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| Steuerliche Themen aus aller Welt In diesem Forum finden Sie Informatives zu steuerlichen Fragen verschiedener Länder sowie richtungsweisende Gerichtsentscheidungen. NEU: Unterforum für Insider
Zollverwaltungsgesetz, AStG, Paypal, Fragenkatalog, Hausdurchsuchung/ Steuerfahndung |
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Hallo,
ich lebe seit einigen Jahren in Dubai und bin in Deutschland nicht mehr gemeldet. Jedoch habe ich meine Altersversorgung in Aktienfonds bei einem Fondvermittler in Deutschland angelegt. Ich moechte der Abgeltungssteuer legal entgehen und suche im Ausland eine steuerfreie oder mit geringen Steuern belegte Moeglichkeit meine Fonds zu uebertragen ( bittte nicht Dubai). Diese Loesung sollte mir jedoch die Moeglickeit geben, weiterhin Fonds und evtl. Aktien zu kaufen. Die Kroenung waere eine Moeglichkeit Fonds ohne Ausgabeaufschlaege zu kaufen (so wie bei meinem jetzigen Fondvermittler). Da es hier um meine Altersvorsorge geht, suche ich nur eine gescheite Loesung die nicht als unsicher gilt. Suche ich eine eierlegende Wollmichsau??? Wer kann helfen? |
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als nicht eu-mitglied - also glückliches menschenskind 8-) - unterstelle ich, dass sie von der euweit geltenden abgeltungssteuer reden
wenn ja: diese gilt NUR für NATÜRLICHE PERSONEN... mit der übertragung von werten in ein IURISTISCHES GEBILDE können sie die steuer legal umgehen im weitern verweise ich auf alternativen wie einrichtung eines TRUSTS, dessen werte bei einer schweizer bank deponiert sind. die höhe der fondszeichnungskosten hängen von der wahl der bank ab... und des (vermögens)verwalters, der ihnen gegebenenfalls aufgrund eines jüngsten urteils des hochwohllöblichen eydgenössischen bundesgerichtes seine von der bank vergüteten kommissionen (sogenannte retrozessionen) sicherlich mit freude gutschreiben wird 8-) take care... weisheit bei der planung macht das rentenkonto fett(er)... altbekannter spruch eines helvetischen offshore-philosophen 8-) ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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Absolut. Ich meine die Abgeltungssteuer ab 2009. Ich habe jedoch nicht die Sache mit dem juristischen Gebilde verstanden.
Gibt es somit eine Moeglichkeit in Deutschland ein juristisches Gebilde zu schaffen und dorthin die Fonds zu transferieren und somit der Abgeltungssteuer zu entegehen? Oder ist die bessere Loesung in die Schweiz zu gehen? Vielen Dank |
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sie posten:
"... Gibt es somit eine Moeglichkeit in Deutschland ein juristisches Gebilde zu schaffen und dorthin die Fonds zu transferieren und somit der Abgeltungssteuer zu entegehen? ..." ich unterstelle 'mal, dass ihre angaben bezüglich ihres aktuellen LEBENSMITTELPUNKTES korrekt sind... nich unwahr, sondern KORREKT (d.h. dass nicht nur sie, sondern auch betroffene behörden davon ausgehen, dass sie in d nicht gemeldet/steuerpflichtig sind 8-) ... dass wäre es doch - angesichts der unsäglichen geschichten, die wir täglich neu hören von der schieren unmöglichkeit, finanz- und anderen ämtern eine nicht brd-struktur begreiflich zu machen - nicht sehr klug, in "die hölle des löwen" zurückzukehren und sich ärger aufzuhalsen, denn sie nicht hätten, wenn sie ihre zukunftssicherung offshore aufbauen das "gefäss", in das sie ihre mittel einspeisen, interessiert professionelle partner übrigens kaum... ob sie konten, depots etc. auf ihren persönlichen namen, auf den namen einer offshoreklitsche oder im namen eines trusts halten, ist nebensächlich (wohlgemerkt: vom administrativen gesichtspunkt aus gesehen!)... und bei vorliegen einer professionell gestalteten struktur wird sie auch jede internationale bank gerne als kunden akzeptieren... ungeachtet des registrierungsplatzes ihres iuristischen gefässes auf die nase fallen meist nur personen, die sich von einem karibischen anwalt eine lösung aufschwatzen lassen, bei der die MITTEL (das substrat, um das es schlussendlich geht) in der offshore-minibank angelegt werden, in der er als präsident des verwaltungsrates amtiert... darum gilt bei lösung jedwelcher art der alte grundsatz: diversification! wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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zur erinnerung:
