BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere
 

Zurück   BPB Business Podium Boards: Offshore, Firmengründungen, Beruf & Karriere > Offshore, Banken, Gesellschaften, Stiftungen & Trusts > UK Limited

UK Limited Gründungsfirmen, Einsatz, Haftung, Insolvenz- und Rechtsfragen etc.
Ltd., Die UK-Limited

Tags: , ,

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 22:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 3
Standard Steuerpflicht der Ltd

Hallo, ich habe eine Ltd. in UK gegründet um hier in Deutschland geschäfte zu machen.
Nun bekam ich ca. eine Woche nach Gründung das Formular CT41G - New Company.

1. Da ich doch gerne eine Steuerbefreiung der Ltd. in UK haben möchte, ist meine Frage nun ob ich das CT41G überhaupt ausfüllen muss?

2. Wie bekomme ich eine Steuerbefreiung in UK?

Sollte ich CT41G-New Company Details, ausfüllen muss habe ich dazu noch weitere Fragen.

Vielen Dank schonmal an euch,
Mfg Christian_K
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 09:36
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard uk-companies IM REALEN LEBEN:

folgende verständnisfragen:


(1) haben sie FACHLICH AUSGEBILDETE partner IN GROSSBRITANNIEN (einen secretary beispielsweise), die dafür verantwortung tragen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen modalitäten frist- und formgerecht über die bühne gehen?

oder haben sie - aus kostengründen (?) - sich selbst als "director" und die oma als company secretary einsetzen lassen?

nur 'ne frage - weil:


(2) wie um alles in der welt kommen sie auf die hirnrissige idee zu fragen, wie sie eine "steuerbefreiung" in grossbritannien zustande bringen könnten? - würde ihnen eine derartige frage auch einfallen, wenn sie eine brd-gmbh hätten, die in israel eine orangenplantage betreibt und von dort aus internationale handelsketten mit entsprechenden säften bedient?

bitte verstehen sie meine etwas provokativen darstellungen nicht als persönlichen angriff... aber die art ihrer anfrage weist doch darauf hin, dass sie über kein konzept verfüg(t)en, um eine PROFESSIONELL AUFGESTELLTE firma aufzustellen


(3) selbstverständlich sind sie in grossbritannien steuerpflichtig - ebenso wie (verweis auf "principal place of business"-normen... man betätige die suchfunktion auf diesen boards und werde fündig!) für ihre AKTIVITÄTEN IN DEUTSCHLAND in diesem land (in welcher form - selbständige oder unselbständige zweigniederlassung, eintragungspflicht, ihk-mitgliedschaft, sozialversicherungsabgabepflicht etc. etc. etc. - wird ihnen jeder brd-steuerberater fachlich fundiert und kompetent auskunft erteilen können UND IHNEN AUCH HELFEN KÖNNEN, IHREN HIESIGEN VERPFLICHTUNGEN NACHZUKOMMEN)

das "resultat" ihrer geschäftlichen operationen in d sind in der bilanz und erfolgsrechnung der "uk-mutter" gegenüber den uk-behörden aufzuzeigen... die entsprechende "post" wird ihnen zu gegebenem zeitpunkt von der "inland revenue" mit sicherheit zugehen (BEACHTEN SIE BITTE AUCH DIE ANDEREN GESETZLICH VORGEGEBENEN TERMINE - können sie auf der webseite des "companies house" konkret auf ihre firma bezogen kostenlos nachlesen... die uk-behörden lassen in diesem bereich nicht mit sich spassen - verspätete hinterlegung von annual returs und/oder accounts führen zu heftigen bussgeldern!)

selbstverständlich können sie in d bezahlte steuern für dort ausgewiesene gewinne im uk in abzug bringen... absolut kein problem - nur bedingt dies meiner ansicht nach den beizug eines MIT DEM UK-STEUERRECHT vertrauten spezialisten vor ort

just my 2c.


