- Grundlagenwissen über die Körperfunktionen und die geistig-seelischen Eigenschaften des Menschen,
- Grundlagenwissen über die Krankheiten und den kranken Menschen,
- für das ärztliche Handeln erforderliche allgemeine Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Diagnostik, Therapie, Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation,
- praktische Erfahrungen im Umgang mit Patienten, einschließlich der fächerübergreifenden Betrachtungsweise von Krankheiten und der Fähigkeit, die Behandlung zu koordinieren,
- Fähigkeit zur Beachtung der gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns,
- Grundkenntnisse der Einflüsse von Familie, Gesellschaft und Umwelt auf die Gesundheit, die Organisation des Gesundheitswesens und die Bewältigung von Krankheitsfolgen,
- die geistigen, historischen und ethischen Grundlagen ärztlichen Verhaltens
1. ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität), das ... eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt;
2. eine Ausbildung in erster Hilfe;
3. einen Krankenpflegedienst von drei Monaten;
4. eine Famulatur von vier Monaten und
5. die Ärztliche Prüfung, die in zwei Abschnitten abzulegen ist.
Das Praktische Jahr ... beginnt nicht vor Ablauf von zwei Jahren und zehn Monaten nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung. ... Es beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Februar und August. Die Ausbildung gliedert sich in Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen
1. in Innerer Medizin,
2. in Chirurgie und
3. in der Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen, nicht in den Nummern 1 und 2 genannten, klinisch-praktischen Fachgebiete.
Die Ausbildung erfolgt üblicherweise in Krankenhäusern der Universität oder in anderen bestimmten Krankenhäusern statt.
Voraussetzung für das Praktische Jahr ist die Staatsprüfung nach einem Studium von 2 Jahren.
Arzt im Praktikum (AIP)
Früher wurde eine Tätigkeit als Arzt im Praktikum von 18 Monaten gefordert.
Seit dem 01.10.2004 ist diese Forderung entfallen, so dass nun direkt im Anschluss an das Studium eine Assistenzarztstelle oder eine Facharztweiterbildung begonnen werden kann.