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Tipps und allgemeine Diskussionen zur Hochschulbildung und akademischen Berufen In diesem Forenbereich können Themen behandelt werden, die keiner der vorstehenden Foren in der Kategorie zum Thema akademischer Bildung, Weiterbildung, Studium & Beruf zuzuordnen sind. Freie und offene Diskussionen sind erlaubt und erwünscht.

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Alt 24.04.2006, 02:52
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Standard Studieren ohne Abitur

Studieren ohne Abitur



Ursprünglich war es so, dass man die Allgemeine Hochschulreife bzw. das Abitur oder die Fachhochschulreife erreicht haben musste, um überhaupt studieren zu können.
Im Laufe der letzten Jahre hat sich aber sehr viel verändert. So gibt es für berufserfahrene Fachkräfte inzwischen Möglichkeiten, auch ohne Abitur studieren zu können. Zunächst von nur wenigen Bundesländern vorgelebt, hat sich diese alternative Variante inzwischen mehr oder weniger in allen Bundesländern 'eingebürgert'.

Dabei sind natürlich gewisse Dinge zu beachten, denn so ganz ohne weiteres ist Studieren ohne Abitur nicht möglich. So ist natürlich von großer Bedeutung, dass nicht nur ein hohes Maß an Berufserfahrung vorliegt, sondern dass diese für den vom Bewerber gewählten Studiengang auch einschlägig ist.
Die Vorgabe der für ein Studium ohne Hochschulreife erforderlichen Berufserfahrung ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In der Regel ebenso notwendig ist neben der beruflichen Erfahrung das Vorliegen einer anerkannten Berufsausbildung.

Bei den weiteren Voraussetzungen fallen die Vorgaben der einzelnen Bundesländer weit auseinander.
Einige Bundesländer geben sich mit den vorgenannten Voraussetzungen zufrieden, andere verlangen eine Hochschulzulassungsprüfung. Manche Bundesländer erwarten für eine Zulassung zum Studium eine staatliche Fortbildungsprüfung; zum Beispiel zum staatlich geprüften Betriebswirt, zum staatlich geprüften Gestalter, zum staatlich geprüften Techniker, Meister, Fachwirt u. ä., wobei bei den zuvor genannten erworbenen Abschlüssen in einigen Bundesländern ohnehin bereits die Fachhochschulreife erworben wird. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel reicht bereits die Meisterprüfung aus, um ein Fachhochschulstudium beginnen zu können. In Bayern hingegen muss sogar der staatlich geprüfte Techniker, der ja aufgrund der längeren zwingend zu absolvierenden Ausbildung und des Examens höher als der Meister anzusiedeln ist (die Prüfung zum Meister kann zumindest theoretisch ohne Unterrichtsstunden abgelegt werden), noch zusätzliche Unterrichtsstunden an einer Fachschule für Techniker hinter sich bringen, bevor er zum Studium zugelassen wird.

Aufgrund dieser unterschiedlichen, auch mehr oder weniger unübersichtlichen Handhabungen der einzelnen Bundesländer halte ich es für zweckmäßig, die jeweiligen Voraussetzungen stichpunktartig anzuführen:



Baden-Württemberg

Besonders qualifizierte Berufstätige können durch Bestehen einer Hochschulzulassungsprüfung zum Studium für einen bestimmten Studiengang zugelassen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen üblicherweise allesamt vorliegen:
- Vorliegen einer anerkannten mindestens zweijährigen Berufsausbildung;
- Mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit im erlernten Beruf;
- Vorliegen der Meisterprüfung, Technikerprüfung, Fachwirt oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung;
- Mindestens 1 Jahr Hauptwohnsitz in Deutschland.



Bayern

Die Voraussetzungen zum Studium ohne Hochschulreife werden durch die Rechtsverordnung geregelt.

