BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere
 

Zurück   BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere > Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts > UK Limited
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren Tags

UK Limited Gründungsfirmen, Einsatz, Haftung, Insolvenz- und Rechtsfragen etc.
Ltd., Die UK-Limited

Tags: , , ,

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 17.12.2006, 14:57
Chris Chris ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2006
Beiträge: 2
Standard Englische Ltd. in Oesterreich mit schweizer Geschäftsführer möglich?

Ich würde gerne eine Firma mit Sitz und Tätigkeit in der EU gründen. Da ich beruflich oft in Österreich bin würde sich Wien als Sitz anbieten, da allerdings das Gründungskapital eher mager ist würde ich eine englische Ltd. mit etwa 1000 Pfund Kapitalisierung vorziehen. Ich bin übrigens ein in der Schweiz lebender Schweizer (also nicht EU - Bürger) und würde gerne die Geschäftsführung selber haben (schon um Kosten zu sparen).

Hat irgendwer Erfahrungen mit einer solchen Konstruktion? Gibt es irgendwelche Fallstricke und ist das überhaupt möglich?

Für alle Formen von konstruktivem Imput bin ich sehr dankbar
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 17.12.2006, 20:07
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 489
Standard wie denn... wo denn... was denn?

Ich würde gerne eine Firma mit Sitz und Tätigkeit in der EU gründen.
_____ ja supper - eröffnet ihnen ja schon aus administrativen gründen (eu-weite akzeptanz EINER vatnummer... kann ihnen die schweiz ja nicht bieten!) neue möglichkeiten


Da ich beruflich oft in Österreich bin würde sich Wien als Sitz anbieten, da allerdings das Gründungskapital eher mager ist würde ich eine englische Ltd. mit etwa 1000 Pfund Kapitalisierung vorziehen
_____ warum um alles in der welt wollen sie sich - der doch eher ein helvetischer batzenklemmer zu sein scheinen (als schweizer erlauben sie mir gewiss diese etwas gewage bemerkung... oder?) - eine uk-limited mit zweigniederlassung in österreich (mit den entsprechenden kosten, abhängi von den gesetzlichen vorschriften in österreich) aufhalsen? - ich muss doch auch keine zn in frankreich eintragen lassen, weil ich zufälligerweise einige kunden in südfrankreich betreue und diese während zweier monate jährlich besuche und berate
_____ ohne einblick in ihre AKTIVITÄTENPALETTE ist guter rat schwierig... wenn sie nicht mit bratpfannen und/oder ähnlichem getier handeln, können sie sehr wohl von england aus österreichische kunden "betreuen"


Ich bin übrigens ein in der Schweiz lebender Schweizer (also nicht EU - Bürger) und würde gerne die Geschäftsführung selber haben (schon um Kosten zu sparen)
_____ hier nimmt die geschichte ja eine abrupte kehrtwendung... es stellt sich nämlich die frage, ob sie aus gründen der SCHWEIZER STEUERHOHEIT (und als ch-bürger IN DER SCHWEIZ WOHNHAFT unterstehen sie unzweifelhaft grundsätzlich schweizer steuerrecht... siehe PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS-grundsätzen - sie werden bei offenlegung der besitzes-/managementverhältnisse wohl kaum überzeugend darlegen können, dass sie als alleineigentümer/geschäftsführer ihren helvetischen hort jeweils verlassen, um nach england zu jetten, um dort "geschäftliche entscheide" zu treffen
_____ also imho benötigen sie gegebenenfalls eher eine ZWEIGNIEDERLASSUNG in der S C H W E I Z - dann macht's auch (noch mehr) sinn, von dieser aus aktivitäten in österreich zu entfalten
_____ beachten sie dabei bitte, dass eine ch-zn UNABHÄNGIG vom hauptsitz geführt werden muss... eine tätigkeit ihrer person sowohl als direktor im uk als auch als gf in der zn ist NICHT möglich (nur, weil sie offenbar eine kostengünstige gesamtlösung suchen!)... in anderen ländern dürften die ansprüche an die zeichnungsberechtigung ähnlich sein - ich denke nicht, dass es irgendwo angeht, dass sie auf der linken seite irgendeiner anmeldung an das zuständige register als uk-direktor zeichnen... und auf dem gleichen dokumente auf der rechten seite als verantwortlicher der zn - darüber müssten sie sich allerdings lokal kundig machen


