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Alt 11.03.2008, 06:48
tropico tropico ist offline
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Ausrufezeichen Abgeltungssteuer ab 2009 - 25%

Abgeltungssteuer ab 2009 - 25%

Abgeltungssteuer 2009 | Spezialseite zur Abgeltungsteuer 2009

Ab dem 01. Januar 2009 sollen inländische Banken und Sparkassen eine pauschale Steuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf alle Kapitaleinkünfte ihrer Kunden wie insbesondere Zinsen, Dividenden, Erträge aus Fonds und Zertifikaten sowie Gewinnen bzw. Wertsteigerungen aus Wertpapieren an das Finanzamt abführen (Prinzip der Quellensteuer). Mit diesem anonymen Steuerabzug ist die Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen abgegolten.

Ziel dieser Maßnahme ist es, einen im internationalen Vergleich wettbewerbsfähigen Steuersatz auf Kapitaleinkünfte zu haben und Anlegergelder in Deutschland zu halten oder gar bislang im Ausland liegendes Kapital wieder zurückzuholen. Auf den ersten Blick wirkt die neue Abgeltungssteuer 2009 deshalb positiv. Zudem entfällt das in vielen Fällen sehr komplizierte und fehlerträchtige Formular zur Erklärung der Kapitalerträge. Doch nicht alle Konsequenzen der Abgeltungssteuer sind positiv.

Abgeltungssteuer 2009 - Konsequenzen

Wer einen Steuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann sich über seine Einkommensteuererklärung die Differenz vom Finanzamt erstatten lassen. Für alle anderen ist die Besteuerung ihrer Kapitaleinkünfte damit abgegolten. Je höher der persönliche Steuersatz ist, desto größer fällt die Steuerersparnis aus. Und dies auch aus einem weiteren Grund: Da die Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung deklariert werden müssen, addieren sie sich auch nicht mehr zu den ürigen Einkünften und können also nicht mehr zu einem steigenden Steuersatz durch den progressiven Einkommensteuertarif führen. Nachteilig für Anleger mit hoher Steuerlast wird sich dagegen auswirken, dass mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 auch gleichzeitig die heute nur halbe Steuerpflicht von Dividendenerträgen (Halbeinküfteverfahren) entfallen soll.

Abgeltungssteuer 2009 - Abschaffung der Spekulationsfrist

Viel gravierender im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer ist die Abschaffung der bislang 12 Monate betragenden Spekulationsfrist. In Zukunft ist für ab 2009 erworbene Wertpapiere jeder Wertzuwachs steuerpflichtig, realisierte Wertverluste werden mit Gewinnen, aber nicht mit anderen steuerpflichtigen Einkünften verrechnet werden können. Das bedeutet insbesondere für den langfristig orientierten, für seine Altersvorsorge sparenden Anleger einen massiven Einschnitt seiner Rendite.

Abgeltungsteuer 2009 - Die Folgen der Abschaffung der Spekulationsfrist

Hierzu hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) zu den Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die langfristige Aktienanlage zahlreiche Simulationsrechnungen über einen 20-jährigen Prognosezeitraum erstellt. Am "besten" stellt sich noch der Anleger, der das erworbene Wertpapier 20 Jahre liegen lässt und dann erst veräußert. Er verliert "nur" 30% gegenüber der bisherigen Regelung also vor der Abgeltungssteuer. Ein aktiver Anleger, der nicht viel von der "buy and hold" - Strategie hält und statt dessen seine Altersvorsorge aktiv managen möchte und jährlich sein Depot umschichtet, verliert schon bis zu 50%. Berücksichtigt man dann noch, dass die Inflation ebenfalls einen Teil der Rendite "auffrisst", so bleiben dem Anleger oft weniger als 20% realer Wertzuwachs - und das nach 20 Jahren.

Abgeltungsteuer 2009 vor dem Hintergrund der Altersvorsorge

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bis dato die private Altersvorsorge häufig in niedrig verzinste Anlageformen fließt, ist dieses Ergebnis erschreckend. Um nämlich die nicht zuletzt durch den demographischen Wandel erforderlichen Summen für eine halbwegs ausreichende Altersversorgung zu haben, müsste die heute jüngere Generation sehr viel stärker in zwar riskantere, dafür aber langfristig deutlich ertragreichere Aktien- bzw. Fondsanlagen investieren. Durch Einführung der Abgeltungsteuer 2009 und der Abschaffung der Spekulationsfrist werden sämtliche Appelle der Regierung zur privaten, eigenverantwortlichen Altersvorsorge ad absurdum geführt.


