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Steuerliche Themen aus aller Welt In diesem Forum finden Sie Informatives zu steuerlichen Fragen verschiedener Länder sowie richtungsweisende Gerichtsentscheidungen. NEU: Unterforum für Insider
Zollverwaltungsgesetz, AStG, Paypal, Fragenkatalog, Hausdurchsuchung/ Steuerfahndung

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Alt 08.08.2007, 20:06
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Standard Steuerterrorismus

Steuerterrorismus und der nackte Bürger !

Ab dem 01.07.2007 erhält jeder steuerpflichtige Deutsche eine neue Steueridentifikationsnummer, die die alte Steuernummer ersetzt.

Die neue Steuernummer wird zentral durch das Bundeszentralamt für Steuern verwaltet, so dass diesbezüglich die Zuständigkeit der örtlichen Finanzämter entfällt. Zur Erstellung der TIN (Tax Identification Number) übermitteln die Meldebehörden an das Bundeszentralamt die persönlichen Daten aller in ihrem Zuständigkeitsbereich mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner. Gespeichert wird der Name, Vorname, Doktorgrad, Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, die gegenwärtige Anschrift, Sterbetag sowie das zuständige Finanzamt.

Nach der Erfassung der Daten erstellt das Bundeszentralamt für Steuern die Identifikationsnummer. Sie besteht aus einer Ziffernfolge, die nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder abgeleitet werden darf. Der Steuerpflichtige und die Meldebehörde werden über die Zuteilung des Identifikationsmerkmales informiert. Die Steueridentifikationsnummer wird dauerhaft gespeichert und erst gelöscht, wenn sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.

Neben der Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen wird auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Diese erhalten wirtschaftlich tätige Personen und Unternehmen. Hierfür werden unter anderem folgende Daten gespeichert: Firma, Rechtsform, Wirtschaftszweignummer, amtlicher Gemeindeschlüssel, Firmensitz, Registereintragungen, Betriebseröffnung, -einstellung, verbundene Unternehmen sowie die zuständige Finanzbehörde.

Die gesetzliche Grundlage für die neuen Steueridentifikationsnummern findet sich in den Paragraphen 139 ff. der Abgabenordnung, die durch das Steueränderungsgesetz 2003 eingeführt wurden. Die Einführung ab Juli 2007 wurde durch die Verordnung zur Einführung einer dauerhaften Identifikationsnummer im Besteuerungsverfahren vom 28.11.2006 (verkündet am 6.12.2006) geregelt. Nach der offiziellen Gesetzesbegründung wird mit der neuen Steueridentifikationsnummer „ein wesentlicher Beitrag zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens geleistet, Bürokratie abgebaut und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöht.“

Von der neuen Steueridentifikationsnummer ist die so genannte eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) zu unterscheiden. Dieses in § 41 Abs.2 EStG geregelte und bereits im Jahr 2003 eingeführte Ordnungsmerkmal (14 Ziffern), dient der Identifizierung im elektronischen Lohnsteuerverfahren. Die eTIN wird vom Arbeitgeber nach festgelegten Regeln aus Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers erstellt. Sie darf ausschließlich für die Zuordnung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bzw. für sonstige für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten gebildet, genutzt und verarbeitet werden.


Ach ja, dies dient wie üblich der Terrorismusbekämpfung und der Bekämpfung der Geldwäsche (im Sinne der Terrorismusbekämpfung, des Inverkehrbringens von Drogengeldern und der Bekämpfung des Menschenhandels=Geldwäsche).

Selbstredend trifft das auf die Zielpersonen fahndungstaktischer Art zu:

Ein Privatier und Mittelständler, der die Früchte seines Lebenswerkes in der Schweiz angelegt hat, erzkonservativer CSU-Wähler, der mit seiner Gattin, die selbstredend unverschleiert ist, monatlich in die Schweiz fährt, um seinen Wohlstand zu genießen, ist EXAKT derjenige, der den internationalen Terrorismus und sonstige Verbrechen an der Menschheit (MENSCHENHANDEL und DROGEN .... ) fördert und unterstützt. Genau, so ein Verbrecher ... !
GENAU deswegen darf man jetzt nur noch maximal 10.000 Euro unangemeldet mit sich führen(siehe hier: http://www.business-podium.com/board...aenderung.html (Zollverwaltungsgesetz-Änderung)), weil man ja mit größeren Summen (über 15.000 Euro) problemlos Atombomben kaufen kann, Terroristen ausbilden lassen kann und ein internationales Terrornetzwerk finanzieren kann.
Wäre DAS alles SO, wäre Westeuropa in fester Hand der russischen Mafia, und zwar schon seit JAHREN !

