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Steuerliche Themen aus aller Welt In diesem Forum finden Sie Informatives zu steuerlichen Fragen verschiedener Länder sowie richtungsweisende Gerichtsentscheidungen. NEU: Unterforum für Insider
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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 00:07
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Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 3
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Guten Abend alle zusammen,

bei längerem durchlesen der verschiedensten Einträgen,
kann man hier als Laie sehr schnell den Überblick verlieren.

Hier scheinen sehr fachkundige Menschen ein offenes Ohr für Leute zu haben, die keine Ahnung in dieser Materie besitzen.

also genau das Richtige für mich

RESPEKT an jene, die Menschen weiterhelfen,
ohne etwas dafür zu bekommen. (entgeldlich)

Aber eigendlich sind meine Fragen ganz einfach.

Ich möchte auf den Kanaren (Gran Canaria) im Urlaub (bis 2 Monate)
meine selbshergestellten Kettenanhänger auf den hiesigen Kunsthandwerkermärkten vertreiben.
Dort führ ich auch den Kunden vor wie ich das mache.
Ich habe da kein Geschäft, kein Lagerraum oder Extraanmieten
irgendeiner Art, ausser meinem Urlaubszimmer.
Ich würde zwischen 3 und 4 Kunsthandwerkermärkten täglich pendeln.
Hier in D habe ich ein Kleingewerbe und ein Reisegewerbe.

Wo wird mein im Urlaub erzieltes Einkommen
durch den Verkauf von Kunsthandwerk versteuert ?

In Deutschland oder in Spanien ?


Vielen Dank für jede Antwort,

Grüsse Dieter
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 09:02
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Ort: Belize City
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Prinzipiell ist es so, daß Sie dort, wo Sie Geld erwirtschaften, steuerpflichtig sind.

Wenn Sie allerdings von den Spaniern nicht als steuerpflichtig angesehen werden, weil Sie sich nur 2 Monate auf den Kanaren aufhalten wollen, müßten Sie Ihre Einnahmen dem deutschen Fiskus melden ("Welteinkommensprinzip").

Wären Sie in Spanien steuerpflichtig, so können Sie Ihre deutsche Steuerlast aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Deutschland um die in Spanien gezahlten Steuern verringern.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 14:22
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Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 3
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Tach auch,

Wer kann mir denn sagen ob ich von den Spaniern nicht als steuerpflichtig angesehen werden, weil ich mich nur 2 Monate auf den Kanaren aufhalte.

Das ich in D melden muss ist eh klar,
muss ja sowieso vorher hin, wegen Papiere.


sonnige Grüsse aus Bremen
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 19:40
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Rufen Sie doch einfach einmal bei der spanischen Botschaft in Deutschland an. Dort wird man Ihnen verbindliche Auskünfte geben können.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 20:28
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Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 3
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Das war auch mein erster Gedanke,
tat ich auch schon,

doch die einzige Botschaft die die Botschaft gibt ist,
wenden Sie sich an einen spanischen Anwalt
und gaben mir darauf Adressen.

Da sehe ich übrigens das grosse Problem.
Immer wenn der kleine Mann was braucht oder wissen will,
muss er ZAHLEN dafür.
Grosse Firmen, bekommen den Service oft umsonst,
da sie ja auch angelockt werden sollen zum investieren.

Das ist Globalisierung und ein vereinigt Europa.
Haste was, kriegste was.
Haste nichts, bist du der letzte Ars**!!!

Naja, muss ich wohl mal schauen, wie ich das mache.
Wenn da einer mehr weiss, bitte nicht scheuen, nur raus damit.


Grüsse
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