stellen sie doch bitte ihre "anschlussfragen", damit wir alles in einen topf schmeisen und in einem aufwasch "ab- und aufklären" können


viel erfolg für ihr projekt


ffbkdavid@creatrustconsult.com

Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 13:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 3
Standard

Obwohl ich sagen muss das die Antwort die Sie gegeben haben ziemlich überheblich klingt, bin ich doch einen Schritt schlauer dadurch - dafür danke!
Trotzdem möchte ich anmerken das jeder einmal klein angefangen hat, richtig? Ich bezweifle das Sie mit dem Fachwisssen über die UK-Limited geboren wurden, sondern Sie musssten es ebenso erlernen wie jeder andere auch.

1. Zur Steuerbefreiung:
So ziemlich jede Ltd. Gründungsagentur und einge Anwälte behauptet es gäbe die möglichkeit der Steuerbefreiung in den UK, wenn man eine in DE eingtragene Geschäftsstelle hat und nur in DE Geschäfte macht (so wie ich das auch Plane).
Man spricht dort gerne über einen sog. 7 Punkte Fragebogen, soweit ich das verstanden habe - deshalb meine Frage im eröffnungspost.

2. Zur Company:
Director bin ich(Wo ist das Problem hierbei?), Secretary und Registered Office sind beide von der Gründungsagentur besetzt.

3. Die Gründungsagentur bat mir an, CT41G von einem UK Steuerberater für 300€ ausfüllen zu lasen, jedoch sehe ich das nicht ein, für 2 Seiten und 20min. Arbeit so viel Geld zu lassen.
Deshalb wollte ich einfach mal bei euch Erfahrenen Persönlichkeit nachfragen ob man das Forumlar überhaupt ausfüllen muss bei Steuerbefreiung (über welche sie behaupten es gibt sie nicht).

4. Über die Pflichten zur abgabe der account's bin ich mir sehr wohl bewusst, und dafür werde ich wenn die zeit gekommen ist selbstverständlich einen Stuerberater beauftragen.

5. Verstehen sie mich nicht falsch (ich bezweifle nicht ihre fachliche kompetenz), aber es ist merkwürdig das sie das gegenteil von dem behaupten, mit welchem die Gründugsagenturen für die Ltd. werben.
Heisst das nun tatsächlich das ich 2 fach steuern zahlen muss?
Ich zahle Steuern hier in DE (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, etc) und dann noch zusätzlich in den UK?


Mfg Christian_K
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 14:44
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard ein offenes wort - und klare antworten:

Obwohl ich sagen muss das die Antwort die Sie gegeben haben ziemlich überheblich klingt, bin ich doch einen Schritt schlauer dadurch - dafür danke!
_____ sehen sie... der zweck heiligt doch bekanntlich die mittel 8-)
_____ ernsthaft: wir pflegen hier eine offene gesprächskultur, weil wir davon überzeugt sind, dass KLARE und KONZISE antworten IHNEN als user mehr bringen als "ichhabdaauchnochwasgehört"-postings... vergleichen sie doch schlicht und einfach sprache und INHALT mit anderen boards - und entscheiden SIE, ob's ihnen gefällt oder nicht - it's that easy
_____ überheblichkeit wäre, sie herunterzuputzen und als doofe nuss darzustellen, die auf diesem forum wenig mangelnder potenz (inhaltlich gesprochen selbstverständlich... gott behüte!!!) nichts verloren hat - ich denke, bei uns (und SIE gehören selbstredend auch "zu uns" 8-) dürfen sie engagierte voten erwarten... und als gegenleistung eben auch einstecken


