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| UK Limited Gründungsfirmen, Einsatz, Haftung, Insolvenz- und Rechtsfragen etc.
Ltd., Die UK-Limited |
| Tags: dual resident, limited, ltd, uk limited |
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Der "Finance Act 1994" bezog sich grundsätzlich auf die steuerliche Behandlung von Gesellschaft, die sowohl in Irland wie auch in Grossbritannien geschäftlich aktiv/eingetragen waren. - Als eigentlich ungeplante "Nebenwirkung" wurden die Betimmungen des Gesetzes auf alle wohl im Vereinigten Königreich eingetragenen, jedoch ausserhalb des Landes tätigen Firmen angewandt - obwohl die Regierung doch im "Finance Act 1988" plante, ebengerade diesen Strukturen den Garaus zu machen.
Konkret besteht die Möglichkeit - allerdings beschränkt auf Länder, in denen zwischen Grossbritannien und dem "aktuellen" Registrierungsland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht - dass eine Gesellschaft als im United Kingdom für nicht steuerpflichtig angesehen wird. Eine der (verschiedenen) Bedingungen besteht darin, dass die Verwaltung der Unternehmung im Drittland erfolgt (Principal Place of Business also ausserhalb des Vereinigten Königreiches). Es bestehen keine Bestimmungen im erwähnten Gesetz, die eine minimale Besteuerung ausserhalb von Grossbritannien regeln. Lediglich als Basisinformation diene der Hinweis darauf, dass die Kanalinseln (Jersey, Guernsey, Sark etc.) sowie die Isle of Man von den hier beschriebenen "Vergünstigungen" nicht profitieren können "Dual Resident Companies"-Beispiele Beispiel 1 - UK-Finanzgesellschaft verwaltet und kontrolliert via Zypern - Gewinne aus Darlehensabwicklung via Firma unterstehen keiner Besteuerung in Grossbritannien - Besteuerung zum "Zypernsatz"ample Structure 1 Beispiel 2 - UK-Immobiliengesellschaft verwaltet und kontrolliert via Madeira - Keine steuerlichen Auswirkungen bei Verkauf von Grundbesitz im Vereinigten Königreich - Allfällige Mieteinnahmen in Grossbritannien (nach Abzug der nachgewiesenen Kosten) steuerbar - Erbschaftssteuerpflicht für UK-Niedergelassene ffbkdavid@creatrustconsult.com Geändert von ffbkdavid (15.11.2006 um 00:12 Uhr). |
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