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UK Limited Gründungsfirmen, Einsatz, Haftung, Insolvenz- und Rechtsfragen etc.
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Alt 05.04.2006, 23:20
ffbkdavid ffbkdavid ist offline
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Registriert seit: 24.03.2006
Beiträge: 468
Standard International Headquarters Company

Definition

Unter "International Headquarters Company" ist eine Gesellschaft zu verstehen, die sich hauptsächlich und weltweit mit dem Halten und der Verwaltung von Beteiligungen an anderen Firmen beschäftigt

Die Implementation einer derartigen Struktur empfiehlt sich in Fällen, in denen Dividendeneinnahmen aus dem Ausland - vorzugsweise in Ländern mit einer hohen Besteuerung derartiger Ausschüttungen - generiert werden




Erlangung des Status als "International Headquarters Company"

Als Voraussetzungen für den Status einer "International Headquarters Company" hängt von den Eigentumsverhältnissen in der Gesellschaft ab. Es gelten die folgenden alternativen Kriterien:


( 1 )
Sämtliche Aktien der "International Headquarters Company" sind im Besitz einer anderen Drittfirma, deren Eigentümer nicht in Grossbritannien ansässige ausländische Privatpersonen mit einer Mindest-Beteiligungsquote von 80% sind, und

( 2 )
Sämtliche Aktien der "International Headquarters Company" sind im Besitz einer ausserhalb von Grossbritannien börsenkotierten Gesellschaft

( 3 )
Jeder Aktionär besitzt mindestens 5% der Aktien der "International Headquarters Company" und mindestens 80% der Aktien sind im Besitz von Privatpersonen oder Firmen, die ausserhalb des Vereinigten Königreiches domiziliert sind




Anwendungen

Der grundsätzliche Vorteil einer "International Headquarters Company" ist die Möglichkeit, im Zug von Dividendenausschüttungen ausländischer Beteiligungen in Abzug gebrachte Verrechnungssteuern (Zinsabschlagssteuer) geltend machen zu können.

Voraussetzung ist die Existenz eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beteiligten Staaten


Beispiel

Eine "The International Headquarters Company" besitzt eine Beteiligung von 100% an einer französischen Gesellschaft. Zwischen den beteiligten Staaten besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, der steuerlich relevante Gewinn beläuft sich auf US$ 200,000.00, der Steuersatz beträgt 35%. Im Falle der Ausschüttung des nach Zahlung der französischen Steuern verbleibenden Gewinnes an die "International Headquarters Company" zeigt eine Musterrechnung folgendes Bild:

- Einkommenssteuersatz in Frankreich: US$ 70,000.00
- Einkommenssteuersatz in Grossbritannien: US$ 66,000.00

Besteuerung im United Kingdom:
- Ausgeschüttete Dividende: US$ 130,000.00
- Anrechenbare ausländische Steuern: US$ 70,000.00

Da der in Betracht kommen Steuerbetrag (US$ 66,000.00) niedriger ist als die bereits entrichteten Abgaben, entfällt jegliche Steuerpflicht in Grossbritannien und die "International Headquarters Company" kann ihre Gewinne ohne Belastungen als Dividende ausschütten




ffbkdavid@creatrustconsult.com

Geändert von ffbkdavid (12.11.2006 um 23:36 Uhr).
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