Eckpunkte der Abgeltungssteuer


[Abgeltungssteuer 2009 | Spezialseite zur Abgeltungsteuer 2009]
Folgende Eckpunkte wurden im November 2006 vom Bundesfinanzministerium (BMF) präsentiert:

*Streichung des Halbeinkünfteverfahrens für Privatanleger. Dadurch müssen 100% der Kursgewinne und Dividenden versteuert werden.

*Abschaffung der 12-Monate Spekulationsfrist. Für nach dem 31.12.2008 erworbene Kapitalanlagen entfällt die Steuerfreiheit auf Gewinne vollständig, selbst wenn die Wertpapiere länger als 12 Monate gehalten wurden.

*Zinsen, Dividenden und private Gewinne aus Wertpapieren (nicht Immmobilien) werden ab dem 01.01.2009 pauschal mit 25% besteuert.

*Hinzu kommen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Anlegers ab dann grundsätzlich abgegolten.

*Bemessungsgrundlage hierfür sind die Bruttoerträge, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag (d.h. der zusammengefasste Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag) reduziert werden. Ein darüber hinaus gehender Werbungskostenabzug ist nicht möglich.

*Veranlagungsoption: Jeder, der einen niedrigeren Steuersatz als 25% hat, kann sich durch die Veranlagungsoption die zuviel bezahlte Steuer vom Finanzamt zurückholen.

*Durch die Abgeltungssteuer ist eine Kontenabruf zur Verifikation der Kapitaleinkünfte künftig prinzipiell nicht mehr erforderlich. Dies wird durch eine gesetzliche Änderung in §93 AO festgehalten.


Empfehlungen im Umgang mit der Abgeltungssteuer

Angesichts der dargestellten Konsequenzen der Einführung der Abgeltungssteuer und der Abschaffung der Spekulationsfrist muss jeder Anleger Maßnahmen ergreifen, um die veränderten Rahmenbedingungen zu seinem Vorteil zu nutzen. Denn die Abgeltungssteuer bietet für jeden Anleger auch Möglichkeiten, seine Altersvorsorge trotzdem renditestark und sicher voranzutreiben.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2008, 06:57
tropico tropico ist offline
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Standard Abgeltungssteuer Fragen

Abgeltungssteuer Fragen

1. Wie ist die Abgeltungssteuer gestaltet?

Unter Abgeltungssteuer wird verstanden, dass alle Kapitalerträge, die außerhalb eines Unternehmens anfallen, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % besteuert werden. Zusätzlich kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu.
Die Grundlage der Abgeltungsteuer 2009 besteht im Steuerabzug an der Quelle. Dies bedeutet, dass inländische Schuldner oder Zahlstellen (z.B. Banken) verpflichtet sind, den Steuerabzug vorzunehmen und an das Finanzamt abzuführen. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer zukünftig grundsätzlich abgegolten, d.h. der Steuerzahler muss die Kapitaleinkünfte dann nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Das System umfasst auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

2. Welche Einkünfte werden von der Abgeltungssteuer erfasst?

Unter die Abgeltungsteuer 2009 fallen alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäfte und auch Erträge aus Zertifikaten. Weiterhin erfasst die Abgeltungssteuer Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Dies betrifft iinsbesondere Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, jedoch nicht Immobilien.

3. Gilt die Abgeltungsteuer 2009 auch für Lebensversicherungen?

Die Antwort lautet teilweise ja.

Es wird zwischen Versicherungsverträgen, die vor dem 31. Dezember 2004 („Altverträge“) und solchen, die danach abgeschlossen wurden („Neuverträge“) unterschieden.
Bei Altverträgen gilt ohne zeitliche Beschränkung die Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags in Form der außerrechnungs- und rechnungsmäßigen Zinsen und die an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte Steuerbefreiung fort.
Bei Neuverträgen wird als steuerpflichtiger Ertrag der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der auf sie entrichteten Beiträge ermittelt. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und nach Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsabschluss, wird nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags angesetzt.
Die Leistungen aus Neuverträgen, bei denen die Voraussetzungen des hälftigen Unterschiedsbetrags vorliegen, fallen jedoch nicht unter den abgeltenden Steuersatz von 25 %.