Mindestvoraussetzungen sind in der Regel:
- Anerkannte Berufsausbildung;
- Mindestens vierjährige einschlägige berufliche Tätigkeit;
- Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker, staatlich geprüften Gestalter oder staatlich geprüften Betriebswirt oder ein vergleichbarer Abschluss, der an einer mindestens zweijährigen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie erworben wurde, und zusätzliche Unterrichtsstunden (halbjährig) mit Ergänzungsprüfung;
- Bestehen einer Hochschulzulassungsprüfung; Nachweis über die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.



Berlin

Die Fachgebundene Studienberechtigung kann wie folgt erworben werden, wobei die Immatrikulation zunächst vorläufig vorgenommen wird und der Student nach Vorliegen entsprechender Studienleistungen von der Hochschule endgültig immatrikuliert wird.

1.
- Realschulabschluss oder gleichwertige Schausbildung und eine
- für das Studium einschlägige anerkannte Berufsausbildung und
- mindestens vierjährige einschlägige berufliche Tätigkeit.

2.
Vorliegen der Meisterprüfung, Prüfung zum staatlich geprüften Techniker, staatlich geprüften Betriebswirt, staatlich gepüften Gestalter für das Studium geeigneter Fachrichtung oder eine vergleichbare anerkannte Fortbildungsprüfung.

Durch die Abschlussprüfung des Probestudiums wird die Allgemeine Hochschulreife erworben.



Brandenburg

Für eine mögliche Hochschulzulassungsprüfung müssen sämtliche folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Mindestalter 24 Jahre;
- Abschluss der Sekundarstufe I oder vergleichbar;
- für das Studium einschlägige Berufsausbildung;
- mehrjährige Berufserfahrung.

Mit Bestehen der Meisterprüfung oder höher kann ein Probesemester anstatt einer Zulassungsprüfung erfolgen, wobei das Studium nach Vorliegen der Eignung fortgeführt werden kann.



Bremen

Für das Studium relevante Kenntnisse und Fähigkeiten können durch eine Hochschulzulassungsprüfung nachgewiesen werden.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Hochschule.



Hamburg

Eine Hochschulzulassungsprüfung für den gewählten Studiengang ist möglich bei:
- Vorliegen einer abgeschlossenen anerkannten Berufsausbildung;
- einer anschließenden mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit (einschlägig).

Bei Vorliegen einer Fortbildungsprüfung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder ähnlichen anerkannten Fortbildungsprüfung kann nach einem Beratungsgespräch bei der Hochschule die studiengangbezogene, hochschulgebundene Hochschulzugangsberechtigung erteilt werden.



Hessen

Der Hochschulzugang kann durch Bestehen einer Hochschulzulassungsprüfung erfolgen.

Die Voraussetzungen für eine Hochschulzulassungsprüfung sind:
- eine anerkannte, für das Studium einschlägige Berufsausbildung;
- mindestens vierjährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit;
- Nachweis einschlägiger Weiterbildungsmaßnahmen.

Bei Meistern, Technikern und Bewerbern mit gleichwertigen, von den Kammern anerkannten Abschlüssen liegt ohne Prüfung die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zu Fachhochschulen und Universitäten vor.



Mecklenburg-Vorpommern

Voraussetzungen zur Teilnahme an Hochschulzulassungsprüfungen:
- fünfjährige für den Studiengang einschlägige berufliche Tätigkeit;
oder
- einschlägige anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit.

Das Bestehen einer Erweiterungsprüfung (Zwischenprüfung in einem Studiengang) berechtigt die Bewerber ohne Hochschulreife zur Fortsetzung des Studiums in einem nicht verwandten Studiengang.



Niedersachsen

Eine Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur liegt vor:
1. bei bestandener Meisterprüfung oder
2. Abschluss zum staatlich geprüften Techniker, staatlich geprüften Betriebswirt oder staatlich geprüften Gestalter
3. bei einer gleichwertigen abgeschlossenen Vorbildung.

Eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung kann bei ausreichender Berufserfahrung durch eine Hochschulzulassungsprüfung erlangt werden.
Einzelfallprüfungen sind durch die Hochschulen möglich.



