Grundinformationen zum Studium der Rechtswissenschaft, Jurastudium
Grundinformationen zum Studium der Rechtswissenschaft, Jurastudium
Berufliche Möglichkeiten
Die Rechtswissenschaft wird nur an Universitäten gelehrt.
Für die Tätigkeit als Richterin bzw. Richter oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt oder für den höheren Verwaltungsdienst ist ein erfolgreiches zweites Staatsexamen nach zweijährigem Vorbereitungsdienst erforderlich; das gilt auch für die Zulassung als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt bzw. Notarin bzw. Notar.
Aufgrund der Umstellung auf das Bachelor/Master-System werden inzwischen auch Bachelor-Studiengänge angeboten, deren Absolventen allerdings die vorstehenden Möglichkeiten verwehrt bleiben. Nach einem Master-Abschluss, der an die Bachelor-Studiengänge angeschlossen werden kann, ist es Absolventen hingegen möglich, einen Vorbereitungsdienst und das zweite Staatsexamen zu absolvieren.
Auch ohne zweites Staatsexamen, z. B. mit einem Bachelor-Abschluss können Absolventen auch als Jurist in der Wirtschaft tätig werden.
Studiendauer:
Ich zitiere § 5a Abs. 1 DRiG (DRiG - Deutsches Richtergesetz vom 19.04.1972, zuletzt geändert 19.04.2006):
"Die Studienzeit beträgt vier Jahre; diese Zeit kann unterschritten werden, sofern die jeweils für die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung und zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind. Mindestens zwei Jahre müssen auf ein Studium an einer Universität im Geltungsbereich dieses Gesetzes entfallen."
Ich zitiere § 5a Abs. 3 DRiG (DRiG - Deutsches Richtergesetz vom 19.04.1972, zuletzt geändert 19.04.2006), das darüber allgemein Auskunft gibt:
"Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Während der vorlesungsfreien Zeit finden praktische Studienzeiten von insgesamt mindestens drei Monaten Dauer statt. Das Landesrecht kann bestimmen, daß die praktische Studienzeit bei einer Stelle und zusammenhängend stattfindet."
Das Hauptstudium schließt mit der ersten Prüfung ab.
Daran schließt sich üblicherweise ein zweijähriger Vorbereitungsdienst an, der mit der zweiten Prüfung abgeschlossen wird.