4. Kann ich Werbungskosten geltend machen (z.B. Depotgebühren)?

Nein. Die Bruttoerträge, werden durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro, für Verheiratete in Höhe von 1.602 Euro reduziert. Damit sind Werbungskosten berücksichtigt, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen hat geringere Werbungskosten als 800 Euro.

5. Müssen alle Steuerzahler auf ihre Kapitaleinkünfte 25 % Abgeltungssteuer bezahlen?

Nein. Steuerzahler, die auf Grund ihrer geringen Einkünfte einen persönlichen Steuersatz von unter 25 % haben, können in der Einkommensteuererklärung ihre Kapitaleinkünfte angeben. Die Kreditinstitute stellen dafür eine Bescheinigung aus.

6. Warum wird die Abgeltungssteuer eingeführt?

Mehrere Gründe waren ausschlaggebend. So soll mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Finanzplätze verbessert werden . In Zeiten des freien Kapitalverkehrs und des technischen Fortschrittsl geht das Kapital zum „besten Wirt“. Die Anonymität der Anleger und ein niedriger Steuersatz für Kapitalerträge sind dabei sehr wichtig. Durch die Einführung einer anonymen Abgeltungssteuer will Deutschland an die internationale Entwicklung aufschliessen.

7. Welche Vereinfachungen soll die Abgeltungssteuer bringen?

Die einheitliche Behandlung der unterschiedlichen Kapitalanlagen wird gegenüber dem heutigen Recht ein Höchstmaß an steuerlicher Transparenz bieten. Steuerzahler, die die Veranlagungsoption nicht wahrnehmen, müssen sich nicht mehr um die steuerlichen Aspekte ihrer Kapitalanlagen kümmern. Die Erklärungsvordrucke werden einfacher und verständlicher gestaltet.

8. Werden Kleinanleger benachteiligt?

Ja, weil bei den Einkünften des Privatvermögens das Halbeinkünfteverfahren zukünftig nicht mehr angewandt wird. Unternehmensgewinne werden jedoch steigen, da die steuerliche Gesamtbelastung abnimmt.
Es gilt: Die Steuer auf eine Dividende in Höhe von 1.000 Euro ist genauso hoch wie bei Zinsen in Höhe von 1.000 Euro.

9. Besteht durch den Wegfall der Veräußerungsfrist eine Gefahr der Verlagerung von Wertpapierdepots ins Ausland?

Die heutigen Freiräume bei den steuerfreien Veräußerungsgewinnen gehören zukünftig der Vergangenheit an. Die generelle Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen ist kein deutscher Sonderweg. Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass diese Besteuerung eher die Regel als die Ausnahme darstellt. In 17 EU-Staaten trifft dies zu.

10. Schadet die Abgeltungssteuer der Altersvorsorge, insbesondere bei abgeschlossenen Fonds- oder Banksparplänen?

Die Einbeziehung der privaten Veräußerungserlöse in die Abgeltungsteuer führt zu einer höheren Besteuerung bei langfristigen Aktienanlagen und Investmentsparverträgen.
Die Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und von Basisrentenprodukten werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Während der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Erträgen und Wertsteigerungen. Auch nach Einführung der Abgeltungssteuer wird bei der Besteuerung der Riester- und Rürup-Verträge der von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängige persönliche Steuersatz und nicht der Abgeltungssteuersatz angewendet.
Zu den Riester-Produkten gehören sämtliche zertifizierten Altersvorsorgeverträge in Form einer Rentenversicherung, eines Fonds- oder eines Banksparplans. Die Regelungen in der Ansparphase gelten für jeden zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anleger im Rahmen der Riester-Rente förderberechtigt ist und ob er die Förderung in Anspruch nehmen wird. D. h., auch ein Selbständiger, der nicht förderberechtigt ist, kann einen entsprechenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließen und von den Regelungen profitieren.
Rürup-Produkte können ebenfalls von allen Steuerpflichtigen als private Rentenversicherungen und zukünftig auch als fondsgebundene Basisrentenprodukte abgeschlossen werden.

11. Wird bei der Abgeltungssteuer zwischen inflationsbedingten und realen Wertveränderungen unterschieden?

Nein. Zwar wirkt sich bei Kapitalanlagen auch die Inflation aus. Allerdings wird im geltenden Einkommensteuerrecht nicht zwischen realen und inflationsbedingten Wertänderungen unterschieden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Der Effekt der Besteuerung nominaler Wertsteigerungen existiert schon im geltenden Recht. Er wirkt sich zukünftig aber auf Grund des proportionalen Tarifs geringer aus als im geltenden Recht.

