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Geschädigte und Absolventen des Kurses Fachexperte für Psychologie IBW-Institut
Das Institut für berufliche Weiterbildung (IBW) warb lange Zeit mit dem Kurs zum "Fachexperte für Psychologie" bzw. zur "Fachexpertin für Psychologie". Dabei wurde wettbewerbsrechtlich irreführend damit geworben, dass sich die Absolventen dieses Kurses angeblich selbst als Berufsbezeichnung "Fachexperte für Psychologie" bzw. "Fachexpertin für Psychologie" nennen dürfen. Dies entsprach und entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Dementsprechend ist das Institut für berufliche Weiterbildung (IBW-Institut) verurteilt worden, siehe Beitrag zum Urteil Landgericht Freiburg vom 02. März 2007, 10 O 2/07 LG Freiburg (Urteil gegen das IBW-Institut wg. Wettbewerbsverstoß rechtskräftig, Berufsbezeichnung) Das IBW-Institut darf diesen Kurs nicht mehr anbieten und nicht mehr damit werben, dass irgendwelche der Kurse dort erlauben, dass sich die Absolventen angeblich als Berufsbezeichnung "Fachexperte für Psychologie" bzw. "Fachexpertin für Psychologie" nennen dürfen. Da das Angebot schon recht lange bestand, ist davon auszugehen, dass es inzwischen zahlreiche Teilnehmer und Absolventen gibt und dass sich manche Teilnehmer und Absolventen des Kurses "Fachexperte für Psychologie" geschädigt fühlen. Aufgrund der Verurteilung des IBW-Instituts durch das Urteil Landgericht Freiburg vom 02. März 2007, 10 O 2/07 LG Freiburg (Urteil gegen das IBW-Institut wg. Wettbewerbsverstoß rechtskräftig, Berufsbezeichnung) dürften sich für die Kursteilnehmer und Absolventen einige Rechtsansprüche gegenüber dem IBW-Institut ergeben. Ebenso können Betreiber einer Praxis, die sich gemäß der irreführenden und inzwischen untersagten Werbung des IBW-Institutes wettbewerbsrechtlich irreführend als "Fachexperte für Psychologie" bzw. "Fachexpertin für Psychologie" ausgeben, rechtlich belangt werden. Auch hierzu könnte sich ggf. das IBW-Institut mithaftbar gemacht haben. Nun würde uns interessieren, was Absolventen dieses Kurses zum "Fachexperten für Psychologie" bzw. zur "Fachexperin für Psychologie" davon halten, dass sie die vom IBW-Institut versprochene und auf den Berufszertifikaten ausgestellte Berufsbezeichnung "Fachexperte für Psychologie" nun doch nicht führen dürfen bzw. ob sie mögliche Rechtsansprüche prüfen lassen und geltend machen möchten. Geändert von Gast (29.03.2007 um 14:14 Uhr). |
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Liebes Forum,
zur Richtigstellung veröffentlichen wir die nachstehende Erklärung zur Kenntnisnahme für alle Forumsteilnehmer: Als renommierter Bildungsträger unterstützen wir Informationsplattformen und eine moderne Wissensverbreitung in jeglicher Form. Die hier verbreiteten Informationen und Aufrufe halten wir jedoch für äußerst fragwürdig, da sie zum Teil auf falschen Tatsachen beruhen und für die Betroffenen nicht wirklich zu Lösungen führen. Als Mitglied der Geschäftsleitung des IBW möchte ich daher wie folgt Stellung beziehen: 1. Das oben genannte Urteil ist bis heute nicht rechtskräftig, da das IBW Berufung eingelegt hat. Insoweit kann es auch keine „Geschädigten“ geben! 2. Der Verband Deutscher Psychologen klagt seit Jahren in ganz Deutschland (zurzeit ca 6 laufende Verfahren) mit dem Ziel die Bezeichnung „Psychologe“ und ähnliche Wortverbindungen zu schützen. Der Gesetzgeber hat vor ca. 20 Jahren ein Bestreben auf Schutz der Bezeichnung eindeutig abgelehnt. So dass heute auch Bezeichnungen wie zum Beispiel „Betriebswirt“ nicht geschützt sind. Hingegen sind jedoch akademische Grade (Diplom-Betriebswirt / Diplom-Psychologe) geschützt. 3. Alle betroffenen Studenten wurden von uns angeschrieben und aufgeklärt. Wir pflegen ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis mit unseren Studenten und Absolventen und sind stets bemüht im Sinne und für unsere Studenten zu handeln und zu entscheiden. 4. Bevor die Ausbildung vor 8 Jahren in unser Angebot aufgenommen haben, wurde die Bezeichnung und deren Führbarkeit von diversen Anwälten aber auch von Behörden sorgfältig überprüft und für rechtlich zulässig und einwandfrei befunden. Auch heute noch stehen diese Personen zu ihren damaligen Aussagen. Damit ist das IBW seiner Sorgfaltspflicht in jeder Hinsicht nachgekommen. 5. Sowohl die Prozessführung als auch die Urteilsbegründung sind in vielerlei Hinsicht äußerst seltsam und nicht nachvollziehbar. Dank der Aufklärung in diesem Forum melden sich immer mehr Institutionen und Privatpersonen, die vom BDP (Psychologenverband) verklagt oder abgemahnt wurden oder schlechte Erfahrungen mit diesem Verband gemacht haben. Das gibt uns die Möglichkeit eines regen Austausches und eventuell gemeinsamen Vorgehens. Ganz persönlich möchte ich anmerken, dass ich den Aufruf einer solchen Hetzkampagne als Vorgehensweise eines Forumbetreibers für sehr fragwürdig halte. Was ist der Sinn und das Interesse eines Forumbetreibers bei solchen Aktionen? Und warum recherchiert er nicht richtig? Wie unabhängig und neutral ist ein solches Forum? Wem nutzen solche Aufrufe und verzerrten Darstellungen? Schade eigentlich, weil es auch auf andere Darstellungen und Antworten aber auch auf die Forumbetreiber und Moderatoren ein negatives Licht wirft. Institut für berufliche Weiterbildung GmbH Gisela Schilling Leitung Studiencenter |
