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Steuerliche Themen aus aller Welt In diesem Forum finden Sie Informatives zu steuerlichen Fragen verschiedener Länder sowie richtungsweisende Gerichtsentscheidungen. NEU: Unterforum für Insider
Zollverwaltungsgesetz, AStG, Paypal, Fragenkatalog, Hausdurchsuchung/ Steuerfahndung

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 01:48
Aqua Aqua ist offline
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Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
Standard Hauptwohnsitz und Einkommenssteuer

Guten Abend,

ich bin deutscher Staatsbürger. Angenommen ich melde meinen Hauptwohnsitz hierzulande ab und melde einen Hauptwohnsitz in Andorra (oder Panama - ich bin mir nicht ganz sicher, da beides auf seine Art reizvoll ist) an. Sofern ich dort keine Einkünfte habe sondern nur im Ausland (also beispielsweise Aktiengewinne in den USA oder der Schweiz), muss ich meines Wissens keine Einkommenssteuer zahlen, da man stets am Hauptwohnsitz einkommenssteuerpflichtig ist.
In Deutschland würde ich einen Zweitwohnsitz anmelden (und diesen weniger als 180 Tage pro Jahr nutzen) und meine deutsche Staatsangehörigkeit behalten. Außerdem ist es denkbar, dass ich mich regelmäßig in anderen Ländern aufhalte (jedoch stets weniger als 180 Tage pro Jahr) und ggf. dort auch einen Zweitwohnsitz habe.
Infolgedessen halte ich mich allerdings vielleicht so gut wie überhaupt nicht mehr an meinem Hauptwohnsitz auf. Kann dadurch eine Finanzbehörde an einem meiner anderen Wohnsitze eine Steuerpflicht meinerseits folgern (wohlgemerkt: ohne, dass ich mich dort wenigstens 180 Tage im Jahr aufgehalten habe)?

Vielen Dank im Voraus!


viele Grüße
Stefan
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 04:02
tropico tropico ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 938
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Standard

Ihre Frage beantwortet sich hier (unter Punkt 3.1.): http://www.business-podium.com/board...rn-teil-i.html

Die 180-Tage-Regelung ist bei Vorhalten einer Zweitwohnung in Deutschland unbeachtlich und führt zur unbeschränkten Steuerpflicht. Nach dem deutschen "Welteinkommensprinzip" ist es dann auch egal, wo und wie lange Sie sich jeweils an einem Ort aufhalten.

Das, was Sie planen, funktioniert nur bei vollständigem Abbruch aller tatsächlichen Beziehungen zu Deutschland.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 05:17
Aqua Aqua ist offline
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Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
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Zunächst mal vielen Dank für die Antwort!


Was genau bedeutet hier "vollständiger Abbruch aller tatsächlichen Beziehungen zu Deutschland"?

Wäre dies erfüllt, wenn ich keinen angemeldeten Wohnsitz und keine Arbeit in Deutschland habe?

Oder darf ich hier nicht einmal mehr Zinseinkünfte (Festgeld, Sparbuch, Girokonto etc.), Wertpapiere, Firmenbeteiligungen usw. haben, um nicht einkommenssteuerpflichtig zu sein? Und was ist mit meiner deutschen Staatsbürgerschaft (Ich gehe stark davon aus, dass diese alleine nicht zur Steuerpflicht führt.)?

Das mit dem Wohnsitz ist problemlos machbar. Einen Zweitwohnsitz muss man ja nicht anmelden - dann bin ich halt als Tourist hier.
Aber ich kann mir kaum vorstellen, wie das Finanzamt jemanden erfassen will, der hier zwar Geldanlagen aber keinen Wohnsitz hat.

Auch Immobilien sollte man hier demzufolge vermutlich nach Möglichkeit nicht besitzen (zumindest keine Wohnräume) oder diese zumindest vermieten, da einem andernfalls das Finanzamt wahrscheinlich früher oder später unterstellt, man würde dort regelmäßig wohnen und wäre demzufolge steuerpflichtig.

