BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere
 

Zurück   BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere > Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts > Steuerliche Themen aus aller Welt

Steuerliche Themen aus aller Welt In diesem Forum finden Sie Informatives zu steuerlichen Fragen verschiedener Länder sowie richtungsweisende Gerichtsentscheidungen. NEU: Unterforum für Insider
Zollverwaltungsgesetz, AStG, Paypal, Fragenkatalog, Hausdurchsuchung/ Steuerfahndung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2008, 08:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2008
Ort: überall
Beiträge: 1
Standard Peru und GmbH

Hallo,

ganz kurze Frage:
Ich habe eine GmbH in Peru gegründet. Der Geschäftsführer ist eine andere Person und mein Name taucht dort nicht auf.

Wenn mich nun diese Firma aus Peru als Handelsvertreter hier in Deutschland einstellt (mit 20% Umsatzbeteiligung), dann müsste ich doch nur die 20 % versteuern und die anderen 80 % die ich nach Peru sende und mir nicht gehören nicht,oder?

Die 80 % die dann in Peru sind würden sich reduzieren wenn diese GmbG Rechnungen bekommen würde oder?

Danke im Vorraus

ich weiss nicht viel
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2008, 09:04
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 1.007
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Wieso würden Sie (jene 80%) Geld nach Peru senden ? Sind wären doch nur Handelsvertreter ?!

Ansonsten haben Sie prinzipiell recht soweit es die steuerlichen Fragen betrifft. Dabei sollten die Rechnungen an die peruanische Gesellschaft, die möglicherweise nach dortigem Steuerrecht Betriebsausgaben darstellen, nicht aus Deutschland kommen ...

Steuerrechtlich kann es aber passieren, daß durch Sie als Handelsvertreter in Deutschland eine Betriebsstätte der peruanischen Gesellschaft ausgelöst wird, wenn Sie als "ständiger Vertreter" im Sinne von § 12 AO (Abgabenordnung) angesehen werden. Dies werden Sie dann, wenn Sie nur und ausschließlich für die peruanische Gesellschaft tätig sind und sonst für kein weiteres Unternehmen.
Dann wären alle Einnahmen zunächst einmal in Deutschland zu besteuern; sollte es ein DBA mit Peru geben, wäre dies bei der Besteuerung in Peru anzuwenden und die bereits in Deutschland gezahlte Steuer in Peru anzurechnen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.2 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.2.0