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| Tags: eu weite anerkennung, europaeische akkreditierung, europaeische anerkennung |
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Phänomen: 'Europäisch anerkannt', 'Europäische Akkreditierung', 'EU-weite Anerkennung'
Immer wieder tauchen diese Begriffe auf dem Bildungsmarkt auf. Viele Interessenten fragen neuerlich ständig nach 'europäisch anerkannten Studiengängen' usw. Besonders auffällig ist hier, dass diese Bezeichnungen hauptsächlich von Deutschen verwendet werden, aber warum bloß? Im Grunde hört sich der Begriff ganz toll an, ist aber nicht eindeutig definiert. Was soll das überhaupt sein? Nun, die Antwort ist ganz einfach. Eine europäische Anerkennung, europäische Akkreditierung, eine EU-weite Anerkennung gibt es als solche nicht. Sicher, es wird innerhalb der EU vermehrt Verbände geben, die bestimmte fachbezogene Bildungsprogramme sozusagen 'anerkennen' werden. Aber das wird es dennoch nicht EU-weit geben. Folgendes dürfte klar sein: Entweder die Hochschule ist als solche anerkannt und ihre Programme auch, und das selbstredend überall, auch außerhalb der EU, oder eben nicht! Und wenn die Abschlüsse nicht anerkannt sind, dürfen diese auch nicht geführt werden, auch nicht ein bisschen oder mit Gekritzel rundherum. Das gilt für die meisten Länder, besonders aber Deutschland und Österreich. Eben genau das sagen ja auch die zur Zeit noch gültigen Beschlüsse der Kultusministerkonferenzen aus. Siehe dazu hier: Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 14.04.2000) und Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung (Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK-Beschluss vom 21.09.2001) der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ vom 14.04.2000, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 Wie man sieht, von einer 'EU-Anerkennung' keine Spur. Akademische Grade dürfen nur dann geführt werden, wenn 1. die Hochschule anerkannt ist, 2. der Studiengang anerkannt ist, 3. der Abschluss direkt von einer anerkannten Hochschule verliehen wird, 4. der Abschluss durch Studium erlangt wurde, 5. der Abschluss durch Prüfungen erreicht wurde, 6. falls vorgesehen, besondere zusätzliche Akkredierungen vorhanden sind. Dann, und nur dann, dürfen akademische Grade überhaupt geführt werden. Eine EU-Akkreditierung gibt es definitiv genauso wenig, wie es eine Afrika-Anerkennung oder eine Asia-Anerkennung usw. gibt - ein Hirngespinst. Ein anderer Aspekt ist der Herkunftszusatz auf die verleihende Hochschule bei der konkreten Gradführung in Deutschland, auf den bei einem anerkannten Abschluss innerhalb der Europäischen Union verzichtet wird. Das ist allenfalls eine begünstigende Regelung, mehr aber nicht - eine europäische Anerkennung liegt hier nicht vor. Ebenso befindet sich Deutschland in einer Übergangsphase. Der Herkunftszusatz bei der Führung von ausländischen akademischen Graden außerhalb der Europäischen Union wird früher oder später gänzlich abgeschafft, so wie es in anderen bereits üblich ist. Anmerkung: Es ist nicht verwerflich, wenn man auf die verleihende Hochschule verweist, in anderen Ländern ist das sogar üblich, wenn auch nicht vorgeschrieben wie in Deutschland für manche akademische Grade. Da bezeichnet man sich nicht einfach als 'Dr. xxx', sondern folgendermaßen: Mister X PhD. Harvard University ... Also, lassen Sie sich nicht von Modewörtern beeindrucken, die mehr Schein als Sein sind. Es gibt noch viele andere fragwürdige Bezeichnungen, die ich hier noch ansprechen werde. http://www.business-podium.com/boards/ Forenübersicht
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