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| UK Limited Gründungsfirmen, Einsatz, Haftung, Insolvenz- und Rechtsfragen etc.
Ltd., Die UK-Limited |
| Tags: beifuer, direktoren, neuregelung, ukcompanies |
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a c h t u n g
vom kommenden 1. oktober (2008) an ist es nicht mehr möglich, bei AB DIESEM DATUM NEUGEGRÜNDERTEN uk-gesellschaften eine iuristische person als direktor (sogenannte "corporate directors") als EINZIGEN DIRECTOR einzusetzen... es ist zwingend notwendig, dass mindestens EIN DIRECTOR eine person ("natural person") ist die funktion des "secretaries" - obwohl nach den neuen bestimungen des corporate acts in vielen fällen nicht mehr vorgeschrieben - kann nach wie vor durch eine iuristische person ausgefüllt werden die NEUE REGELUNG GILT AUCH FÜR BEREITS BESTEHENDE GESELLSCHAFTEN - also nicht nur für neu gegründete! - wobei für firmen, die am 8. november 2006 über corporate director(s) verfügten, eine übergangsregelung bis october 2010 gilt es wird interessant sein, zu sehen/verfolgen, wie der markt reagiert, nachdem ein doch wesentliches argument hinsichtlich der wahrung von diskretion und anonymität, das bisher - unter anderem, ich weiss 8-) - für eine uk-lösung sprach, entfällt ffbkdavid@creatrustconsult.com www.creatrustconsult.com |
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