Hat irgendwer Erfahrungen mit einer solchen Konstruktion? Gibt es irgendwelche Fallstricke und ist das überhaupt möglich?
_____ siehe obige bemerkungen
_____ im weitern ist die frage der "verrechnungspreise" eingehend zu prüfen (on arms' length-kriterien beachten)
_____ und unter umständen auch das problem der eidgenössischen verrechnungssteuer nicht aus den augen zu verlieren


... alles punkte, die ihnen jeder 99-euro-billiganbieter sicherlich gerne eingehend und rechtsverbindlich erläutern wird 8-)


Für alle Formen von konstruktivem Imput bin ich sehr dankbar
_____ hoffentlich kann ich sie mit meinen bemerkungen auf's richtige geleise führen... viel glück für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 17.12.2006, 20:30
Chris Chris ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2006
Beiträge: 2
Standard Präzisierungen

Hallo und erst mal besten Dank für die Rückmeldung - es scheint als müsste ich da schon das eine oder andere präzisieren, damit das Ganze klarer wird...

Zitat:
Zitat von ffbkdavid
Ich würde gerne eine Firma mit Sitz und Tätigkeit in der EU gründen.
_____ ja supper - eröffnet ihnen ja schon aus administrativen gründen (eu-weite akzeptanz EINER vatnummer... kann ihnen die schweiz ja nicht bieten!) neue möglichkeiten

=> absolut richtig erkannt, VAT ist ein wichtiges Thema


Da ich beruflich oft in Österreich bin würde sich Wien als Sitz anbieten, da allerdings das Gründungskapital eher mager ist würde ich eine englische Ltd. mit etwa 1000 Pfund Kapitalisierung vorziehen
_____ warum um alles in der welt wollen sie sich - der doch eher ein helvetischer batzenklemmer zu sein scheinen (als schweizer erlauben sie mir gewiss diese etwas gewage bemerkung... oder?) - eine uk-limited mit zweigniederlassung in österreich (mit den entsprechenden kosten, abhängi von den gesetzlichen vorschriften in österreich) aufhalsen? - ich muss doch auch keine zn in frankreich eintragen lassen, weil ich zufälligerweise einige kunden in südfrankreich betreue und diese während zweier monate jährlich besuche und berate
_____ ohne einblick in ihre AKTIVITÄTENPALETTE ist guter rat schwierig... wenn sie nicht mit bratpfannen und/oder ähnlichem getier handeln, können sie sehr wohl von england aus österreichische kunden "betreuen"

=> Auch hier haben Sie ansich recht. Nur eben liegt der Teufel im Detail. Das Ganze wird schwergewichtig im Vertrieb von Tonträgern bestehen. Lagerhaltung, Versand, Verpackung sind da wichtige Themen und in Österreich hätte ich ggf. eine Person die diese Tätigkeit übernehmen würde, wohingegen ich in UK Personen suchen müsste. Zudem ist es eben schon ein Thema ob ich wirklich präsent sein kann und das auch bin, oder ob ich für irgendwelche Themen extra ins Flugzeug steigen muss um hinzufliegen...


Ich bin übrigens ein in der Schweiz lebender Schweizer (also nicht EU - Bürger) und würde gerne die Geschäftsführung selber haben (schon um Kosten zu sparen)
_____ hier nimmt die geschichte ja eine abrupte kehrtwendung... es stellt sich nämlich die frage, ob sie aus gründen der SCHWEIZER STEUERHOHEIT (und als ch-bürger IN DER SCHWEIZ WOHNHAFT unterstehen sie unzweifelhaft grundsätzlich schweizer steuerrecht... siehe PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS-grundsätzen - sie werden bei offenlegung der besitzes-/managementverhältnisse wohl kaum überzeugend darlegen können, dass sie als alleineigentümer/geschäftsführer ihren helvetischen hort jeweils verlassen, um nach england zu jetten, um dort "geschäftliche entscheide" zu treffen

=> drum ja auch Österreich - da bin ich wirklich (was auch mit Flugticketts belegbar ist) - zudem geht es ja nicht um eine Vermögensverwaltung oder ähnliches sondern um eine tatsächliche geschäftliche Tätigkeit mit einer Niederlassung (Büro) und einem Teilzeitangestellten... sowie einem Lager vor Ort... würde das nicht reichen um den Principal Place of Business in Österreich plausibel zu machen?

