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| Tipps und allgemeine Diskussionen zur Hochschulbildung und akademischen Berufen In diesem Forenbereich können Themen behandelt werden, die keiner der vorstehenden Foren in der Kategorie zum Thema akademischer Bildung, Weiterbildung, Studium & Beruf zuzuordnen sind. Freie und offene Diskussionen sind erlaubt und erwünscht. |
| Tags: kfw, kfw studienkredit, studienkredit |
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KfW Studienkredite - Vorteile, Förderbedingungen, Konditionen, Antrag, Adressen
Vorteile des KfW-Studienkredits - niedriger Zinssatz - Zinsobergrenze (zur Zeit 8,38 % nom. p.a.) steht für 15 Jahre fest - unabhängig vom Einkommen und Vermögen und dem der Eltern - keine Sicherheiten erforderlich - Rückzahlungsbeginn erst 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende - Flexibilität in der Rückzahlung über maximal 25 Jahre, - außerplanmäßige Rückzahlung in der Tilgungsphase möglich und kostenfrei - monatliche Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro - Kombi mit anderen Finanzierungsangeboten wie BAföG oder Bildungskredit möglich. Förderbedingungen - Der Bewerber/die Bewerberin muss volljährig sein und darf bei Beginn der Förderung nicht älter als 30 Jahre alt sein. - Bewilligt werden nur Anträge von aktiven oder werdenden Vollzeitstudentinnen und -Studenten, die an einer staatlich anerkannten oder staatlichen Hochschule studieren wollen. - Es reicht nicht aus, dass eine Bildungseinrichtung in Kooperation einen staatlich anerkannten Studiengang anbietet; sie muss selbst einen Hochschulstatus besitzen oder ein Studienzentrum einer staatlich anerkannten oder staatlichen Hochschule sein. - Es wird im Erststudium studiert. Voraussetzungen an den Antragsteller/der Antragstellerin Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - deutsche Staatsangehörigkeit oder - Familienzugehörigkeit mit beliebiger Staatsangehörigkeit zu einem deutschen Bundesbürger mit Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (Antragsteller und Bundesbürger) oder - Staatsangehörigkeit eines EU-Landes sowie Familenangehörige mit einem Aufenthalt von mindestens 3 Jahren in Deutschland. Ablehnung des Antrags Anträge werden abgelehnt - bei Teilzeitstudiengängen (es sei denn es wird erst in Vollzeit studiert und später in Teilzeit gewechselt) - beim berufsbegleitenden Studium - bei Laufbahnprüfungen - bei Aufbaustudiengängen aller Art wie Promotionen, Ergänzungsprogrammen, Zusatz- und Zweitstudiengänge (Ausnahme ist ein konsekutives Masterstudium) - wenn der Antragsteller ein Mitarbeiter der betreffenden Hochschule ist. - bei Vorliegen einer eidesstattliche Versicherung gem. § 807 ZPO - bei einem anhängigen Privatinsolvenzverfahren Konditionen - Finanzierung von maximal 10 bis 14 Semestern - der Kredit ist in maximal 25 Jahren zurückzuzahlen - die Höhe des monatlichen Rückzahlungsbetrages kann zu jedem Roll-Over-Termin geändert werden - der Zinssatz wird halbjährlich an die Kapitalmarktzinsen angepasst, wobei bei Vertragsabschluss ein Maximalzinssatz für 15 Jahre festgelegt wird - es fällt eine einmalige Aufwandsentschädigung für den Vertriebspartner in Höhe von 232 Euro an - Sicherheiten werden nicht gefordert - der bewilligte Kredit kann mit BAföG oder Bildungskredit kombiniert werden Antrag Den Antrag finden Sie hier: Antrag auf Bewilligung eines KfW-Kredites Hier kommen Sie direkt zur KfW-Förderbank http://www.business-podium.com/boards/ |
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