damit DAS vom tisch ist - ich muss ihnen gleich nochmals einen auf die mütze geben:
_____ sie erwähnen ja selbst, dass als secretary ein in grossbritannien residentes unternehmen fungiert... naja, so unter "uns" und directement das ziel im auge: eigentlich wäre es ja sache ebendieses secretaries, für das ausfüllen des von ihnen angesprochenen formulares besorgt zu sein... gehört nämlich zu seinen "duties"
_____ im übrigen wissen sie sicher, dass nach den bestimmungen des langsam aber sicher in kraft tretenden neuen "companies act" in grossbritannien ein "company secretary" nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist... nur so als tipp - wenn sie einen solchen nämlich nicht "beschäftigen", können sie sich auch das entsprechende honorar sparen (ich verkneife mir jetzt die frage, wie hoch dieses wohl sein mag... im hinblick auf mein bestreben, jeglichem vorwurf der überheblichkeit den boden zu entziehen 8-)


zurück zu den fakten und ihren anliegen:


Trotzdem möchte ich anmerken das jeder einmal klein angefangen hat, richtig? Ich bezweifle das Sie mit dem Fachwisssen über die UK-Limited geboren wurden, sondern Sie musssten es ebenso erlernen wie jeder andere auch
_____ ja, haben wir... wir vertreten allerdings die these, dass für derart sensible belange wie STEUERN, ABSCHLUSSGESTALTUNG, ABSICHERUNG DER RECHTLICHEN GRUNDLAGEN IN EINEM FERNEN LAND etc. etc. fachleute - ungeachtet der kosten! - zum zuge kommen sollten
_____ gegenfrage: in welcher branche sind sie denn tätig? - sind sie dort, wo sie durch engagement und eben know-how erfolge erwarten, ein fachmann? - ja... gut so - WIR sind mit sicherheit in IHRER branche nicht fachleute... und würden uns derart bemerkungen bezüglich des erlangens ebensolcher verkneifen
_____ jeder an seinem platz - schuster, bleib bei deinem leisten


1. Zur Steuerbefreiung:
So ziemlich jede Ltd. Gründungsagentur und einge Anwälte behauptet es gäbe die möglichkeit der Steuerbefreiung in den UK, wenn man eine in DE eingtragene Geschäftsstelle hat und nur in DE Geschäfte macht (so wie ich das auch Plane).
Man spricht dort gerne über einen sog. 7 Punkte Fragebogen, soweit ich das verstanden habe - deshalb meine Frage im eröffnungspost.
_____ dann würde ich doch empfehlen, dass sie einen der "einige" anwälte konkret mit ihrer interessenwahrung aufgrund seiner "aussagen" verpflichten - natürlich auf der grundlage eines schreibens, in dem er ihnen seine sicht der dinge bestätigt und auch kundtut, dass diese seine meinung auch diejenige der zuständigen finanzämter (wo immer sich diese auch befinden mögen!) ist
_____ oder spricht irgendetwas (vielleicht die verpflichtung, die erwähnte leistung zu honorieren?) dagegen - die sache wäre ja damit vom tisch und wir könnten den thread in ruhe und in bestem einvernehmen schliessen 8-)


2. Zur Company:
Director bin ich(Wo ist das Problem hierbei?), Secretary und Registered Office sind beide von der Gründungsagentur besetzt.
_____ dass sie in "ihrer" firma als director eingesetzt sind und gleichzeitig die geschäfte in deutschland führen... dagegen spricht nun wirklich überhaupt rein gar nichts
_____ die konsequenzen solchen tuns sind ihnen sicherlich bewusst und sie sind in der lage, mit diesen zu leben


3. Die Gründungsagentur bat mir an, CT41G von einem UK Steuerberater für 300€ ausfüllen zu lasen, jedoch sehe ich das nicht ein, für 2 Seiten und 20min. Arbeit so viel Geld zu lassen
_____ ach ja... gut zu wisen, dass sie offensichtlich doch auch FACHMANN darin sind, zu beurteilen, mit welchem aufwand die von ihnen erwartete leistung verbunden ist
_____ 2 seiten und 20 minuten für das ruckzuckzackzack-ausfüllen ist wahrlich "angemessen"... braucht ja keinerlei abklärungen, kontakt mit ihnen zur ABKLÄRUNG DER KONKRETEN UMSTÄNDE... erwägung des sachlich und fachlich richtigen vorgehens - ein reines abhacken der gestellten fragen
_____ ... und sie bekommen ja die erwarteten leistungen "für lau" durch simples posten auf einem board... wo man sie offensichtlich kennt, mit ihren geschäftsplänen vertraut und regelmässig befasst ist
_____ ihr vorgehen ist selbstverständlich VON D E M PUNKT aus betrachtet, dass sie 300 Euros gespart haben, vollkommen richtig


