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Steuerliche Themen aus aller Welt In diesem Forum finden Sie Informatives zu steuerlichen Fragen verschiedener Länder sowie richtungsweisende Gerichtsentscheidungen. NEU: Unterforum für Insider
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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 10:18
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Registriert seit: 20.02.2008
Beiträge: 25
Idee Offshore & Hinzurechnungsbesteuerung-Equivalente in der EU?

Hi

ich habe das Forum durchforstet, doch nur ein paar Häppchen zu diesem Thema gefunden.

Es soll um folgenden Sachverhalt gehen wie in

http://www.business-podium.com/board....html#post2568 (Hinzurechnungsbesteuerung gefallen)

beschrieben, doch angewendet auf ANDERE EU-Länder & Bürger. Die deutsche Situation wird als bekannt vorausgesetzt.
Exemplarisch nehmen wir an, dass:

1. ein spanischer(+) Bürger ansässig in Spanien gründet eine Offshore-Firma, an der er einziger Gesellschafter & Direktor ist

2. es werden IT-Beratungsdienstleistungen angeboten, Kunden kommen aus "Übersee", es besteht somit keine Kundenbeziehung im Land der Ansässigkeit des Direktors.

3. Der Ansässigkeitsort des Direktors wird auch Ort der "geschäftlichen Oberleitung", die Beratung findet über Internet an diesem Ort statt (*)

4. Geld fließt auf ein offshore-Bankkonto der Firma und wird nicht an den Direktor/Shareholder ausgeschüttet (da er noch andere Einnahmen hat, von denen er leben kann).

Nun soll geklärt werden, inwieweit die Einkünfte der Firma als Einkünfte des Direktors (trotz der ausbleibenden Auschüttung) im Ansässigkeitsstaat des Direktors versteuert werden müssen? Wie sieht die Lage aus in den einzelnen EU-Ländern (also bitte (+) entsprechend ersetzen)?


(*) doofe Frage: wenn eine Beratung über Telefon stattfindet, der Berater sitzt im Land A, der Kunde im Land B, wo findet die Beratung statt? in A? in B? "irgendwo in der Mitte"?


Noch doofere Frage: wenn die Beratung übers Internet stattfindet, und eine end-to-end Kommunikation stattfindet (z.B. als Telefon-Ersatz Skype), wäre es wohl genauso wie bei Telefon.

Nun, was passiert aber, wenn beide Teilnehmer sich in ein drittes System einloggen müssen? Z.b. in einen Chat-Server, der im Land C steht? Wäre es in dem Falle nicht vielmehr so, dass ein "Anreise an den Tagungsort" Sachverhalt vorliegt? Im angelsächsischen Raum heißt es ja nicht umsonst "telecommute" Telecommuting - Wikipedia, the free encyclopedia


(ps. Ich hoffe dass dieser Thread nicht gleich geschlossen wird und zu einer Informationsquelle wird )
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 10:21
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Registriert seit: 20.02.2008
Beiträge: 25
Standard Ich kann nur einen kleinen bescheidenen Anfang machen:

Aus:

France: Individual Non-Resident Taxation

General anti-avoidance legislation has not progressed far in France, and holdings in offshore or foreign assets other than trusts taken on before residence finishes will probably be subject only to income taxation. For an individual who knows he is going to leave France, there is therefore a case for switching income-generating assets into capital appreciation assets outside France, or at any rate for ensuring that gains are not made during French residence which could incur capital gains tax. Gains which crystallise after residence has finished will escape French tax.

Hmmm... das klingt doch schon mal vielversprechend? Weiß jemand mehr?
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