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Tipps und allgemeine Diskussionen zur Hochschulbildung und akademischen Berufen In diesem Forenbereich können Themen behandelt werden, die keiner der vorstehenden Foren in der Kategorie zum Thema akademischer Bildung, Weiterbildung, Studium & Beruf zuzuordnen sind. Freie und offene Diskussionen sind erlaubt und erwünscht.

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  #1 (permalink)  
Alt 30.06.2006, 15:11
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Standard Akademische Gutachten bekommen stärkere Bedeutung in Europa

International anerkannte Gutachter


Was in den USA bereits seit langer Zeit üblich ist, wird sich schon in relativ kurzer Zeit auch in der Europäischen Union durchsetzen.
Damit werden zwangsläufig alte, verkrustete Strukturen in Deutschland aufgebrochen.

Die Rede ist von akademischen Gutachten zu abgeschlossenen Studiengängen.
Im Rahmen des EU-Zusammenschlusses, der EU-Erweiterungen und insgesamt der zunehmenden Globalisierung gerade auch im Hinblick der "Bildungslandschaft" wird es schon in wenigen Jahren unerlässlich sein, entsprechende Gutachter beauftragen zu müssen, die entsprechende Stellungnahmen über die abgeschlossenen Studiengänge, die Hochschule sowie über die Anerkennung bzw. die Akkreditierungen, somit also insgesamt die Vergleichbarkeit erstellen werden.

Seit jeher war es ein Problem, als Hochschulabsolvent mit dem akademischen Grad "Diplom" z. B. in den USA oder Australien Arbeit zu finden. Ohne Gutachten verwechseln die potentiellen Arbeitgeber das Diplom mit dem dort gängigen Hochschulzertifikat "Diploma". Das selbe gilt auch für Bewerbungen an ausländischen Universitäten und Hochschulen für ein Aufbaustudium oder einen Promotionsplatz. Für diese Zwecke wurde das System mit den Gutachtern eingeführt. So kann eine tatsächliche internationale Vergleichbarkeit hergestellt werden.

Wie bereits erwähnt, hat sich in den USA bereits ein sinnvolles System durchgesetzt. Die Gutachter haben dann entsprechende Mitgliedschaften. In den USA besteht man besonders darauf, dass es sich hier um Mitgliedschaften und nicht um Akkreditierungen handelt. Im Grunde ist das auch nachvollziehbar, da bei Akkreditierungen feste Termine zur erneuten Überprüfung anstehen. Bei den Mitgliedschaften werden praktisch vorwiegend zu Anfang die Qualitäten der Gutachter überprüft. Weitere Überprüfungen erfolgen stichprobenartig.

Nun ist nicht jeder Gutachter von gleicher Qualität oder Akzeptanz durch Arbeitgeber und Hochschulen. Im großen Ganzen gibt es zwei anerkannte Mitgliedschaften, die akzeptiert werden:
- NACES: National Association of Credential Evaluation Services
http://www.naces.org/
- AACRAO: American Association of Collegiate Registrars and Admissions
http://www.aacrao.org

AACRAO gibt es schon seit etlichen Jahrzehnten. Demnach könnte man dort auf Traditionen und recht strenge Maßstäbe und Kontrollen an ihre Mitglieder schließen. Doch leider ist dies nicht der Fall. In den vergangenen Jahren habe ich die Entwicklungen von AACRAO beobachtet. Etliche Titelmühlen hatten und haben einen käuflichen Deal mit einigen Mitgliedern gemacht, so dass diese AACRAO-Mitglieder auch bei gefälschten Anerkennungen Abschlüsse der Titelmühlen als äquivalent zu regional akkreditierten Abschlüssen in den USA attestierten - und das über Jahre.
Andere Mitglieder wiederum arbeiteten einfach schlampig und überprüften die Anerkenneungsbescheinigungen nicht, wie es vorgeschrieben ist.
Bemerkenswert ist, dass sich AACRAO stets bemüht, nach außen hin seriös und streng zu wirken, bei denen Titelmühlen angeblich keine Chancen haben. Diese Publikationen fußen aber leider oft auf Erkenntnissen von NACES-Mitgliedern, die vorschriftsmäßig alles genau überprüft haben und daher kein Gutachten ausstellen, während einige AACRAO-Mitglieder schon seit Jahren in den Publikationen besagten Titelmühlen unrechtmäßig Anerkennung bestätigten. Im Laufe der Jahre habe ich schon einiges über solche Machenschaften mitbekommen. Direkt in der Presse ist das komischerweise noch nicht gelandet.
Selbstverständlich habe ich durch einen Selbsttest einen Beweis erbracht.

Während mancher Arbeitgeber evtl. noch Gutachten von AACRAO-Mitgliedern akzeptieren mag, ist es im Hochschulbereich nahezu unmöglich geworden.
Hier besteht man in der Regel auf Gutachten von NACES-Mitgliedern, wenn die entsprechende Hochschule und ihre Studiengänge nicht bereits bekannt sind (z. B. durch internationale Kooperationen).

Keinesfalls sollte man sich darauf einlassen, irgendwelche Online-Kurse an dubiosen Bildungseinrichtungen zu absolvieren, die versprechen, dass nach Abschluss des Studienganges ein entsprechendes Gutachten mitgeliefert wird. Hier besteht dann wieder die überaus große Gefahr der Urkundenfälschung.
Aber eines steht fest: Stellungnahmen von Gutachtern, die weder NACES noch AACRAO akkreditiert sind, sind völlig wertlos. Auch bei den Gutachten gibt es keine Mitgliedschaftspflicht, so dass der "Kunde" die Wahl selbst treffen muss. Das führte natürlich dazu, dass sich viele "Gutachter" legal am Markt breit machen konnten. Diese haben vorgefertigte Stellungnahmen und setzen bloß noch den Namen der "University" ein. Dafür nehmen sie dann aber 200 bis 300 Euro - leicht verdientes Geld.

Also: wenn Sie sich ein Gutachten erstellen lassen, dann von einem Gutachter, der NACES-Mitglied ist. Das ist die angesehenste Mitgliedschaft, die sowohl Arbeitgeber und Ämter als auch Hochschulen akzeptieren.

Wichtig: Die Gutachten ersetzen nicht die entsprechenden Vorschriften der Länder bezüglich der Führbarkeit von akademischen Graden.

Beispiel: Sie schließen in den USA einen MBA an einer anerkannten regional akkreditierten Hochschule ab. Der Gutachter wird dann eine Gleichwertigkeit zu anerkannten Abschlüssen z. B. in Deutschland bestätigen. Die KMK-Beschlüsse und die entsprechenden Hochschulgesetze der Länder schreiben vor, dass die Hochschule nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannt sein muss und das sie zur Vergabe des entsprechenden Grades berechtigt sein muss, damit der Hochschulgrad in Deutschland geführt werden darf.
Diese Voraussetzungen liegen vor. Auch der Gutachter attestiert eine Vergleichbarkeit zu entsprechenden deutschen Abschlüssen.
Dennoch darf der MBA in Deutschland nicht geführt werden, wenn die nach deutschem Recht zur Führbarkeit eines ausländischen MBA erforderliche AACSB-Akkreditierung nicht vorliegt.

Solche Gutachten sind zu empfehlen, wenn sich mit inländischen Abschlüssen im Ausland bei Arbeitgebern oder Hochschulen beworben wird; aber ebenso wenn sich mit einem ausländischen Hochschulabschluss im Inland beworben wird.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2006, 19:37
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