Deshalb wollte ich einfach mal bei euch Erfahrenen Persönlichkeit nachfragen ob man das Forumlar überhaupt ausfüllen muss bei Steuerbefreiung (über welche sie behaupten es gibt sie nicht).
_____ wahrscheinlich ist es "so", dass englische steuerberater ganz genau weiss, dass sie das formular NICHT ausfüllen müssen... er aber aus reiner hab- und geldgier versucht hat, ihnen 300 euros aus der tasche zu ziehen
_____ denn: schliesslich sind sie ja "steuerbefreit" und folglich geht's die britten einen feuchten kehricht an, was in einer in grosbritannien registrierten company passiert und geschieht
_____ ach du grünes heinzelmännchen... auf IHR weiteres treiben sind wir ja grundsätzlich gespannt... aber lassen wir das!


4. Über die Pflichten zur abgabe der account's bin ich mir sehr wohl bewusst, und dafür werde ich wenn die zeit gekommen ist selbstverständlich einen Stuerberater beauftragen.
_____ was wollen sie denn "wenn die zeit gekommen ist" einen englischen fachmann einsetzen... noch dazu einen STEUERberater... sie sind doch STEUERBEFREIT und können sich um die abgabe der accounts foutieren
_____ vielleicht sollten sie in erwägung ziehen, sogenannte "dormant accounts" zu hinterlegen... damit bestätigen sie, dass die firma GRUNDSÄTZLICH keinerlei aktivitäten unternommen hat... und DAMIT wären sie in der tat "fein raus" - können sie aber mit links selbst fabrizieren... sie wissen ja jetzt, was englische steuerfachleute pro 20 minuten arbeit an kostenersatz verlangen!


5. Verstehen sie mich nicht falsch (ich bezweifle nicht ihre fachliche kompetenz), aber es ist merkwürdig das sie das gegenteil von dem behaupten, mit welchem die Gründugsagenturen für die Ltd. werben.
Heisst das nun tatsächlich das ich 2 fach steuern zahlen muss?
Ich zahle Steuern hier in DE (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, etc) und dann noch zusätzlich in den UK?
_____ ich hatte ihnen in der ersten antwort klar und unmissverständlich dargelegt, dass sie für die BEREITS IN DEUTSCHLAND VERSTEUERTEN ERTRÄGE EINEN "TAX CREDIT" ERHALTEN - selbstverständlich müssen sie ihre erfolge nicht 2x versteuern
_____ nur hat das AUSFÜLLEN EINER STEUERERKLÄRUNG überhaupt rein gar nichts mit der STEUER(ZAHL)PFLICHT zu tun
_____ bei ihnen fehlt's grundsätzlich am wissen darüber, worauf sie sich eingelassen haben... so einfach ist die analyse ihrer situation

... und zum thema "was gründungsagenturen so alles herumfaseln, wenn der tag lang ist" nur das: WIEVIEL HABEN SIE DENN FÜR DIE GRÜNDUNG IHRER GESELLSCHAFT B E Z A H L T ? - glauben sie ernsthaft, dafür KONKRET AUF IHRE SITUATION ZUGESCHNITTENE beratungsleistungen in anspruch nehmen zu können? ja? dann tun sie mir leid!


so, schaun' wir 'mal, wie sich die sache weiterentwickelt... hier agieren sie ja auf "honorarfreiem" parkett, können also weiterhin fakten und nackte tatsachen als "behauptungen" abqualifizieren... wie's dem herrn gefällt!