Wie KRANK ist denn dieser Teil der Welt .... ?????????????





Noch mal zur Verdeutlichung, was Geldwäsche iSv § 261 StGB (Deutsch) ist:

§ 261 Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte

(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind
1. Verbrechen,
2. Vergehen nach
a) § 332 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und § 334,
b) § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 29 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
3. Vergehen nach § 373 und, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt, nach § 374 der Abgabenordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen,
4. Vergehen
a) nach den §§ 152a, 181a, 232 Abs. 1 und 2, § 233 Abs. 1 und 2, §§ 233a, 242, 246, 253, 259, 263 bis 264, 266, 267, 269, 284, 326 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 328 Abs. 1, 2 und 4,
b) nach § 96 des Aufenthaltsgesetzes und § 84 des Asylverfahrensgesetzes,
die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind, und
5. Vergehen nach §§ 129 und 129a Abs. 3 und 5, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, sowie von einem Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung
(§§ 129, 129a, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1) begangene Vergehen.
Satz 1 gilt in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370a der Abgabenordnung für die durch die Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen und unrechtmäßig erlangten Steuererstattungen und -vergütungen sowie in den Fällen des Satzes 2 Nr. 3 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand
1. sich oder einem Dritten verschafft oder
2. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der
Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen.
(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. Die §§ 43a, 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Band handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
(8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Gegenständen stehen solche gleich, die
aus einer im Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 bezeichneten Art herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist.
(9) Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft, wer
1. die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlaßt, wenn nicht die Tat in diesem Zeitpunkt ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wußte oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen mußte, und
2. in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 unter den in Nummer 1 genannten Voraussetzungen die Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt, auf den sich die Straftat bezieht.
Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist.
(10) Das Gericht kann in den Fällen der Absätze 1 bis 5 die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter durch die freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus oder eine in Absatz 1 genannte rechtswidrige Tat eines anderen aufgedeckt werden konnte.

Fußnote
§ 261 Abs. 2 Nr. 1: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG (100-1) vereinbar gem.
BVerfGE v. 30.3.2004 I 715 (2 BvR 1520/01, 2 BvR 1521/01)


Fazit: Geldwäsche ist offensichtlich nach deutschem Rechtsverständnis die VERMEIDUNG VON STEUERHINTERZIEHNUNG !


Mein Gott, Herr Dr. Konrad Adenauer muss wohl in seinem Grab rotieren wie ein Ventilator ob der Schamlosigkeit SEINER Nachfolger ... !



Deutschland ist so krank, wie die USA. ...

Geändert von tropico (07.04.2008 um 17:36 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2007, 21:51
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Standard ... die folgen sind schon spürbar...

... als unmittelbare folge sind simple bankangestellte nunmehr verpflichtet, von sich aus die alarmglocke zu betätigen, wenn ihnen aufgrund von auftritt, verhalten oder - immerhin auch (noch) ein argument!!! - den umständen konkreter transaktionen eine person als der geldwäscherei/des steuerbetruges verdächtig erscheint


das führt dazu, dass banken mehr und mehr - gelegentlich im nachhinein, viele monate nach ERFOLGTER TRANSAKTION - urplötzlich detaillierte unterlagen für beispielsweise eine geldüberweisung auf ein firmenkonto von wenigen tausend einheiten (fränkli, euros, dollars etc. spielt keine rolle) verlangen... und entsprechende dokumente dann auch noch absolut inkompetent "beurteilen" (originalzitat: "... danke für die zustellung der unterlagen, die in sich schlüssig sind, für uns jedoch nicht nachvollziehbare transaktionen umfassen... - aus diesem grunde möchten wir die geschäftsbeziehungen zu ihnen mit sofortiger wirkung abbrechen... blabla etc.)