_____ also imho benötigen sie gegebenenfalls eher eine ZWEIGNIEDERLASSUNG in der S C H W E I Z - dann macht's auch (noch mehr) sinn, von dieser aus aktivitäten in österreich zu entfalten

=> was ist imho? - sorry,. der Batzenklemmer versteht nicht

_____ beachten sie dabei bitte, dass eine ch-zn UNABHÄNGIG vom hauptsitz geführt werden muss... eine tätigkeit ihrer person sowohl als direktor im uk als auch als gf in der zn ist NICHT möglich (nur, weil sie offenbar eine kostengünstige gesamtlösung suchen!)... in anderen ländern dürften die ansprüche an die zeichnungsberechtigung ähnlich sein - ich denke nicht, dass es irgendwo angeht, dass sie auf der linken seite irgendeiner anmeldung an das zuständige register als uk-direktor zeichnen... und auf dem gleichen dokumente auf der rechten seite als verantwortlicher der zn - darüber müssten sie sich allerdings lokal kundig machen

=> ich habe davon gelesen, dass es eine neue Gesetzgeblung gäbe wonach UK nicht mehr zwingend vorschreibe, dass überhaupt eine Präsenzpflicht der Organe einer Ltd. in UK benötigt werde, sondern lediglich ein Briefkasten notwendig ist, die Gesellschaft aber ihren HS in jedem EU Staat haben kann und trotzdem als englische Gesellschaft gilt - habe ich da was falsch verstanden?

Hat irgendwer Erfahrungen mit einer solchen Konstruktion? Gibt es irgendwelche Fallstricke und ist das überhaupt möglich?
_____ siehe obige bemerkungen
_____ im weitern ist die frage der "verrechnungspreise" eingehend zu prüfen (on arms' length-kriterien beachten)
_____ und unter umständen auch das problem der eidgenössischen verrechnungssteuer nicht aus den augen zu verlieren

=> den Punkt Verrechnungssteuer verstehe ich nicht ganz...

... alles punkte, die ihnen jeder 99-euro-billiganbieter sicherlich gerne eingehend und rechtsverbindlich erläutern wird 8-)


Für alle Formen von konstruktivem Imput bin ich sehr dankbar
_____ hoffentlich kann ich sie mit meinen bemerkungen auf's richtige geleise führen... viel glück für ihr projekt

=> Herzlichen Dank für den Input

Chris


ffbkdavid@creatrustconsult.com
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2007, 17:46
Lord_Alexander Lord_Alexander ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2006
Beiträge: 37
Standard UK Ltd

Liebe Alle,
Eben habe ich bemerkt, daß chris sein Anliegen ja bereits genauer beschrieben hat - allerdings innerhalb des "Quotes", sodaß es keine farbliche Unterscheidung gibt.

Also bei "IMHO" kann ich helfen: In my humble opinion ...

Betreffend die anderen Fragen zur Ltd gibt es hier im Forum versiertere User auf deren Antwort ich auch schon lauere.

LG, Alexander
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 25.01.2007, 18:56
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 489
Standard uk-firmenstruktur

euer lordschaft:

danke für die fachkundige unterstützung und den hinweis auf die lesbarkeit... hab' das ganze 'mal fett abgesetzt, damit man die ergänzenden fragen besser erkennt

MEINE erläuterungen nach ----------


----------


Ich würde gerne eine Firma mit Sitz und Tätigkeit in der EU gründen.
_____ ja supper - eröffnet ihnen ja schon aus administrativen gründen (eu-weite akzeptanz EINER vatnummer... kann ihnen die schweiz ja nicht bieten!) neue möglichkeiten

=> absolut richtig erkannt, VAT ist ein wichtiges Thema

---------- die uk-behörden sind in jüngster vergangenheit dazu übergegangen, einen "fiscal agent" mit WOHNSITZ in grossbritannien zu verlangen, der für vat-belange zuständig ist. grund sind die millionengaunereien, die über uk-firmen abgewickelt wurden (scheinexporte mit rückforderung bezahlter vat etc.)