Wie lange/oft kann ich mich denn als deutscher Staatsbürger als "Tourist" in Deutschland aufhalten (wie lange am Stück bzw. wie lange pro Jahr).


viele Grüße
Stefan
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 06:15
Aqua Aqua ist offline
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Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
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Entschuldigung, ich habe den Beitrag unter dem oben genannten Link wohl viel zu schnell überflogen, bevor ich geantwortet habe.
Es sind also im Prinzip alle Arten von Kapitalerträgen und Einkünften aus Gewerben jedweder Art einkommensteuerpflichtig, sofern man diese Einkünfte in Deutschland hat.

Trotzdem bleibt die Frage: Wie will mir das Finanzamt einen Steuerbescheid zuschicken, wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland angemeldet habe? Bekommt es meine Adresse im Ausland von meiner Bank in Deutschland mitgeteilt, bei der ich die betreffenden Einkünfte in Form von Kapitalerträgen habe?

Und zusätzlich stellt sich mir jetzt die Frage, ob es europäische Länder gibt, in denen man, sofern man nicht dort wohnt oder ansässig ist, keine Einkommensteuer (bzw. auch Vermögensteuer o.ä.) auf inländische Einkünfte zahlen muss und die sich somit eignen, um dort Kapital (steuerfrei) anzulegen?


viele Grüße
Stefan
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 07:35
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 468
Standard raus aus deutschland

sie verweisen unter anderem auf:


"... Wie will mir das Finanzamt einen Steuerbescheid zuschicken, wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland angemeldet habe? Bekommt es meine Adresse im Ausland von meiner Bank in Deutschland mitgeteilt, bei der ich die betreffenden Einkünfte in Form von Kapitalerträgen habe? ..."


ich denke, tropico hat ihnen DEN link vermittelt, der sie erfolgversprechend zum ziel führt


ihre "gedanken" sind schlaumeierei... "das" finanzamt kommt alleine schon darum auf seine rechnung, weil beispielsweise aufgrund der entsprechenden eu-richtlinie auf zinszahlungen/ausschüttungen recht happige "verrechnungssteuern" anfallen... in der schweiz beispielsweise 35% (und zwar für INLAENDER wie AUSLAENDER)


aufgrund von dba's ist es banken im weitern untersagt, kunden mit wohnsitz in gewissen ländern ihre produkte überhaupt zu verkaufen - sie sehen dies in jedem emissionsprospekt (restrictions)... probieren sie 'mal aus usa-staatsbürger beispielsweise, bei einer ch-bank ein konto zu eröffnen... viel erfolg!


nö... tropico hat's auf den punkt gebracht: VOLLSTÄNDIGER ABRRUCH ist die einzige erfolgversprechende und "seriöse" lösung... alles andere ist flickwerk


warum wollen sie "den cent und das brötchen" - gibt's doch nirgendwo auf diesem planeten... oder?


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
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  #6 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 09:39
tropico tropico ist gerade online
Moderator
 
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Ort: Belize City
Beiträge: 938
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@aqua,

wenn Sie keinerlei Wohnsitz oder sonstige Unterkunft etc. mehr in Deutschland haben (Einzelheiten hier: http://www.business-podium.com/board...-aber-wie.html ), entfällt Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Die 180-Tage-Regelung kommt aber dann zum Tragen, wenn Sie sich über einen solchen Zeitraum, der nicht zusammenhängend sein muß, in Deutschland (beispielsweise in Hotels oder Pensionen) aufhalten. DANN entsteht die unbeschränkte Steuerpflicht erneut.

Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Kapitalerträge begründen in Deutschland eine beschränkte Steuerpflicht; die so fälligen Steuern hat beispielsweise eine Bank, die Ihr Inlandsvermögen verwaltet, direkt an den Fiskus abzuführen. Damit muß Ihnen die Finanzverwaltung auch keinen Steuerbescheid zuschicken.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 11:43
Aqua Aqua ist offline
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Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
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Zitat:
Zitat von ffbkdavid Beitrag anzeigen
"das" finanzamt kommt alleine schon darum auf seine rechnung, weil beispielsweise aufgrund der entsprechenden eu-richtlinie auf zinszahlungen/ausschüttungen recht happige "verrechnungssteuern" anfallen... in der schweiz beispielsweise 35% (und zwar für INLAENDER wie AUSLAENDER)
Offensischtlich war ich gestern nicht mehr richtig wach, als ich den Beitrag geschrieben habe. Sonst wäre mir in den Sinn gekommen, dass es so etwas in der Art geben muss (da ansonsten meine Nichtveranlagungsbescheinigung nutzlos wäre). Und wie mir jetzt wieder einfällt, heißt dieses etwas in Deutschland "Kapitalertragssteuer".


