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alles wie gehabt... keine veränderung der praxis bei der beurteilung von gesuchen zur pauschalen besteuerung ausländischer staatsbürger in der schweiz
gut so 8-) - - - - - - - - - - Pauschalbesteuerung reicher Ausländer Bern. SDA/baz. Ob ein Ausländer vermögend genug ist, um pauschal besteuert zu werden, entscheidet weiterhin jeder Kanton alleine: Die kantonalen Finanzdirektoren haben am Freitag darauf verzichtet, einen Mindeststeuerbetrag festzulegen. Die finanzielle Situation der rund 4000 reichen Ausländer, die in den Schweizer Kantonen pauschal besteuert würden, sei sehr unterschiedlich, erklärte Eveline Widmer-Schlumpf, Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) den Entscheid am Samstag. In der Schweiz sei aber eine Pauschalbesteuerung für alle steuerpflichtigen Ausländer zulässig, die keiner Erwerbstätigkeit im Land nachgingen und erstmals zugezogen seien. Deshalb habe die Konferenz darauf verzichtet, einen Mindeststeuerbetrag zu bestimmen. Anzeige Hingegen einigten sich die Finanzdirektoren darauf, bei der Berechnung dieser Steuern künftig die gleiche Regelung wie die Eidgenossenschaft anzuwenden, wie die Bündner Regierungsrätin weiter sagte. Die Kantone hätten ihre Handhabung in dieser Frage bisher nicht ausformuliert. Die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer basiert auf deren Lebenshaltungskosten. Der Bund verwendet eine einfache Formel, um diese Kosten zu ermitteln: Der fünffache Eigenmietwert oder Mietzins der Wohnliegenschaft ergibt jenen Betrag, auf dem die Ausländer eine Steuer bezahlen müssen. Zusätzlich ist laut Widmer-Schlumpf eine Kontrollrechnung vorgesehen, um zu überprüfen, ob die Formel effektiv den Lebenshaltungskosten entspricht. - - - - - - - - - - also... auf geht's 8-) ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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