Nordrhein-Westfalen

Voraussetzungen zur Hochschulzulassungsprüfung:
- Vollendung des 22. Lebensjahres;
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung;
- anschließend mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit.

Zu einem einschlägigen Fachhochschulstudiengang können zugelassen werden:
1. Meister
2. Absolventen staatlicher oder staatlich anerkannter zweijähriger Fachschulausbildungen (z. B. staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirte, Gestalter)
3. Fachwirte sowie Fachkaufleute
4. Alten- und Krankenpfleger



Rheinland-Pfalz

Voraussetzungen zur Hochschulzugangsprüfung oder zum Probestudium:
- anerkannte für den gewählten Studiengang einschlägige Berufsausbildung mit Gesamtnotenschnitt von mindestens 2,5;
- anschließend mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit;

Die Eignungsfeststellung kann durch eine Hochschulzulassungsprüfung oder durch Absolvierung eines 2-4 semestrigen Probestudiums erfolgen, wobei das Studium nach Eignungsfeststellung fortgeführt werden kann.

Meister, Techniker und Absolventen mit gleichwertigen Abschlüssen mit mindestens guten Ergebnissen verfügen über die fachbezogene Studienberechtigung ohne Probestudium.



Saarland

Voraussetzungen für eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium:
- mindestens zweijährige abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung (einschlägig);
- anschließende mehrjährige, für das Studium einschlägige berufliche Tätigkeit.

Anstatt einer Hochschulzugangsprüfung kann auch ein zwei- bis viersemestriges Probestudium absolviert werden, in dem die Eignung durch entsprechende Studienleistungen nachgewiesen wird.



Sachsen

Voraussetzungen für eine Hochschulzugangsprüfung:
- einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung;
- anschließend mindestens dreijährige einschlägige berufliche Tätigkeit;
- Bestehen einer Zusatzprüfung.

Die Entscheidung trifft die Hochschule.



Sachsen-Anhalt

Bei folgenden Voraussetzungen kann durch eine Feststellungsprüfung eine hochschul- und fachbezogene Studienberechtigung erworben werden:
- mindestens Realschulabschluss;
- abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung (einschlägig);
- anschließend mehrjährige einschlägige berufliche Tätigkeit.

Die Feststellungsprüfung kann für alle Fachhochschulstudiengänge abgelegt werden.

Meister, staatlich geprüfte Techniker, staatlich geprüfte Betriebswirte, staatlich geprüfte Gestalter und Vergleichbare können alle Fachrichtungen an Fachhochschulen studieren; aber nur einschlägige Fachrichtungen an Universitäten studieren.
Die Aufnahme eines fachfremden Studiengangs an einer Universität erfordert eine bestandene Ergänzungsprüfung.
Staatlich anerkannte Erzieher und staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger können fachbezogene Studiengänge an Fachhochschulen studieren.



Schleswig-Holstein

Voraussetzungen für ein Probestudium:

- anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung;
- anschließend fünfjährige Berufstätigkeit oder nachgewiesene Ersatzzeiten.

Die Hochschule entscheidet über die endgültige Immatrikulation nach Absolvierung eines zwei- bis viersemestrigen Probestudiums anhand der erbrachten Studienleistungen.



Thüringen

Voraussetzungen zur Hochschulzulassungsprüfung:
- abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung (einschlägig);
- anschließend mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit.

Die Eingangsprüfung erfolgt für bestimmte Studiengänge.

Meister oder höher, die die Prüfung mit mindestens der Note gut abgeschlossen haben und mindestens 3 Jahre ihre Hauptwohnung in Thüringen hatten, können anstelle der Hochschulzugangsprüfung ein zwei- bis viersemestriges Probestudium absolvieren.
Die Hochschule entscheidet über die endgültige Immatrikulation.