viel erfolg


ffbkdavid@creatrustconsult.com

Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 14:53
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard second opinion:

nur als ergänzung HIER:


http://www.egno.de/download/vortrag_..._hl_2005_2.pdf


seite 20


das thema neigt sich seinem ende zu 8-)


frohes werken


ffbkdavid@creatrustconsult.com


Creatrust Management AG Offshore Corporate Services
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 21:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 3
Standard Die Antwort war sogar noch besser

Meine Herren ich bin ja nun schon ganz klein mit Hut, bitte keins mehr auf die Mütze geben

Der Vortrag aus ihrem letzen Beitrag ist wirklich Klasse und bringt alles kurz und knapp auf den Punkt.

Ok also "Steuerbefreiung" ist alles dummgeschwafel, gut zu wissen.
An und führ sich ein Skandal das diese tollen Gründeragenturen damit werben.
War einfach so das ich dachte, "Na fragst du erstmal ein paar erfahrene Persönlichkeiten in einem Fachlich kompetenten Forum, bevore du deine Zeit vergeudest und am Ende auf den Mist reinfällst."
Entschuldigen sie wenn ich mit disen Fragen ihre Zeit vergeudet habe.

Zitat:
...ernsthaft: wir pflegen hier eine offene gesprächskultur, weil wir davon überzeugt sind, dass KLARE und KONZISE antworten IHNEN als user mehr bringen als "ichhabdaauchnochwasgehört"-postings... vergleichen sie doch schlicht und einfach sprache und INHALT mit anderen boards - und entscheiden SIE, ob's ihnen gefällt oder nicht - it's that easy
Finde ich an und für sich ganz gut, auch wenn es am Anfang sehr direkt rüber kam. Sicherlich gefällt es mir hier, sonst hätte ich mich nicht registriert.

Zitat:
damit DAS vom tisch ist - ich muss ihnen gleich nochmals einen auf die mütze geben:
_____ sie erwähnen ja selbst, dass als secretary ein in grossbritannien residentes unternehmen fungiert... naja, so unter "uns" und directement das ziel im auge: eigentlich wäre es ja sache ebendieses secretaries, für das ausfüllen des von ihnen angesprochenen formulares besorgt zu sein... gehört nämlich zu seinen "duties"
_____ im übrigen wissen sie sicher, dass nach den bestimmungen des langsam aber sicher in kraft tretenden neuen "companies act" in grossbritannien ein "company secretary" nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben ist... nur so als tipp - wenn sie einen solchen nämlich nicht "beschäftigen", können sie sich auch das entsprechende honorar sparen (ich verkneife mir jetzt die frage, wie hoch dieses wohl sein mag... im hinblick auf mein bestreben, jeglichem vorwurf der überheblichkeit den boden zu entziehen 8-)
Das ist ein äußerst Interessanter Punkt! Vielen dank für diesen Hinweis.
Kann ICH das Forumlar trotzdem ausfüllen und an das HM Revenue & Customs schicken solange ich einen Secretary bestellt habe?

Zitat:
_____ dass sie in "ihrer" firma als director eingesetzt sind und gleichzeitig die geschäfte in deutschland führen... dagegen spricht nun wirklich überhaupt rein gar nichts
_____ die konsequenzen solchen tuns sind ihnen sicherlich bewusst und sie sind in der lage, mit diesen zu leben
Nun ich muss ein weiteres mal zugeben das mir die Konsequenzen nicht wirklich bekannt sind, sollte es denn eher "negative" sein