12. Bleibt der Kontenabruf der Finanzämter bestehen?

Nein. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird der Kontenabruf nach § 93 der Abgabenordnung in seiner heutigen Form der Vergangenheit angehören. Die Kontenabrufmöglichkeit besteht ab 2009 nur noch für die Fälle, in denen ein Bürger

*seine Kapitaleinkünfte seinem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz unterwerfen möchte,

*steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen will,

*Kindergeld beantragt und für die Höhe des Kindergelds die Einkünfte des Kindes von
Bedeutung sind,

*festgesetzte Steuern nicht zahlt,

*einem Kontenabruf zustimmt oder

*staatliche Leistungen beantragt, für die die Höhe des Einkommens von Bedeutung ist (z.B. BAFöG, Wohngeld).

13. Wie wird die Kirchensteuer auf die Kapitaleinkünfte verrechnet?

Grundsätzlich sollen (voraussichtlich ab dem Jahr 2011) die Kreditinstitute die Kirchensteuer in der Form des Quellensteuerabzugs erheben. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Datenbank notwendig, bei der die Kreditinstitute der Betroffenen eine Abfrage starten können, ob ihre Kunden Kirchensteuer zahlen müssen.
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Datenbank ihre Arbeit aufnimmt, bestehen für den Steuerzahler hinsichtlich der Kirchensteuererhebung zwei Alternativen:

*Er kann bei seinem Kreditinstitut seine Konfession angeben. Dann nimmt das Kreditinstitut die Erhebung der Kirchensteuer für ihn vor.

*Er kann in seiner Steuererklärung angeben, in welcher Höhe Kapitalertragsteuer von seinem Kreditinstitut einbehalten wurde. Dann setzt das Finanzamt die zutreffende Kirchensteuer für ihn fest.

14. Werden ausländische und inländische Kapitalerträge genauso behandelt?

Ja. Allerdings muss der Steuerzahler diese selbst in der Veranlagung angeben. Ausnahme: Sie werden von einem inländischen Institut verwaltet.

15. Kann man die Abgeltungsteuer mit Nichtveranlagungsbescheinigungen und Freistellungsaufträgen vermeiden?

Ja. Wer die entsprechenden Anträge gestellt hat oder die Voraussetzungen hierfür erstmals erfüllt, kann dies auch zukünftig tun.

16. Was passiert mit den Altverlusten aus privaten Veräußerungsgewinnen mit Wertpapieren? Kann der Steuerzahler diese weiterhin geltend machen?

Ja. Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, d.h. Verluste, die nach dem bisher geltenden Steuerrecht entstanden sind, kann der Steuerpflichtige für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013 mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen – z.B. Gewinnen aus Aktienverkäufen oder Fondsbeteiligungen – verrechnen. Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenzahlungen ist dagegen nicht möglich.

17. Warum dürfen Verluste, die bei der Veräußerung von Aktien entstehen, die ab dem Jahr 2009 gekauft werden, nur mit Gewinnen, die aus Aktienverkäufen anfallen, verrechnet werden?

Sinn und Zweck der Einschränkung der Verlustverrechnung ist die Verhinderung von erheblichen Haushaltsrisiken für den Bundeshaushalt.

18. Die Abgeltungssteuer gilt ja grundsätzlich für Anschaffungen, die ab dem 1. Januar 2009 vorgenommen werden. Wieso gibt es für Zertifikate eine Ausnahme?

Zertifikate können ab dem 1. Juli 2009 nur steuerfrei verkauft werden, wenn sie am 14. März 2007 – dem Kabinettsbeschluss zur Abgeltungsteuer – oder vorher erworben wurden.
Viele sehen hier eine Benachteiligung für Anleger, die ihr Geld in Zertifikaten angelegt haben.

19. Welche Marktveränderungen werden für die einzelnen Anlageformen durch die Abgeltungssteuer erwartet?

Marktveränderungen lassen sich nur schwer prognostizieren. Aus Sicht der privaten Anleger stellt die Einbeziehung aller Kapitalerträge in die Abgeltungssteuer eine Vereinfachung dar. Auch dies kann bei Anlageentscheidungen eine Rolle spielen.
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