Hinweis:

Grundsätzlich bietet es sich an, im Zweifel die Hochschule oder Fachhochschule direkt zu befragen, wenn unklar ist, ob nun tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt sind. Unter Umständen kann es bestimmte Ausnahmeregelungen geben. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie seit vielen Jahren eine Tätigkeit ausüben, die erst vor Kurzem zu einem anerkannten Beruf erklärt wurde. Zum einen bietet sich natürlich an - falls von den Wissenschaftsministerien für möglich befunden - die Prüfung ohne offizielle Ausbildung vor der entsprechenden Kammer abzulegen. Nach Bestehen der Prüfung gilt der Beruf dann als erlernt. Unter Umständen kann vielleicht - je nach Bundesland - aber auch auf eine solche Prüfung verzichtet werden.
Die Wissenschaftsministerien können zudem auch Entscheidungsbefugnisse an die Hochschuleinrichtungen übertragen.
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Alt 24.04.2006, 23:24
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Standard Spielraum der Hochschulen

Spielraum der Hochschulen



Dass bei den genannten Voraussetzungen durchaus noch Spielraum vorhanden ist, möchte ich am Beispiel der Privaten Fernfachhochschule Darmstadt (PFFH) aufzeigen.

Wollen wir uns zunächst noch einmal die konkreten Voraussetzungen und Möglichkeiten des Landes Hessen vor Augen führen :

Für Universitäten und Fachhochschulen eröffnet § 63 Abs. 5 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) i.V.m. der Verordnung über den Zugang besonders befähigter Berufstätiger zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 13. Juni 2002 (GVBl. I S. 335) die Möglichkeit, dass beruflich qualifizierte Bewerber, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Hochschulstudium aufnehmen können, das zum berufsqualifizierenden Abschluss führt.

Universitäten und Fachhochschulen führen eine schriftliche Prüfung und ein Prüfungsgespräch durch. Ein Prüfungsteil - i.d.R. der schriftliche Teil – kann gem. § 7 der Verordnung Bewerberinnen und Bewerbern mit zusätzlichen Abschlüssen oder Gasthörern erlassen werden.

Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme in das erste Fachsemester. Für alle Hochschulzugangsberechtigten, die auf andere Weise als durch ein Hochschulstudium besondere Fähigkeiten und Kenntnisse erworben haben, die für die erfolgreiche Beendigung des Studiums erforderlich sind, existiert die Möglichkeit einer Einstufungsprüfung gemäß § 30 Hessisches Hochschulgesetz (HHG).

Die Bewerber erhalten nach Prüfung die Berechtigung zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen in Hessen für einen bestimmten Studiengang.
Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss an der Universität oder an der Fachhochschule.
Eine Zulassung in NC-Studiengängen ist möglich.

Bei Meistern, Technikern und Bewerbern mit gleichwertigen, von den Kammern anerkannten Abschlüssen liegt ohne Prüfung die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zu Fachhochschulen und Universitäten vor.

Bei den übrigen Bewerbern kann wie gesagt durch Bestehen einer Hochschulzulassungsprüfung die Zulassung zum Studium erteilt werden.
Bei Fachhochschulen und Universitäten müssen die Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf;
- in der Regel mindestens 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung nach Abschlussprüfung;
- Nachweis einschlägiger Weiterbildungsmaßnahmen.

Zu den vorgenannten Aspekten siehe auch die Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.



Sehen wir nun die Möglichkeiten und das Angebot der Privaten Fernfachhochschule Darmstadt an:

Wer keine schulische Hochschulzugangsberechtigung erlangt hat, kann dort trotzdem z. B. zunächst zwei Semester studieren und an der PFFH eine Hochschulzugangsprüfung vor einem Ausschuss ablegen. Hierbei überprüft die Fernfachhochschule Darmstadt den Lernfortschritt des Studierenden.

Auch die PFFH zeigt in ihrem Angebot die in Hessen üblichen Voraussetzungen für eine Hochschulzugangsprüfung auf:
- abgeschlossene Berufsausbildung;
- mindestens 4 Jahre Berufserfahrung;
- qualifizierte Weiterbildung in dem Beruf.