Zitat:
_____ ach ja... gut zu wisen, dass sie offensichtlich doch auch FACHMANN darin sind, zu beurteilen, mit welchem aufwand die von ihnen erwartete leistung verbunden ist
_____ 2 seiten und 20 minuten für das ruckzuckzackzack-ausfüllen ist wahrlich "angemessen"... braucht ja keinerlei abklärungen, kontakt mit ihnen zur ABKLÄRUNG DER KONKRETEN UMSTÄNDE... erwägung des sachlich und fachlich richtigen vorgehens - ein reines abhacken der gestellten fragen
_____ ... und sie bekommen ja die erwarteten leistungen "für lau" durch simples posten auf einem board... wo man sie offensichtlich kennt, mit ihren geschäftsplänen vertraut und regelmässig befasst ist
_____ ihr vorgehen ist selbstverständlich VON D E M PUNKT aus betrachtet, dass sie 300 Euros gespart haben, vollkommen richtig
Sie verstehen mich falsch.
Ich habe das Dokument vorliegen und kann mehr oder weniger alles bis auf die Punkte in denen es um das "PAYE" (Pay as you earn) geht (Punkte 15, 16 & 17) selbst ausfüllen.
Deshalb empfinde ich es als teuer so etwas für 300€ machen zu lassen.

Zitat:
_____ bei ihnen fehlt's grundsätzlich am wissen darüber, worauf sie sich eingelassen haben... so einfach ist die analyse ihrer situation

... und zum thema "was gründungsagenturen so alles herumfaseln, wenn der tag lang ist" nur das: WIEVIEL HABEN SIE DENN FÜR DIE GRÜNDUNG IHRER GESELLSCHAFT B E Z A H L T ? - glauben sie ernsthaft, dafür KONKRET AUF IHRE SITUATION ZUGESCHNITTENE beratungsleistungen in anspruch nehmen zu können? ja? dann tun sie mir leid!
Ja mir fehlts am Wissen darüber, deshalb habe ich mich doch hier registriert um die Antworten auf meine Fragen zu bekommen. Und bisher muss ich sagen bin ich doch um einiges "weiser", auch wenn ich bei vielen Antworten erst zwischen "Ironie und Fakt" unterscheiden muss, danke für die Investierte Zeit.
Na klar, es war mir bewusst das ich bei einer solchen Gründugsagentur wie der meinen keinen speziellen auf mich abgestimmten Service erwarten kann.

Zitat:
so, schaun' wir 'mal, wie sich die sache weiterentwickelt... hier agieren sie ja auf "honorarfreiem" parkett, können also weiterhin fakten und nackte tatsachen als "behauptungen" abqualifizieren... wie's dem herrn gefällt!
Sie müssen auch meine Lage verstehen, wie bereits gesagt wollte ich erstmal nachfragen bevor ich mich auf diese Ominöse Steuerbefreiung einlasse und am Ende damit "auf die Schnautze falle", da es ja anscheinend "bull..." ist.
Also bitte verzeihen sie mir, dass ich das Verb "behaupten" in meinen Beiträgen benutzt habe, war doch anders gemeint.

Einen schönen Abend, und danke für ihre Antworten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 31.07.2008, 22:19
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard ach du liebes walterli*

ist doch gut - ziel erreicht!


sowohl tropico als auch meine wenigheit kämpfen seit jahren (ja, seit nachgewiesenermassen fünf langen jahren!!!!) gegen dieses gründungsgesindel, das für 99 euro produkte auf den markt wirft, die minimalsten anforderung WIDERSPRECHEN... und sich - frechheit kennt keine grenzen - dann auch noch "marktführer" nennen


viel erfolg für ihr projekt... lassen sie uns wissen, wie sich ihre aktivitäten entwickeln und ihr baby gedeiht!


wohl bekomm's


ffbkdavid@creatrustconsult.com


Creatrust Management AG Offshore Corporate Services




* walterli war der sohn des grossen helvetiers wilhelm tell, der durch sein mannhaftes verhalten grösse gezeigt hat... WIE SIE 8-)

also: weitermachen... auch wenn's 'mal gelegentlich einen auf den schädel gibt... scheitern tut nur der, der nicht wieder aufsteht!!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 17:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Augsburg
Beiträge: 2
Standard

Hallo Christian_K,

ich bin hier zwar neu und habe die Aussagen von ffbjdavid gelesen (auch ich bin ein Freund offener Worte); ich muss aber schon sagen, dass wirklich Vieles an den Aussagen nicht korrekt bzw. falsch ist.