---------- es nervt mich zusehends, dass OBSKURE GANOVEN die stämme, auf denen sie sitzen (und auf ein paar von ihnen lässt's sich sehr bequem aushalten, wenn man sich ruhig verhält!), selbst absägen, indem sie bestehende gestaltungsmöglichkeiten durch kriminelle aktivitäten belasten... was selbstredend zu entsprechenden reaktion "des staates" führt

---------- uk-firmen werden also zusehends teurer IM BETRIEB, eine folge des oben dargestellten



Da ich beruflich oft in Österreich bin würde sich Wien als Sitz anbieten, da allerdings das Gründungskapital eher mager ist würde ich eine englische Ltd. mit etwa 1000 Pfund Kapitalisierung vorziehen
_____ warum um alles in der welt wollen sie sich - der doch eher ein helvetischer batzenklemmer zu sein scheinen (als schweizer erlauben sie mir gewiss diese etwas gewage bemerkung... oder?) - eine uk-limited mit zweigniederlassung in österreich (mit den entsprechenden kosten, abhängi von den gesetzlichen vorschriften in österreich) aufhalsen? - ich muss doch auch keine zn in frankreich eintragen lassen, weil ich zufälligerweise einige kunden in südfrankreich betreue und diese während zweier monate jährlich besuche und berate
_____ ohne einblick in ihre AKTIVITÄTENPALETTE ist guter rat schwierig... wenn sie nicht mit bratpfannen und/oder ähnlichem getier handeln, können sie sehr wohl von england aus österreichische kunden "betreuen"

=> Auch hier haben Sie ansich recht. Nur eben liegt der Teufel im Detail. Das Ganze wird schwergewichtig im Vertrieb von Tonträgern bestehen. Lagerhaltung, Versand, Verpackung sind da wichtige Themen und in Österreich hätte ich ggf. eine Person die diese Tätigkeit übernehmen würde, wohingegen ich in UK Personen suchen müsste. Zudem ist es eben schon ein Thema ob ich wirklich präsent sein kann und das auch bin, oder ob ich für irgendwelche Themen extra ins Flugzeug steigen muss um hinzufliegen...

---------- nochmals: wenn sie den SITZ der firma in wien haben, sind sie auch in österreich steuerpflichtig... und wahrscheinlich dazu verpflichtet, mit der austria-finanzbehörde abzurechnen

---------- eine bemerkung, die sie mir sicherlich gestatten: es ist immer ein schlechter start, wenn man aufgrund von mangelnder knete SCHON VON ALLEM ANFANG AN irgendwelche auslandsklitschen in staaten, in denen kein grundkapital einbezahlt werden muss, für eigentliche LOKALE geschäfte einsetzen muss - wer also eine bäckerei in deutschland eröffnen möchte, soll dies doch bitte aufgrund der deutschen (gesellschafts)gesetze tun und dafür nicht den umweg über eine uk-ltd. wählen... bring nur zusätzlichen ärger und letztendlich höhere kosten

---------- ich verweise in diesem zusammenhang auf das originelle "modell" NAGELSTUDIO BERCHTESGADEN LIMITED, bis heute nach meinem empfinden die grösste humoristische leistung im bereich "auslandsfirmengründung"


Ich bin übrigens ein in der Schweiz lebender Schweizer (also nicht EU - Bürger) und würde gerne die Geschäftsführung selber haben (schon um Kosten zu sparen)
_____ hier nimmt die geschichte ja eine abrupte kehrtwendung... es stellt sich nämlich die frage, ob sie aus gründen der SCHWEIZER STEUERHOHEIT (und als ch-bürger IN DER SCHWEIZ WOHNHAFT unterstehen sie unzweifelhaft grundsätzlich schweizer steuerrecht... siehe PRINCIPAL PLACE OF BUSINESS-grundsätzen - sie werden bei offenlegung der besitzes-/managementverhältnisse wohl kaum überzeugend darlegen können, dass sie als alleineigentümer/geschäftsführer ihren helvetischen hort jeweils verlassen, um nach england zu jetten, um dort "geschäftliche entscheide" zu treffen

=> drum ja auch Österreich - da bin ich wirklich (was auch mit Flugticketts belegbar ist) - zudem geht es ja nicht um eine Vermögensverwaltung oder ähnliches sondern um eine tatsächliche geschäftliche Tätigkeit mit einer Niederlassung (Büro) und einem Teilzeitangestellten... sowie einem Lager vor Ort... würde das nicht reichen um den Principal Place of Business in Österreich plausibel zu machen?

