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| UK Limited Gründungsfirmen, Einsatz, Haftung, Insolvenz- und Rechtsfragen etc.
Ltd., Die UK-Limited |
| Tags: dormant accounts, limited, ltd, uk limited, uk ltd |
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Wo liegen die Grenzen der Abgabe von Dormant Accounts... lese da absolut unterschiedliche Interpretationen - teilweise absoluten Schwachsinn
Danke für eine sachbezogene Aufklärung Roger |
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Die englische Gesetzgebung umschreibt als Firma mit "Dormant-Status" eine Gesellschaft, die während eines Steuerjahres keine signifikanten Transaktionen abwickelte - genauer (als Erläuterung des Begriffes "signifikant"): Es fanden in der Buchhaltung keine Bewegungen statt.
Aenderungen des Aktienkapitales und direkt im Zusammenhang mit dem Erhalt der Gesellschaft stehende Kosten (Honorare Verwaltungsorgane, Kosten Registered Office, staatliche Gebühren und Abgaben) gelten nicht als Bewegungen/signifikante Transaktionen Im Gegensatz zur "Dormant Company" - hauptsächlich gegründet zum Schutz von (Marken)namen oder zur Absicherung von Patenten/Rechten, die (noch) ohne Ertrag sind - gibt es den Begriff der "Non-Trading Company" für Firmen, die nicht (mehr) geschäftlich aktiv sind, aber gleichwohl noch Aufwendungen (beispielsweise für Lagerkosten in Zusammenhang mit Waren, die noch unverkauft herumliegen, oder - Aus Werterhaltungsgründen - den Unterhalt von Einrichtungsgegenständen/-Maschinen) oder Erträge (Zinsen auf Bankguthaben oder ähnliches) in ihren Büchern festhalten. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass "Non-Trading Companies" über einen (naturgemäss bescheidenen) Personalbestand verfügen können, Dormant Structures jedoch auf gar keinen Fall MitarbeiterInnen beschäftigen dürfen Unter gewissen Voraussetzungen (Auslagerung der Unterhalts- und/oder Betriebskosten) können Immobilien über Dormant Companies gehalten werden... typisches Beispiel wäre eine Ferienwohnugn im Süden, bei der sich der ständige Bewohner verpflichtet, alle direkt mit dem "Betrieb" des Objektes in Zusammenhang stehenden Kosten privat zu übernehmen Abschliessend sei erwähnt, dass auch für Dormant Companies selbstverständlich alle gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich der Abgabe von Dokumenten (vor allem Annual Return und Accounts) sowie der Bereitstellung von Organen (Director und Secretary) vollumfänglich Geltung haben Hope this helps ffbkdavid@business-podium.com www.creatrustconsult.com Geändert von ffbkdavid (03.11.2006 um 22:16 Uhr). |
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Sofern die tatsächliche Geschäftsführung sich in Deutschland befindet besteht uneingeschränkte Steuerpflicht und somit die Geschäftsführung verpflichtet die entsprechende Steuererklärungen mit Bilanz ect. Einzureichen - auch wenn die Gesellschaft keinen Umsatz getätigt hat.
Die Dormant Accounts befreien die Gesellschaft von diesen nicht! |
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geschätzter nutzer "mec":
bringen sie in ihrem posting nicht etwas durcheinander, wenn sie ausführen: "..... Sofern die tatsächliche Geschäftsführung sich in Deutschland befindet besteht uneingeschränkte Steuerpflicht und somit die Geschäftsführung verpflichtet die entsprechende Steuererklärungen mit Bilanz ect. Einzureichen - auch wenn die Gesellschaft keinen Umsatz getätigt hat. - Die Dormant Accounts befreien die Gesellschaft von diesen nicht! die "tatsächliche geschäftsführung" kann sich gar nicht in deutschland befinden, weil es ja gerade zum wesen eines "dormant status" gehört, dass eben nichts "geführt" wird. sobald sie in irgendeiner weise - und in welchem land auch immer - tätig sind, entfällt der dormant status also da verstehe ich nicht recht, wie man von einer "tatsächlichen geschäftsführung" überhaupt reden kann, wenn doch bewusst eine struktur gewählt wird, die ebendiese explizit ausschliesst in verkürzter form würde ich sagen: dormant-status-status kann in der realität nur in anspruch genommen werden, wenn sie eine 2 gbp-company gründen zum zwecke des namensschutzes im eu-raum (das macht durchaus sinn)... für mehr wird's nicht die optimale lösung sein (argumentieren sie jetzt bitte nicht mit "... ich treibe ja keine geschäfte, sondern habe nur ein wertschriftendepot in der gesellschaft ..." - ein solches führt wohl unweigerlich (und hoffentlich in überreichem ausmass!!!) zu zinseinnahmen und kursgewinnen... und die führen zu steuerpflicht... und unweigerlich zum verlust des d-status so sie also an letzteres gedacht haben, oder daran, dass gewisse unwissende schlaumeier damit argumentieren könnten "... ich führe ja meine geschäfte in d... im uk bin ich nicht aktiv ..." - dann ist ihnen uneingeschränkt beizupflichten... aber SO naiv und unwissend agiert ja niemand... oder? 8-) ffbkdavid@business-podium.com www.creatrustconsult.com Geändert von ffbkdavid (03.11.2006 um 22:16 Uhr). |
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Geschätzter Moderator "ffbkdavid"
Da haben Sie mich missverstanden, mit der tatsächliche Geschäftsführung in Deutschland war nicht die Geschäftsführung an sich gemeint sonder bezog sich auf den Ort an sich die Geschäftsführung überwiegend befindet. Bitte entschuldigen Sie das ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt habe. Die uneingeschränkte Steuerpflicht ergibt sich also aus den Ort der tatsächliche Geschäftsführung, befindet sich diese in Deutschland und hatte die Limited keine signifikanten Transaktionen können zwar beim britischen Gesellschaftregister die Dormant Accounts eingereicht werden - aber in Deutschland ist die Geschäftsführung verpflichtet die entsprechende Steuererklärungen Einzureichen. Lider übersehen einige Limited-Betreiber in Deutschland das sie es mit zwei Rechtssystemen zu tun haben und somit der Aufwand auch entsprechend höher ist und es in manchen Punkten noch keine Rechtssicherheit gibt. Einige Gründungsagenturen machen dies bezüglich auch noch falsche Angaben und wollen nur möglichst viele Limited Companies verkaufen - ob die Kunden dann später einmal ein Problem haben ist für diese offensichtlich nebensachlich. Ich denke das Sie dies auch so sehen - oder etwa nicht? |
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selbstverständlich, geschätzter nutzer MEC,
mir ging es lediglich darum, klarzustellen, dass, sobald das thema "ort der geschäftsführung" überhaupt zur diskussion steht, auf gar keinen fall dormant accounts im uk abgegeben werden können/dürfen für ihre bemerkungen hinsichtlich der art und weise bez. nonchalance, mit der gesetzlichen vorschriften in grossbritannien nachgelebt wird, bedanke ich mich bestens... wenn von seiten der moderatorenschaft auf die wichtigkeit einer professionellen betreuung hingewiesen wird, setzt man sich ja leicht dem vorwurf aus, man wolle auf seine mühlen reden! ffbkdavid@business-podium.com www.creatrustconsult.com Geändert von ffbkdavid (03.11.2006 um 22:17 Uhr). |
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