismus in Reinkultur am Werke gewesen sein muß.
Für wie blöd werden eigentlich deutsche Ermittler gehalten ? Eine solche "Struktur" würde ICH niemandem verkaufen (schon gar nicht, wenn Russen beteiligt sein sollten ...). Hatte ich nicht bereits zu § 11 GWG (Geldwäschegesetz) ausgeführt ? (Nein, noch nicht wirklich, aber ansatzweise: http://business-podium.com/boards/sh...ad.php?t=157); der Rest folgt ... .
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