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Förderung von Nachwuchswissenschaftlern
Der Bedarf an wissenschaftlich und technisch ausgebildeten Arbeitskräften in Deutschland steigt weiterhin an. Somit steigen auch die beruflichen Qualifikationsanforderungen an, wobei sich aber die Zahl der Jugendlichen in Ausbildung verringert. Hoch qualifizierte Arbeitskräfte sind entscheidend für den Erfolg zwischen den konkurrierenden Industriegesellschaften. Daher kommt natürlich der Bildung und Ausbildung eine sehr hohe Bedeutung zu, die unbedingt gefördert werden müssen. Daher unterstützt und fördert die Bundesregierung den wissenschaftlichen Nachwuchs an Universitäten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung trägt einen erheblichen Teil zur Unterstützung der Studierenden über das BAföG und des wissenschaftlichen Nachwuchses über Stipendien und andere Programme bei. Um diese Maßnahmen richtig einschätzen und optimal einsetzen zu können, erhebt das BMBF regelmäßig aktuelle Werte über die soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden (mittels der Sozialerhebung „Das soziale Bild der Studentenschaft in der Bundesrepublik Deutschland“), die sich demnach in den letzten Jahren verbessert haben soll, was vermutlich auf die Reform des BAföGs zurückzuführen ist. 69 Prozent der befragten Studierenden geben an, dass es ihnen nur durch das BAföG möglich war zu studieren, wodurch auch insgesamt mehr Studierende gewonnen werden konnten. Durch die „Konstanzer Erhebung“ können die Erfahrungen der Studierenden mit dem Studium, Entscheidungsgründe zum Studium und der Berufswahl und sonstige Motivationen ermittelt und aufgedeckt werden. Die materielle Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nimmt das Bundesministerium für Bildung und Forschung wie folgt vor: - in Beschäftigungsverhältnissen mit unterschiedlichen Finanzierungsquellen; - ggf. durch Stipendien. Die Doktorandenförderung wird durch die Beteiligung an Forschungsarbeiten der Universitäten, der Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft, der Institute der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und der Leibniz Gemeinschaft, der Bundesforschungsanstalten, der deutschen geisteswissenschaftlichen Auslandsinstitute usw. vorgenommen. Promotionsstipendien können bei Begabtenförderungswerken beantragt werden. Ob ein Promotionsstipendium für den Bewerber in Frage kommt, wird mittels Auswahlverfahren entschieden. Promotionen an ausländischen Hochschulen können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Wenn Ausländer mit ausländischen Hochschulabschlüssen von einer deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind, können auch sie gefördert werden. Auch die Bundesländer vergeben Stipendien, um wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung www.bmbf.de |
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