---------- ja natürlich, mit allen obenerwähnten konsequenzen... und zwar sowohl in grossbritannien wie in österreich


_____ also imho benötigen sie gegebenenfalls eher eine ZWEIGNIEDERLASSUNG in der S C H W E I Z - dann macht's auch (noch mehr) sinn, von dieser aus aktivitäten in österreich zu entfalten

=> was ist imho? - sorry,. der Batzenklemmer versteht nicht

---------- ihre lordschaft hat hier für die notwendige klarheit gesorgt... merci viilmoll!


_____ beachten sie dabei bitte, dass eine ch-zn UNABHÄNGIG vom hauptsitz geführt werden muss... eine tätigkeit ihrer person sowohl als direktor im uk als auch als gf in der zn ist NICHT möglich (nur, weil sie offenbar eine kostengünstige gesamtlösung suchen!)... in anderen ländern dürften die ansprüche an die zeichnungsberechtigung ähnlich sein - ich denke nicht, dass es irgendwo angeht, dass sie auf der linken seite irgendeiner anmeldung an das zuständige register als uk-direktor zeichnen... und auf dem gleichen dokumente auf der rechten seite als verantwortlicher der zn - darüber müssten sie sich allerdings lokal kundig machen

=> ich habe davon gelesen, dass es eine neue Gesetzgeblung gäbe wonach UK nicht mehr zwingend vorschreibe, dass überhaupt eine Präsenzpflicht der Organe einer Ltd. in UK benötigt werde, sondern lediglich ein Briefkasten notwendig ist, die Gesellschaft aber ihren HS in jedem EU Staat haben kann und trotzdem als englische Gesellschaft gilt - habe ich da was falsch verstanden?

---------- sie vermischen "hauptsitz" mit "steuersitz"... wesentlich ist: steuerpflichtig ist die gesellschaft dort, wo die UNTERNEHMERISCHEN ENTSCHEIDE GEFÄLLT WERDEN... die caribbean brezenfabrik ltd. auf den bahamas mit fabrikation in wolfratshausen dürfte wohl kaum in der karibik steuerlich belangt werden... versteht man in dieser übertriebenen darstellung doch... oder? 8-)


Hat irgendwer Erfahrungen mit einer solchen Konstruktion? Gibt es irgendwelche Fallstricke und ist das überhaupt möglich?
_____ siehe obige bemerkungen
_____ im weitern ist die frage der "verrechnungspreise" eingehend zu prüfen (on arms' length-kriterien beachten)
_____ und unter umständen auch das problem der eidgenössischen verrechnungssteuer nicht aus den augen zu verlieren

=> den Punkt Verrechnungssteuer verstehe ich nicht ganz...

---------- verrechnungssteuer: wenn sie transaktionen vornehmen (nicht beschränkt auf GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN, sondern auch auf entgelte für leistungen... das ist eben die krux!), die eine GELDWERTE LEISTUNG (einfach ausgedrückt: über dem für dritte geltenden "normalpreis") umfassen, haben sie in der schweiz von amtes wegen eine steuerabgabe von 35% zu leisten - diese wird der gesellschaft/den wirtschaftlich berechtigten bei ordnungsgemässer versteuerung und vorliegen der notwendigen bilateralen verträge (doppelbesteuerungsabkommen etc.) RÜCKVERGÜTET... bringt aber "im normalefall" nur ärger, administrativen leerlauf... und ist darum so möglich zu vermeiden


... alles punkte, die ihnen jeder 99-euro-billiganbieter sicherlich gerne eingehend und rechtsverbindlich erläutern wird 8-)


Für alle Formen von konstruktivem Imput bin ich sehr dankbar
_____ hoffentlich kann ich sie mit meinen bemerkungen auf's richtige geleise führen... viel glück für ihr projekt

=> Herzlichen Dank für den Input

---------- ebenfalls dank für ihre interessante fragenstellung... vielleicht für jeden enthusiastischen möchtegerngrossunternehmer ohne einen cent in der tasche als fallbeispiel von nutzen 8-)


viel glück für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 25.01.2007, 19:03
tropico tropico ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Ort: Belize City
Beiträge: 952
tropico eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard sic !