- - - - - - - - - - Vier Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein, damit das Abkommen zur Anwendung gelangt. Der Empfänger einer Zinszahlung muss: 1. eine natürliche Person sein, 2. in einem Mitgliedstaat der EU ansässig sein, 3. eine Zinszahlung von einer abgabepflichtigen Zahlstelle erhalten und 4. an der Zinszahlung nutzungsberechtigt sein. Generell nicht erfasst sind juristische Personen sowie natürliche Personen mit Wohnsitz in einem Staat ausserhalb der EU (Ausnahme: EU-Bürger mit Wohnsitz ausserhalb der EU die keine Wohnsitzbescheinigung vorlegen können) - - - - - - - - - - solange sie also beispielsweise in dubai ordnungsgemäss polizeilich angemeldet sind (!!!), sind ihnen erträgnisse ohne abzug gutzuschreiben... aus diskretionsgründen, und weil sich persönliche lebensumstände (wohnsitz etc.) ja bekanntlich gelegentlich relativ schnell verändern können (!!!), empfehlen wir dringend den einsatz einer iuristischen person it's that easy... da fliesst im moment viel geld aus der eu raus - kein wunder, dass die zuständigen eu-bürokraten derwischmässig herumweibeln, ob weitere ausser-eu-länder "einzuladen", sich am abkommen zu beteiligen... unter einsatz von mehr oder weniger druck und überzeugungskraft 8-) wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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Die 4 Voraussetzungen koennen bei mir nicht kumulativ angewandt werden da
ich ausserhalb der EU lebe. Bin offiziel in der BRD abgemeldet und in Dubai angemeldet und in Dubai erwerbstaetig, somit trifft bei mir zu: "Generell nicht erfasst sind juristische Personen sowie natürliche Personen mit Wohnsitz in einem Staat ausserhalb der EU" Folge ist damit das ein Zinssteuerabkommen bei mir nicht anwendbar ist. Bedeutet dies das ich in Deutschland Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erwirtschaften darf??? 1. Moeglichkeit: Da ich nicht plane in den naechsten Jahren zurueckkomme kann ich doch dies auch als natuerliche Preson erwirtschaften. Muss aber aufpassen WENN ich mal wieder zurueckkehre oder 2. Moeglichkeit: Ich melde Offshore eine juristische Person an mit festem Sitz und bin damit unabhaengig wenn ich als natuerliche Person wieder einen Wohnsitz in der BRD habe. Jedoch sind meine Gewinne alle thesaurierend und verbleiben damit in der BRD. Irgendwie komme ich nicht weiter. Gruss |
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Sehr komplizierter Sachverhalt ...
sehr geehrte Herren, diesen sehr komplizierten Sachverhalt werde einmal am Wochenende versuchen durchzuarbeiten. Zwischenzeitlich verschiebe ich das Thema in das richtige Forum.
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. Beste Grüße tropico tropico@safe-mail.net Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services Buchen Sie Ihren nächsten Luxusurlaub bei Edenproperty oder genießen einen schönen Urlaub im Coconuts Caribbean Hotel. Firmengründung & Offshore Banken, Stiftungen & Trusts Financial & Business Services BPB- Directory BPB- Biz BPB- Org BPB- Net BPB- Info BPB- Tags BPB- Sitemap BPB- Katalog BPB- Counter BPB-Ltd |
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guten tag,
beachten sie bitte klar formulierte teile in eben von der oecd veröffentlichten "berichten" - teilgranatgeschosse in deren konstantem kampf gegen on- wie offshorezentren unter dem gängigen slogan "schluss mit steuerbetrug" kurz nur diese sätze: "... Die OECD stellt fest, dass in den drei Mitgliedsländern Schweiz, Österreich, Luxemburg – man könnte sie als «usual suspects» des Fiskalausschusses bezeichnen – das Bankgeheimnis noch nicht im gewünschten Mass gelockert worden ist und dass signifikante Restriktionen beim Zugang von Bankinformationen für Steuerzwecke bestehen. Gleiches wird bei mehreren Off-Shore-Zentren einschliesslich Liechtenstein und Singapur kritisiert. Allerdings anerkennt der Ausschuss, dass die Schweiz mittlerweile ausländischen Behörden Zugang zu Bankinformationen gewährt, insofern es sich um Steueraspekte handelt, die als kriminelle Handlung gelten. Dieses Zugeständnis wird als eine der wichtigsten Entwicklungen seit 2003, der letzten Berichterstattung, bezeichnet. Allerdings besteht zwischen der Schweiz und auch Luxemburg einerseits und dem Fiskalausschuss anderseits kein Einverständnis über den Tatbestand Steuerbetrug. Die Schweiz stört sich auch wie Belgien, Luxemburg und Österreich am neuen Artikel 26 der OECD-Steuerkonvention über Einkommen und Kapital, der ausdrücklich festlegt, dass die Existenz eines Bankgeheimnisses kein Grund für die Verweigerung des Informationsaustausches sein dürfe ..." spricht meiner ansicht nach eine klare und unmissverständliche sprache... die krawall-bürokraten der oecd sitzen in ihren fixbesoldeten sesseln und werden auch künftig alle mittel einsetzen, um ihren willen - wie intelligent sich dieser auch äussert!!! - durchzusetzen... die bereitschaft der schweiz, fälle von mehrwertsteuerhinterziehung als betrugstatbestand zu akzeptieren und dafür das bankkundengeheimnis (genaue wortwahl beachten, bitte!) ausser kraft zu setzen, spricht ja für sich meiner ansicht nach ist jede struktur, die PERSÖNLICHE KONTEN beinhaltet, ungeachtet der GEGENWÄRTIGEN arbeits- und lebenssituation höchst gefährlich und selbstmörderisch - meiner meinung nach können sie nur unter einschaltung einer/mehrerer iuristischen personen (gegebenenfalls als sicherheitsventil für den fall einer d-rückkehr unter einschluss eines trusts) eine lösung finden, die sie längerfristig ruhig schlafen lässt möglichkeiten gibt's viele... auf dem schlauch müssen sie bei richtiger beratung nicht 8-) wohl bekomm's ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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