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Steuerliche Themen aus aller Welt In diesem Forum finden Sie Informatives zu steuerlichen Fragen verschiedener Länder sowie richtungsweisende Gerichtsentscheidungen. NEU: Unterforum für Insider
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  #1 (permalink)  
Alt 06.05.2009, 20:42
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Beiträge: 3
Standard Abzugsteuer Hongkong

Hallo und guten Abend,
hier mein Problem:
Firma in Hong Kong schreibt Rg Über Lizenzgebühren an deutsche Firma. Dt Firma behält gem § 50a EST Steuer und Solizuschlag ein. Da mit Hong Kong kein DBA besteht ist keine Freistellung möglich. Wie bekommt den nun die Firma in Hong Kong die einbehaltene Steuer wieder?
Danke für Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 15:28
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 840
Standard steuerrückforderung hongkong

hongkong ist ja keine "zero tax"-jurisdiction... also müssen sie dort mit den zuständigen ämtern kommunizieren - sprich: eine tax declaration abgeben... und können doch meiner meinung nach problemlos den "abzug" geltend machen als "erlösminderung" resp. von allem anfang an den NETTOERTRAG als einnahme in ihrer buchhaltung aufführen

wo bitte liegt da das problem?

einschränkung: ich beschränke meine leistungspalette auf jurisdictions, in denen wir "physisch" anwesend/aktiv sind... und hongkong gehört (nicht zuletzt eben gerade wegen der steuerpflicht - bedingt doch nicht geringe kosten für buchführung und steuerberatung... oder nicht?) NICHT dazu

ihre fragestellung war jedoch derart GRUNDSÄTZLICHER ART - die tatsache, dass man erlöse zu ihrem NETTOEINGANG in die buchhaltung überführt, hat mit steuerlichen überlegungen ja überhaupt rein gar nichts zu tun - dass ich mich auf die äste des "chinesischen baumes der weisheit und erkenntnis" hinaufgewagt habe... hoffentlich stürze ich nicht ab resp. muss mein statement aufgrund des statements eines "hongkong-fachmannes" revidieren (was ich natürlich problemlos/selbstredend jederzeit tun würde, so sich "jemand" fachkundiger meldet!)

warum denn hongkong? irgendwelche vorzüge bei geschäftstätigkeit in/nach deutschland im vergleich zu anderen auslands(wirtschafts)plätzen?

gute frage - kompliment!

ffbkdavid@creatrustconsult.com

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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 16:26
Moderator
 
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Ort: Belize City
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tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von fibusolingen Beitrag anzeigen
... Wie bekommt den nun die Firma in Hong Kong die einbehaltene Steuer wieder? ...
Soweit ich das aus der Ferne einschätzen kann, gibt es keine Möglichkeit für die Hong Kong - Gesellschaft die in Deutschland erhobene Besteuerung/ Abgaben zurückzuerhalten oder dies irgendwo geltend zu machen (doch wohl auch nicht in Hong Kong, da es ja keine Aufwendung der dortigen Firma war).
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 17:14
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Registriert seit: 06.05.2009
Beiträge: 3
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Vielen Dank für die Ideen - aber so ganz zufrieden binich damit noch nicht. Klar versteuert "meine Gesellschaft in Hong Kong" nur den Nettobetrag - trotzdem wurde hier ja bereits der Bruttobetrag versteuert - also eine klassische Doppelbesteuerung - nur leider gibt es ja mit HK kein DBA.
Warum HongKong...? Weil Mrs C. zufällig dort geboren wurde
Also falls noch Jemand eine Idee oder gar die Lösung meines Probles hat - 1000 Dank im Voraus
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 18:40
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 840
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"... Vielen Dank für die Ideen - aber so ganz zufrieden binich damit noch nicht. Klar versteuert "meine Gesellschaft in Hong Kong" nur den Nettobetrag - trotzdem wurde hier ja bereits der Bruttobetrag versteuert ..."
_____ was heisst bitte "hier" - in hongkong?
_____ stimmt doch nicht... machen wir ein rechenbeispiel:

- ihre bruttorechnung aus hongkong nach d: usd 1,000.00
- GUTSCHRIFT auf ihrem bankkonto, nachdem empfänger in d ouagadougou-peer zufriedengestellt hat: usd 875.00

- DIESEN betrag nehmn sie in ihre buchhaltung als ERLÖS auf... und keinen anderen... folglich werden sie in hk auch auf DIESEM betrag besteuert

nun werden sie sagen: "... ja, aber eigentlich brauche ich ja usd 1,000.00 als NETTOEINNAHME ..."

... dann müssen wir halt eben nochmals die rechenbank drücken:

- ihre bruttorechnung nach d NUN: 1,130.00
- GUTSCHRIFT auf ihrem bankkonto, nachdem empfänger in d ouagadougou-peer zufriedengestellt hat: usd 1,000.00

- NUN HABEN SIE IHR ZIEL ERREICHT... UND VERBUCHEN DEN ERHALTENEN NETTOBETRAG in ihren büchern

- - - - - - - - - -

oder?

wahrscheinlich verstehe ich die sache nicht optimal... wickle ja auch keine transaktionen ab, in die derart geldgierige institutionen wie peers-jäger involviert sind 8-)

wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com

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  #6 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 20:42
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Registriert seit: 06.05.2009
Beiträge: 3
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Sorry - aber hier geht es nicht um ein Buchhalterisches Problem - das ist schon seit einiger Zeit erfasst
Hier geht es um ein steuerliches Problem - und wenn wir uns schon auf die Rechenbank begeben: dann nochmal:
einmal hier ( hier = Inland = Deutschland) versteuert + einmal ( wenn auch vom Nettobetrag) in HK versteuert macht doch 2 x versteuert - also nach meinem Verständnis einmal zuviel!
Also nochmal:´
Wenn Jemand weiss, ob es eine andere Möglichkeit gibt, ausser Freistellung mangels DBA, bitte um Info.
1000 Dank im Voraus
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