So, und nun muss geklärt werden, was unter einer qualifizierten Weiterbildung zu verstehen ist.
Dazu zählt die PFFH:
- Abschluss an einer mindestens zweijährigen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule (hier liegt bereits die fachgebundene Hochschulreife vor, wodurch eine Hochschulzugangsprüfung entfällt),
- abgeschlossene Fortbildung nach § 46 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder nach § 420 der Handwerksordnung (HwO) sowie inner- und außerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen,
- Kurse bei anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung (z. B. Volkshochschulen),
- Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen – hierzu zählt auch das Studium an der PFFH.

Die Punkte eins und zwei sind ja durchaus üblich – und daran denkt man sicher zunächst auch als erstes, wenn man die Vorgaben des Hessischen Hochschulgesetzes betrachtet.
Aber schon der Punkt drei ermöglicht so manchem Interessenten ein Studium, ohne dass er dies selbst vermutet hätte.
Besonders interessant ist nun aber der Punkt vier. Zu einer qualifizierten Weiterbildung zählt ebenso das Studium an der Fernfachhochschule Darmstadt.

Wie bereits erwähnt, können Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zunächst zwei Semester fachbezogen an der PFFH studieren.
Aufgrund dieser Möglichkeit ergibt sich ein anderes Bild, wenn die Hochschulzugangsprüfung erst nach diesen zwei Semestern durchgeführt wird.

Wenn das zunächst befristete Studium an der PFFH neben der weiteren hauptberuflichen Tätigkeit aufgenommen wird, ergeben sich folgende reduzierte Voraussetzungen an den Bewerber für einen Studiengang an der Privaten Fernfachhochschule Darmstadt zum Zeitpunkt der Bewerbung:

- Vorliegen einer anerkannten Berufsausbildung;
- anschließende dreijährige berufliche Tätigkeit.

Während des zweisemestrigen Studiums wird parallel das noch fehlende vierte Berufsjahr vervollständigt – daher muss zum Zeitpunkt der Bewerbung an der PFFH nur eine dreijährige Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine qualifizierte Weiterbildung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung an der PFFH gar nicht erst vorliegen, da diese automatisch während des Probestudiums erworben wird.
Nach Bestehen der Hochschulzugangsprüfung wird das Studium übrigens einfach im dritten Semester fortgesetzt. Das erspart dem Studierenden schon eine Menge Zeit, wenn er dieses Ziel von Anfang an zielstrebig verfolgt.

Dadurch liegen dann für den Zeitpunkt der Hochschulzugangsprüfung sämtliche vom Land Hessen geforderten Voraussetzungen vor.
Die Vorgehensweise ist schon raffiniert und natürlich vollkommen legitim. Interessant ist, dass die Privaten Hochschulen offen über tatsächliche Möglichkeiten sprechen, während staatliche Hochschulen dahingehend meistens sehr zurückhaltend sind.


Man kann also sehen, dass es sich immer lohnt, mit den Hochschulen selbst Kontakt aufzunehmen. Die Hochschulen haben hier also durchaus etwas Spielraum; auch was Sonderfälle angeht.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.06.2007, 12:39
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Während Tracy Williams als Näherin arbeitet, träumt sie davon, in einem Naturschutzreservat bedrohten Tieren zu helfen. Doch sie weiß, sie hat ohne akademische Vorbildung keine Chance auf einen Job in ihrem Traumberuf. Also beginnt sie auf dem zweiten Bildungsweg ein Bachelor-Studium in Naturwissenschaften an der Open University in Großbritannien. Während sie per Fernunterricht studiert, arbeitet sie weiter für ihren Lebensunterhalt.

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Alt 11.01.2008, 20:23
jedi jedi ist offline
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Es gibt einen aktuellen Beitrag, der von einigen Vorschlägen zum Studium ohne Abi handelt. Planungen gibt es in dieser Richtung vieles. Die finanzielle Förderung ist schon eine gute Idee.

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Alt 11.01.2008, 20:24
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