Geschätzter helvetischer Philosoph,

Ihr statement kann nicht übertroffen werden !
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 26.01.2007, 13:22
Lord_Alexander Lord_Alexander ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2006
Beiträge: 37
Standard Yes!

Lieber tropico,
Da kann ich mich Ihrem Lob nur anschließen - kompakt und kompetent formuliert die Antworten. Hut ab!

Unterstreichen möchte ich nochmals ffbkdavids Anmerkungen in Bezug auf die Rechtsformwahl: Auch ich bin sehr skeptisch, wenn Rechtsformen aufgrund von mangelndem Kapital gewählt werden. Das habe ich bei der Besprechung von Geschäftsideen mit Interessenten aber auch Kollegen schon oft angemerkt - allerdings haben mir die griffigen Beispiele geliefert, wie von Ihnen dargestellt. Das Nagelstudio ist ja wirklich süß

..oft kommt mir auch vor, daß sehr viel Energie in die Überlegung von Konstrukten gesteckt wird, anstatt in Überlegungen zum Geschäftsmodell. Um es deutlich zu sagen: Egal wie genial das Konstrukt auch ist, es ist kein Garant für den Erfolg und noch direkter: Es kann ein mangelhaftes Geschäftsmodell auch nicht kompensieren. Die Strukturen, wie sie hier diskutiert werden, haben natürlich einiges an Potential um gut gehende Geschäfte zu optmieren - aber keinesfalls das Potenzial, Wunder zu wirken ...

Ähnlich wenn auch nicht 100%ig vergleichbar ist es bei den Fremdwährungskrediten, wenn dieses Instrument von Personen gewählt wird, die sich den Kredit schon nicht in der jeweiligen Landeswährung leisten können. Natürlich gibt es Fälle wo das gutgeht - diese werden aber immer seltener.

Ups - jetzt ist das Posting länger ausgefallen als geplant; ich hoffe, ich war nicht zu sehr "off topic"

Liebe Grüße,
Lord_Alexander
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 26.01.2007, 13:40
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 489
Standard LOKALE tätigkeit einer AUSLANDSFIRMA

... wobei damit gemeint ist:

AUSLANDSFIRMA: gesellschaft, die nicht im land eingetragen ist, in dem sie ihren "principal place of business" hat - also beispielsweise eine uk-ltd., die in deutschland tätig ist

LOKALE tätigkeit: aktivitäten einer gesellschaft in einem land, in dem sie nicht (oder nicht als hauptsitz) registriert ist

- - - - - - - - - -

ich warne davor (immer unter der voraussetzung, dass LOKAL N A C H W E I S B A R E faktoren nachgewiesen werden können - also beispielsweise die backstube eines bäcker-konditors, der argumentiert, er verkaufe back- und confiseriewaren einer bvi-klitsche - "lucys' sweat candies", um ein leckeres beispiel zu nennen 8-) - obwohl diese selbstverständlich in seiner backstube hergestellt wurden!), mit einer auslandsfirma in einem drittland aktiv zu sein, ohne die gesetzlichen vorschriften des drittlandes exakt zu befolgen (also beispielsweise ordnungsgemässe eintragung einer zweigniederlassung - gleich welcher "variante" - oder gründung einer xx & co kg mit "einbau" der auslandsfirma in geeigneter form)


für "grenzfälle" - beispielsweise consulting-aktivitäten in deutschland über die schweizer zweigniederlassung einer us-beratungsfirma - gelten spezielle überlegungen... allerdings erfolgversprechend auch nur dann, wenn die leistungserbringer (sprich: die involvierten berater) in der schweiz wohnhaft sind - ch-zn einer us-llc mit "consultant" mit wohnsitz in castrop-rauxel, der ausschliesslich für die stadtwerke castrop-rauxel IN DEREN BÜRORÄUMLICHKEITEN it-leistungen erbringt... IST SCHWIERIG - um nicht zu sagen grobfahrlässig!!!


wie immer - es kommt auf den einzelfall an (beachten sie bitte auch, dass ihre webseite optimalerweise nicht durch einen brd-designer erstellt werden und nicht bei einem brd-provider gehostet werden sollte... absolut tödlich!)


der lösungen sind viele... picken sie sich die optimalste auf der breiten palette raus... dazu viel glück 8-)


ffbkdavid@creatrustconsult.com
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Trackbacks are An
Pingbacks are An
Refbacks are An



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.8 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.0.0