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Geschädigte und Absolventen des Kurses Fachexperte für Psychologie IBW-Institut
Sehr geehrte Frau Schilling, vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Es freut uns, dass Sie sich um eine Klärung bemühen. Zitat:
Das uns vorliegende Urteil halten wir nicht für falsche Tatsachen. Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Insgesamt finden wir es sehr schade, dass zunehmend wohlklingende, ungeschützte Berufsbezeichnungen von diversen Bildungseinrichtungen vergeben werden. Die Interessenten wissen zuletzt nicht mehr, was sie da für Qualifikationen erwerben. Das ist sehr bedauerlich, weil die Weiterbildung eher darunter leidet als sie dadurch vorangebracht wird. Wenn Sie weitere Informationen haben usw., die realistische Chancen für die Berufung belegen oder ähnliches, würden wir uns freuen, wenn Sie diese hier darstellen würden. Selbstverständlich können alle Argumente vorgebracht werden, die Zweifel an der gerichtlichen Entscheidung aufkommen lassen. |
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Urteil Landgericht LG Freiburg 10 O 2/07 Fachexperte für Psychologie IBW-Institut BDP
Kommentarlos möchte ich auf das vollständige Urteil verweisen: Urteil LG Freiburg Az 10 O 2/07 02.03.07
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Bildungsforen bei BPB Benjamin R. Walker |
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Betrug und weiteres durch das IBW Institut für Berufliche Weiterbildung?
@ Gisela Schilling Zitat:
"Seltsam" und "nicht nachvollziehbar" erscheinen uns die Praktiken des IBW und der BWA. Was sagen Sie denn zu den laufenden Ermittlungsverfahren gegen Ihr Unternehmen? Es sind interessante Artikel durch die Presse gegangen und es kamen Informationen ans Tageslicht, die den Business Podium Boards bereits vor einigen Monaten zugespielt wurden. Wir sind gespannt auf das Urteil. Mit einem Freispruch ist jawohl nicht zu rechnen.
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Bildungsforen bei BPB Benjamin R. Walker |
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Geschädigte und Absolventen des Kurses Fachexperte für Psychologie IBW-Institut
@ Gisela Schilling Firmeninhaber André Bapst, der auch selbst Seminare beim IBW durchführt, schmückt sich mit einem falschen Professortitel der EurAka. Ist das etwa seriös? Die zuständigen Behörden sind über die EurAka informiert. Wissenschaftsministerien verschiedener Länder (Deutschland, Schweiz, Österreich, Liechtenstein) reagieren wie folgt: Stellungnahme des OAQ zum angeblichen Akkreditierungsverfahren der EurAka Hochschule CRUS Rektorenkonferenz Swiss ENIC: Diplome der EurAka haben keinen akademischen Wert Wissenschaftsministerium Hessen: EurAka Diplome, Campus in Königstein nicht anerkannt Schulamt Fürstentum Liechtenstein: EurAka-Stiftung hatte nie Recht zur Gradvergabe ENIC NARIC Austria BMWF: EurAka-Diplome in Österreich nicht anerkannt, nicht führbar Kultusministerkonferenz KMK, ZAB: "Europa Hochschule EurAka CH ist nicht anerkannt" SUK Schweizerische Universitätskonferenz: EurAka in der Schweiz nicht akkreditiert Behörden über die Anerkennung und Akkreditierung der Europa-Hochschule EurAka Schweiz Eine gerichtliche Entscheidung zum Titelmissbrauch mit falschem Professortitel der Firma EurAka: Staatsanwaltschaft Offenburg stellt Titelmissbrauch bei EurAka Professortiteln fest
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Laut Urteil des Landgerichts Braunschweig vom am 28.01.2009 darf das IBW Institut (Institut für berufliche Weiterbildung) im Geschäftsverkehr nicht mehr damit werben, einen Lehrgang anzubieten, der mit einer Abschlussbezeichnung "Fachexperte für Psychologie" endet. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Der Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BdP) hat erfolgreich gegen das IBW-Institut wegen Wettbewerbsverstoßes geklagt, weil die fiktive Abschlussbezeichnung "Fachexperte für Psychologie" irreführend ist und es sich um ein nichtakademisches unkontrolliertes Selbststudium ohne jegliche Lernerfolgskontrollen handelt. Da das IBW-Institut viele weitere fragwürdige "Abschlussurkunden" ausstellt, erscheinen weitere Klagen wahrscheinlich.
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