man muss ja froh sein, wenn aufgrund der wenig professionellen behandlung von geschäftsvorfällen "lediglich" die geschäftsbeziehungen abgebrochen werden und nicht noch eine meldung an die hochwohlgeborene eydgenössische meldestelle für geldwäscherei erfolgt (ob dies darauf zurückzuführen ist, dass sich die "beteiligte" bank offenbar sehr wohl darüber bewusst ist, dass sie sich - beispielsweise durch erhebung einer kommission von 1% für barauszahlung von euros!!! oder von 0,5% für die entgegennahme von bargeldzahlungen durch ausländer!!! - für die erhebung von spesen im zusammenhang mit der abwicklung "sensibler transaktionen" nicht zu schade war!!!)


wie war das doch gleich... was ist ein banküberfall im vergleich zur GRÜNDUNG einer bank - die finanzinstitute verkommen mehr und mehr zu erfüllungsgehilfen staatlicher behörden... in abwandlung eines bekannten fritz teufel-spruches könnte man sagen: "... wenn's der rechtsfindung und -sicherheit dient ..."


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com
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  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2007, 09:04
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Standard mal wieder Deutschland ...

Deutschland ist auch das einzige Land, das Steuerhinterziehung mit Geldwäsche in ursprünglichen Sinne gleichsetzt.

International ist Geldwäsche "lediglich" das Inverkehrbringen von Geldern aus Drogen-, Waffen- und Menschelhandel.

Wäre mal interessant zu wissen, wie die Erfolgsquoten der Ermittlungen gegen Terroristen und die organisierte Krimminalität aufgrund der Geldwäschegesetzgebung ist im Vergleich zu den Aufgriffen kleiner Steuersünder an der Deutsch-Schweizer/ -Luxemburger Grenze.
Meine Schätzung 1% zu 99%
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  #4 (permalink)  
Alt 09.08.2007, 21:49
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Standard Vergleich zu Markenrechtsverletzungen

Vergleich zu Markenrechtsverletzungen

Wenn ich mal die Zahlen des Zolls zum Verhältnis von Markenrechtsverletzungen und deren volkswirtschaftlichen Schaden betrachte (etwa 25 Milliarden Euro jährlich NUR in Deutschland) und den LAUSIGEN Straftatbestand aus dem UrhG/ MarkG (Urheber-/ Markenrechtsgesetz) in die Relation zum Geldwäschegesetz mit dessen drakonischen Strafen stelle, dann kommt die KRANKHEIT der Gesetzesverfasser (der Bundestag nickt ja nur ab und ist damit nicht gemeint) DEUTLICH zu Tage. Heißt: die verantwortlichen Mitarbeiter im Bundesministerium für Finanzen müßten wegen Geistesschwäche entmündigt werden .... !

Die asiatischen Markenrechtsverletzer haben schon Hämatome auf ihren Schenkeln vom vielen "draufklopfen" vor Lachen über die Deutschen ...!

... und der Zoll findet - nach eigen Angaben - nicht mehr als 15% der Plagiate.

Aber dann die 10.000 Euro - Hatz gegen unbescholtene Steuerzahler durchführen, die Ihr Lebenswerk vor kranken Geistern schützen wollen ... !
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  #5 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 09:42
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Standard Ja der Zoll kontrolliert fleißig

Zitat:
Zitat von tropico Beitrag anzeigen
Wäre mal interessant zu wissen, wie die Erfolgsquoten der Ermittlungen gegen Terroristen und die organisierte Krimminalität aufgrund der Geldwäschegesetzgebung ist im Vergleich zu den Aufgriffen kleiner Steuersünder an der Deutsch-Schweizer/ -Luxemburger Grenze.
Meine Schätzung 1% zu 99%
Mir fallen auch immer mehr "Kontrollstellen" der Polizei auf der A5 auf.... so einen Auflauf gab es doch vor paar Jahren nicht (als noch keine Rede davon war, dass die Schweiz Schengen beitritt). So stehen die Fritzchen öfter mal auf dem Standstreifen mit nem Funkgerät hinter einem 60km/h Schild und winken "verdächtige" Fahrzeuge heraus auf den nachfolgenden Parkplatz (zur Zeit "nur" LKWs wie es scheint), auf dem ca. 20 Polizei/Zoll-Fahrzeuge warten. Ca. 20 km vor Basel scheint sich ein echtes Nest zu etablieren

Scheint nur eine erste Übung zu sein.

Andererseits....... ist mir letztens öfter aufgefallen, dass die Schweizer Zöllner gar nicht mehr da sind an der Grenze..... nicht mal die Vignette
will jemand sehen. Was passiert hier....
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