Zitat:
Zitat von ffbkdavid Beitrag anzeigen
warum wollen sie "den cent und das brötchen" - gibt's doch nirgendwo auf diesem planeten... oder?
Tja, wer hätte nicht gerne beides? Man wird doch noch wenigstens so lange wunschdenken dürfen, bis man es endgültig besser weiß.

Aber wenn es keine akzeptablen Länder ganz ohne Einkommenssteuer geben sollte, muss ich mir eben eines suchen, in dem sie zumindest nicht allzu hoch ist.
Ich habe nämlich nichts gegen das Steuernzahlen an sich. Schließlich werden damit auch viele vernünftige Dinge finanziert wie Bildungssystem, Straßenbau, Feuerwehr, ... . Allerdings ist nun einmal längst nicht alles, was damit gemacht wird, vernünftig und die Steuersätze somit allesamt höher als notwendig - außerdem kommen andere Staaten doch auch mit geringeren Sätzen aus.

Nochmal vielen Dank für die Hilfe!
Meine Fragen in diesem Thread sind damit erstmal alle beantwortet.


viele Grüße
Stefan
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  #8 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 20:05
student student ist offline
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Beiträge: 9
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Hallo,

mir als Laie stellt sich bei diesem Sachverhalt die Frage, wäre es für den Betroffenen Aqua nicht möglich, einfach seine Kapitalanlagen in Deutschland zu liquidieren und an einem anderen Bankenplatz neu aufzubauen, ggf. unter Hinzuziehung einer IBC zur Umgehung von Quellensteuer im Rahmen der EU Zinsrichtlinie? Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Kapitalanlagen tatsächlich kurzfristig liquidierbar sind!

Vielen Dank.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 20:11
tropico tropico ist gerade online
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Beiträge: 938
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
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Tja, student, es geht leider nicht um das Vermögens als solches, sondern um die Steuerpflicht des wirtschaftlich Berechtigten aus Kapitalerträgen (wenn ich den Fall richtig verstanden habe). Wenn dieser in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, spielt es sowieso keine Rolle, wo in der Welt das Vermögen etc. verwaltet wird oder sich befindet (Stichwort: "Welteinkommensprinzip").
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  #10 (permalink)  
Alt 07.02.2008, 21:09
Aqua Aqua ist offline
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Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 34
Standard

Zitat:
Zitat von tropico Beitrag anzeigen
Tja, student, es geht leider nicht um das Vermögens als solches, sondern um die Steuerpflicht des wirtschaftlich Berechtigten aus Kapitalerträgen (wenn ich den Fall richtig verstanden habe).
Sogar völlig richtig verstanden.
Um das Vermögen als solches geht es nicht - momentan jedenfalls (vielleicht später mal).


viele Grüße
Stefan
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  #11 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 23:46
intl intl ist offline
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Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 1
Standard keine wohnsitzänderung

Hallo, jetzt muss ich hier auch noch mal nachfragen:

Firma A (z.B. Deutschland/österreich) liefert eine Dienstleistung an Kunden weltweit (vorort). Dafür benötigt sie u. a. Humanressourcen (Hr. T.) die von Firma B (in BVI) verleast werden und durch Fa. A bezahlt.
Hr. T. hat in Deutschl/Öster. Einkünfte als Unternehmer (Firma C) die normal versteuert werden. Hr. T. hat seinen Wohnsitz in D/AT wo er allerdings nur ca. 90 tage im Jahr ist.
Wenn Hr. T. nun über eine IBC z.B. in Belize (ohne Verbindung zu Firma C) mit Firma B abrechnet, ist das wohl noch nicht einkommensteuerpflichtig solange das Geld in der IBC bleibt, richtig? Wird nun das Vermögen der IBC in bar abgehoben (debit card) ist dies wohl ähnlich als wenn die IBC das Geld auf den Aktienmärkten verspekuliert. Dadurch ist also nie eine Steuerpflicht entstanden, oder? Hr. T muss also nie seinen Wohnsitz ändern....

