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Ryanair-Piloten-Modell: Wohnsitz Deutschland; Arbeitgeber Irland-> Steuerfreie Bezügein Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts; Hallo, ich beziehe mich auf eine Meldung, die neulich durch die Presse ging und hier auch gepostet ist: http://www.business-podium.com/board...ei-rynair.html BFH-Urteil: ... |
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#1
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Hallo, ich beziehe mich auf eine Meldung, die neulich durch die Presse ging und hier auch gepostet ist: http://www.business-podium.com/board...ei-rynair.html (Steuerfrei bei Rynair) BFH-Urteil: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...L3q7U02cVL5FLg DBA-Irland: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...L3q7U02cVL5FLg Ich denke ich könnte ohne weiteres einen Bürojob in Irland bekommen und würde auch sofort rübergehen, auch als Wochenendheimflieger*, wenn ich steuerlich genauso behandelt werden würde. Da ich neben der deutschen auch die irische Staatsbürgerschaft sowie Familie drüben habe wär das ziemlich . Daher würden mich die Hintergründe hierzu interessieren.*) Kosten=ca. 20.000 im Jahr < als meine Einkommenssteuer in Deutschland ; Reich würde ich von der ganzen Operation wohl nicht werden ohne schlagrtig auch mein Bruttogehalt zu erhöhen, aber es wäre ein interessantes Leben. Wieso verzichtet der irische Fiskus denn auf die Einkommenssteuer der Ryanair-Piloten? Wird die Einkommenssteuer tatsächlich auch in meinem Fall in Irland fällig? Die Presseberichte schreiben immer vom Firmensitz der Fluglinie. Im Urteil habe ich nichts davon lesen können. Mir hilft hier eigentlich jeder Hinweis... Besten Dank vorab! |
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#2
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Das hat damit zu tun, dass gewisse jurisdictions ausschliesslich INLAENDISCHE ERTRAEGE besteuern... Und der Umsatz von Ryan international dürfte sich darum, aber auch wegen der speziell gewählten unternehmensFORm, wohl ausserhalb des landes abspielen
Gibt's auch in der Schweiz in Form der GEMISCHTEN GESELLSCHAFT... Kann übrigens auch als Zweigniederlassung einer ausländischen IBC verwendet werden und begründet damit einen PPoB Wohl bekomm's Ffbkdavid@creatrustconsult.com |
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