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Tipps und allgemeine Diskussionen zur Hochschulbildung und akademischen Berufen In diesem Forenbereich können Themen behandelt werden, die keiner der vorstehenden Foren in der Kategorie zum Thema akademischer Bildung, Weiterbildung, Studium & Beruf zuzuordnen sind. Freie und offene Diskussionen sind erlaubt und erwünscht.

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2006, 22:21
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Standard 3. Bildungsweg - Studieren ohne Abitur

3. Bildungsweg - Studieren ohne Abitur


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Welche Zugangsregelungen gibt es?

* Zugangsprüfung
* Studium auf Probe
* Direktzugang/Eignungsgespräch
* Meisterstudium


Studieren ohne Abitur
Neben der seit langem bestehenden Möglichkeit für besonders begabte Künstler/innen gibt es mittlerweile in allen 16 Bundesländern Hochschulzugangsregelungen für beruflich qualifizierte Bewerber/innen, die nicht über die erforderliche schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen: Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife und Allgemeine Hochschulreife. Der so genannte Dritte Bildungsweg knüpft in der Regel an die vorangegangene berufliche Qualifikation an, so dass die Studienberechtigung meist auf einen bestimmten Studiengang bezogen ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Zugangsvoraussetzungen hängen von den rechtlichen Regelungen im jeweiligen Bundesland ab. Fast jedes Bundesland
verlangt aber:

* eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie
* mehrjährige einschlägige Berufspraxis bzw. qualifizierte Weiterbildung (z.B. zum/zur Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in, Fachkraft aus dem Erziehungs- und Pflegebereich).

Zum Teil wird darüber hinaus in einzelnen Bundesländern für ein Studium ohne Abitur vorausgesetzt:

* Ein bestimmtes Mindestalter von in der Regel 24 Jahren,
* Mindestnoten bei den vorangegangenen Berufs- oder Fortbildungsabschlüssen,
* Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im jeweiligen Bundesland,
* Mittlerer Bildungsabschluss sowie
* Nachweis der Prüfungsvorbereitung.

Welche Zugangsregelungen gibt es?

Nicht immer ist der direkte Hochschulzugang möglich. Oft ist für die endgültige Zulassung die fachbezogene Eignung vor
Studienbeginn in einem Prüfungsverfahren (z.B. Zugangsprüfung, Eignungsgespräch) oder in den ersten Semestern in einem Probestudium nachzuweisen. Welche Zugangsregelung jeweils angewandt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich
(siehe Tabelle). Im Wesentlichen werden die folgenden Modelle unterschieden:

(zum Seitenanfang)

Zugangsprüfung
In den meisten Bundesländern sind Zugangsprüfungen (auch Eignungs-, Einstufungs- bzw. Feststellungsprüfungen genannt)
vorgesehen. Die Prüfung besteht meist aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und umfasst sowohl Allgemeinwissen als auch fachliche Grundlagen des gewählten Studiengangs.

Studium auf Probe

In einigen Bundesländern besteht für berufserfahrene Praktiker/innen die Möglichkeit, sich in einem Probestudium zu bewähren. Das Probestudium dauert in der Regel zwei bis vier Semester und bezieht sich auf ein Studienfach, für das auf beruflichem Wege einschlägige Kenntnisse erworben wurden.

Direktzugang / Eignungsgespräch
In mehreren Bundesländern ist es möglich, das Studium ohne Zugangsprüfung oder Probezeit direkt zu beginnen. Zum Teil werden jedoch vor Aufnahme des Studiums Beratungs- und Eignungsgespräche geführt.

Meisterstudium
Immer mehr Bundesländer öffnen ihre Hochschulen für Personen mit abgeschlossener Meisterprüfung. Zumeist gelten die nachfolgenden Regelungen auch für Techniker/innen und Fachwirte/Fachwirtinnen. Meister/innen werden entweder direkt zum Studium an allen Hochschulen zugelassen (Hessen, Niedersachsen) bzw. zum Studium an einer Fachhochschule
(Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt); zum Teil ist vorher noch ein Beratungsgespräch zu absolvieren (Hamburg). In Bayern und Thüringen können Meister/innen über ein Probestudium Zugang zur Hochschule erhalten.
In all den genannten Fällen genügt eine bestandene Meiserprüfung zur Aufnahme eines der Vorbildung entsprechenden
Studiengangs. Es hat sich deshalb dafür der Begriff Meisterstudium eingebürgert. Daneben werden in einigen Bundesländern neben einer bestandenen Meisterprüfung noch andere Voraussetzungen – in der Regel abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufstätigkeit – verlangt (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein).

Regelungen der Bundesländer im Detail
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen



Weitere Informationen
Die genauen Zugangsregelungen für das jeweilige Studium können an den Hochschulen oder beim Kultus-/Wissenschaftsministerium bzw. der zuständigen Senatsverwaltung Ihres Bundeslandes erfragt werden. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, in einem anderen Bundesland zu studieren, sollten Sie direkt bei den Universitäten und Hochschulen dort bzw. beim jeweils zuständigen Kultus- bzw. Wissenschaftsministerium nachfragen, ob und unter welchen Bedingungen dies möglich ist.
Wenn Sie eine Vorbildung als Meister/in oder Industriemeister/in haben, können Sie sich zudem unter dem Stichwort "Meisterstudium" ebenfalls bei den oben genannten Institutionen informieren.


http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz...modul_1_4.html
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..ich habe mir angewöhnt, dass ich jeden Tag in den Garten schau und eine Blume hinrichte..." (Edmund Stoiber, Bayrischer Ministerpräsident)

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