Danke für die Info
lg
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  #12 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 00:11
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 468
Standard konstrukt!

sie stellen zur diskussion:

Firma A (z.B. Deutschland/österreich) liefert eine Dienstleistung an Kunden weltweit (vorort). Dafür benötigt sie u. a. Humanressourcen (Hr. T.) die von Firma B (in BVI) verleast werden und durch Fa. A bezahlt
_____ wie bitte... sie benötig "humanressourcen", kauft diese - als deutsche firma!!! - von einer auf bvi domizilierten gesellschaft ein (dabei unterstelle ich, dass es sich bei "herrn t." um einen einheimischen handelt, der ständig mit anfragen von in deutschland aktiven firmen konfrontiert ist... naheliegend und "common sense")
_____ als "krönung" macht firma a. in ihrer deutschen buchhaltung auch noch die rechnung aus den bvi als kosten geltend... muss sie ja auch - sie will ja nicht die gesammten einnahmen aus "dienstleistungen an kunden weltweit (vorort) brutto in d. versteuern
_____ wie bitte?

Hr. T. hat in Deutschl/Öster. Einkünfte als Unternehmer (Firma C) die normal versteuert werden. Hr. T. hat seinen Wohnsitz in D/AT wo er allerdings nur ca. 90 tage im Jahr ist.
_____ oh... ich entdecke gerade, dass der herr t. gar nicht auf den british virgin islands residiert - wenigstens nicht "ständig"
_____ ob's ihm in deutschland/österreich nicht während seines 90 tage dauernden aufenthaltes etwas kühl wird?

Wenn Hr. T. nun über eine IBC z.B. in Belize (ohne Verbindung zu Firma C) mit Firma B abrechnet, ist das wohl noch nicht einkommensteuerpflichtig solange das Geld in der IBC bleibt, richtig?
_____ wohl kaum
_____ die ibc "an und für sich" erbringt ja keine "leistungen"... sondern LEUTE (jedwelcher art), die für diese tätig sind
_____ wo haben "die denn" ihren lebensmittelpunkt?
_____ meine einschätzung: absolut abenteuerlich

Wird nun das Vermögen der IBC in bar abgehoben (debit card) ist dies wohl ähnlich als wenn die IBC das Geld auf den Aktienmärkten verspekuliert
_____ was verstehen sie denn bitte unter "wird das v. der ibc in bar abgehoben" - wer handelt denn derart schändlich? - unter welchem titel erfolgt denn die offensichtliche vermögensschädigung der gesellschaft?
_____ unglaublich, mit welcher naivität leute - immer noch - glauben, in ihrer firma (gleich welcher art, gleich wo eingetragen) tun und lassen zu können, was sie wollen!
_____ real: sie müssen sich die vermögensbezüge aus der iuristischen person unter irgendeinem titel anrechnen lassen (gehalt, provision, gewinnbeteiligung via dividende oder unter jedwelchem titel)
_____ ..... und die entsprechenden bezüge auch ordnungsgemäss versteuern

Dadurch ist also nie eine Steuerpflicht entstanden, oder? Hr. T muss also nie seinen Wohnsitz ändern....
_____ ach ja?


ich empfinde ihre abenteuerlichen gedanken als nicht sehr zielführend... und kann nur JEDERMANN warnen, entsprechend ihre gedanken in taten umzusetzen


merke: den fünfer und s'weggli (altes helvetisches sprichwort) - gibt's nicht


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com


Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
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  #13 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 08:06
tropico tropico ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 938
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

dem ist nichts hinzuzufügen.

Das obige Gedankenspiel funktioniert gar nicht, noch nicht ansatzweise ... ! Ein Steuerstrafverfahren und eine strafrechtiche Verurteilung wären vorprogrammiert.
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