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UK Limited Gründungsfirmen, Einsatz, Haftung, Insolvenz- und Rechtsfragen etc.
Ltd., Die UK-Limited

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  #1 (permalink)  
Alt 25.03.2006, 16:29
tropico tropico ist gerade online
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Ausrufezeichen Vorsicht bei "Dormant Accounts"

Vorsicht bei "Dormant Accounts"!

Eine Limited, die nur außerhalb von Großbritannien tätig ist und bei Companies House "Dormant Accounts" einreicht, riskiert, dass es zum Haftungsdurchgriff auf den Director kommt. Jede Limited muss 10 Monate nach Ende jedes Geschäftsjahres ihre Accounts, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einem Lagebericht (Director's Report) bei Companies House einreichen. Solche Rechnungslegungspflichten - die übrigens auch für die deutsche GmbH existieren - dienen dem Zweck, dass sich jeder Interessierte darüber informieren kann, wie es um ein Unternehmen bestellt ist. Sinn dieser Regelung ist vor allem der Gläubigerschutz.

Das Bedürfnis nach Gläubigerschutz ist im Umgang mit einer 1-Pfund-Limited naturgemäß stärker ausgeprägt als bei einer 25.000-Euro-GmbH. In diesem Sinne verhängt Companies House drastische Strafen, wenn die Accounts nicht oder zu spät abgegeben werden - bis zur Löschung der Limited!

Wenn die Limited nur außerhalb von UK tätig war, dann ändert das nichts an der Pflicht, die Accounts in UK einzureichen. Einige Gründungsagenturen empfehlen ihren Kunden, eine sogenannte "Nullbilanz" abzugeben (Dormant Accounts) und führen hierfür auf Nachfrage das etwas seltsam anmutende Argument an, dass die Gesellschaft ja „in England ruhe“. Das ist nicht nur unlogisch, sondern schlicht illegal - denn entweder ruht die Limited überall auf der Welt, oder sie ruht eben nicht. Wenn sie nicht ruht, dürfen keine Dormant Accounts abgegeben werden.

Zugegeben, die Verlockung zieht: Wenn die Geschäfte laufen und wenn niemand dahinter kommt, ist dieses Verfahren einfach und spart auch ein paar Euro - oft folgenlos. Außer dass sich einige Kunden der Limited auf Nachfrage wundern dürften, dass der Laden, der sich als groß und erfolgreich darstellt, den bei Companies-House öffentlich einsehbaren Angaben zufolge ruhte...

Viel schlimmer ist aber der Fall, in dem stets Dormant Accounts abgegeben wurden, aber die Limited im entsprechenden Zeitraum insolvent wird. In einem solchen Fall stellt sich die Limited nämlich in ihren Accounts besser dar, als es tatsächlich um sie bestellt ist. Sicherlich - die Gesellschaft ist überschuldet, aber nach den Accounts verfügt sie noch über ihr volles Haftungskapital, da sie ja offiziell ruhte.

Hierbei handelt es sich nach englischem Recht um das Delikt des "Wrongful Trading" - mit der Folge, dass sich ein Gläubiger der insolventen Limited daauf berufen kann, durch die Dormant Accounts getäuscht worden zu sein. Folge: Es kann zur Durchgriffshaftung auf den Director kommen, der gegen seine Pflichten verstossen hat. Und plötzlich ist die Limited in punkto Haftungsbegrenzung nicht besser als ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft (z.B. GbR) !
__________________
.

Beste Grüße

tropico


tropico@business-podium.com

www.tropico-ltd.bz

Geändert von tropico (02.11.2006 um 06:58 Uhr).
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