Klar ist, es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen England (besser: UK) und Deutschland, das Besteuerungsrechte verteilt, sodass eben gerade keine Doppelbesteuerung stattfindet. Wer wann welches Besteuerungsrecht hat, ist etwas kompliziert gestaltet, es ist in aller aller Regel aber so, dass eine in Deutschland tätige Limited in Deutschland steuerpflichtig ist und in UK keine Steuer anfällt. Die englischen Behörden wollen das nur prüfen und verlangen deswegen etwas Bürokratie. Konkret heißt das (und das habe ich wirklich schon häufig durchgezogen), dass ich beim deutschen Finanzamt eine spezielle Bestätigung verlange (manchmal ist eine Vorlage nötig) und diese nach England schicke. Meistens ist damit alles erledigt. Manchmal gibt es noch Rückfragen; mehr aber nicht.

Also Käse mit Doppelbesteuerung.

Thema Secretary: Richtig - der Secretary ist nicht (mehr) nötig. Im Regelfall hat aber der Secretary die EDV bzw. den EDV-Zugang, sodass Meldungen an das Companies House schlank und schnell abgewickelt werden können. Ein echter Vorteil oder möchte man sich als Director um alles Mögliche kümmern. Ich biete regelmäßig die Übernahme der Secretary-Position auf der Grundlage eines Steuerberatungsauftrages mit an. In der Praxis erledigt der Steuerberater bei GmbH's weitgehend die gleichen Aufgaben, wie die eines Secretarys bei einer Limited. Großartiges Geld wird hierfür dabei nicht verlangt. Ich erlebe es in meiner täglichen Praxis allzu häufig, dass mal ganz ganz schnell gehandelt werden muss z.B. Berufung oder Abberufung eines Officers, Anteilsveräußerung und wirklich viele Meldungen, mit denen man am Anfang einfach nicht rechnet. Dann heißt es eben: Gesellschafterbeschluss unterzeichnen und die Meldung geht raus; häufig ist das Ganze am gleichen Tag bereits im Companies House veröffentlicht.

Das ist doch gerade (natürlich gibt es auch Nachteile) einer der großen Vorteile einer Limited-Gesellschaft - das schlanke und flexible Gesellschaftsrecht.

Viele Grüße aus Augsburg

Marcus Ritscher
Steuerberater
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 18:59
Moderator
 
Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 529
Standard laut ritschen ist auch eine art, sich zu profilieren:

edler meister des steuerrechtes...


sie ritschen ja ganz gewaltig los ins gelobte land (interne bezeichnung für die genüsslichen diskussionen, die sich auf unseren boards abspielen 8-)


könnten sie mir bitte NACHWEISLICH darstellen, wann und wo ich je von einer doppelbesteuerung gesprochen hatte


MEINE aussage war klipp, klar und unmissverständlich:


"... ich hatte ihnen in der ersten antwort klar und unmissverständlich dargelegt, dass sie für die BEREITS IN DEUTSCHLAND VERSTEUERTEN ERTRÄGE EINEN "TAX CREDIT" ERHALTEN - selbstverständlich müssen sie ihre erfolge nicht 2x versteuern ..."


also bitte - korrigieren sie den unsinn, den sie da über mich verlauten lassen


dankeschön


ffbkdavid@creatrustconsult.com


www.creatrustconsult.com
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 19:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Augsburg
Beiträge: 2
Standard

Hallo ffbkdavid,

danke für die Lorbeeren vorab und vorweg einmal ein sorry, falls Du Dich angegriffen fühlst. Es geht schließlich um Wissen, das eben unterschiedlich verteilt ist und eben insbesondere durch Austausch ausgebaut bzw. vermehrt werden soll. Wir Steuerberater (zumindest ich) arbeiten manchmal pragmatisch und reden manchmal nach Sinn und Zweck und nicht nach dem Wortlaut.

Ich habe halt von Dir folgendes gelesen:
Zitat:
(2) wie um alles in der welt kommen sie auf die hirnrissige idee zu fragen, wie sie eine "steuerbefreiung" in grossbritannien zustande bringen könnten? - würde ihnen eine derartige frage auch einfallen, wenn sie eine brd-gmbh hätten, die in israel eine orangenplantage betreibt und von dort aus internationale handelsketten mit entsprechenden säften bedient?
und

Zitat:
(3) selbstverständlich sind sie in grossbritannien steuerpflichtig - ebenso wie (verweis auf "principal place of business"-normen... man betätige die suchfunktion auf diesen boards und werde fündig!) für ihre AKTIVITÄTEN IN DEUTSCHLAND in diesem land (in welcher form - selbständige oder unselbständige zweigniederlassung, eintragungspflicht, ihk-mitgliedschaft, sozialversicherungsabgabepflicht etc. etc. etc. - wird ihnen jeder brd-steuerberater fachlich fundiert und kompetent auskunft erteilen können UND IHNEN AUCH HELFEN KÖNNEN, IHREN HIESIGEN VERPFLICHTUNGEN NACHZUKOMMEN)

das "resultat" ihrer geschäftlichen operationen in d sind in der bilanz und erfolgsrechnung der "uk-mutter" gegenüber den uk-behörden aufzuzeigen... die entsprechende "post" wird ihnen zu gegebenem zeitpunkt von der "inland revenue" mit sicherheit zugehen (BEACHTEN SIE BITTE AUCH DIE ANDEREN GESETZLICH VORGEGEBENEN TERMINE - können sie auf der webseite des "companies house" konkret auf ihre firma bezogen kostenlos nachlesen... die uk-behörden lassen in diesem bereich nicht mit sich spassen - verspätete hinterlegung von annual returs und/oder accounts führen zu heftigen bussgeldern!)
Also ich habe das halt so verstanden, dass Du von einer Doppelversteuerung ausgehst. Selbstverständlich habe ich auch den folgenden Satz gelesen:

Zitat:
selbstverständlich können sie in d bezahlte steuern für dort ausgewiesene gewinne im uk in abzug bringen... absolut kein problem - nur bedingt dies meiner ansicht nach den beizug eines MIT DEM UK-STEUERRECHT vertrauten spezialisten vor ort

just my 2c.
Deswegen lasse Dir bitte sagen, dass Dein Gedanke des Wegfalls gar nicht so schlecht war, aber eben nicht richtig. Die deutschen Steuern werden in UK nicht auf die englische Steuerer angerechnet, sondern die Einkünfte werden in England steuerfrei belassen, sodass überhaupt nichts mehr angerechnet werden muss. Und wenn es ansonsten in England keine steuerpflichtigen Einkünfte sind (das dürfte der absolute Regelfall sein) heißt das im Ergebnis Null Steuer in UK. Sowas nennt man "Methodenartikel" und ist im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt. Nachdem das im DBA geregelt ist, kann UK gar nichts dagegen machen, die müssen das akzeptieren und nachdem das so ist und jeder Deutsche sich darauf berufen kann, muss nicht unbedingt ein englischer Steuerexperte eingeschaltet werden; es reicht, wenn man ein bißchen Englisch kann und die Adresse des HMRC hat. Das örtliche HMRC hat doch dann auch keine Lust jedes Jahr erneut alles abzuprüfen, ob vielleicht doch UK-Einkünfte vorliegen. Die befreien dann halt von der Abgabe der Steuererklärung auf Dauer.

Aber ich denke doch, dass wir beide jetzt weiter gekommen sind - oder.

Viele Grüße

Marcus Ritscher
Steuerberater aus Augsburg
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu