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Unternehmensinsolvenz In diesem Forum werden Themen rund um die insolvente Firma behandelt.

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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2007, 12:12
H.-J. Briest H.-J. Briest ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 13
Standard Auswahl und Umgang mit dem Insolvenzverwalter

Auswahl und Umgang mit dem Insolvenzverwalter

Eine große Unsicherheit besteht bei den Organen des Unternehmens darüber, wie die Zusammenarbeit / Abwicklung mit einem Insolvenzver nach Stellen des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verläuft. Nicht zu Unrecht bestehen hier erhebliche Bedenken, weil nur mit wenigen Insolvenzverwaltern eine wirkliche konstruktive und faire Zusammenarbeit möglich ist, denen es nicht ausschließlich um die Vermehrung eigenen Honorars in möglichst kurzer Zeit bei möglichst geringem Arbeitseinsatz geht. Für die Organe des Unternehmens ist es dabei allein fast unmöglich, sicher zu stellen, dass von dem zuständigen Insolvenzgericht dann der Insolvenzverwalter bestellt wird, mit dem eine solche faire Abwicklung realisiert werden kann. Dies hat seine Ursache darin, dass (außer bei Planinsolvenzverfahren) die Insolvenzgerichte vollkommen frei in der Bestellung des Insolvenzverwalters sind und sich regelmäßig nicht an Wünsche/ Vorschläge gebunden fühlen, auch um die objektive Bearbeitung sicher zu stellen. Den Organen des Unternehmens wird deshalb dringend empfohlen, sich im vorab professioneller Beratung zu bedienen, weil es natürlich auch hier Möglichkeiten gibt, diesen objektiven Auswahlvorgang bei dem Insolvenzgericht mitzugestalten. Dies kann etwa in der Gestalt erfolgen, dass der Antrag nicht schriftlich an das Gericht geschickt, sondern persönlich von dem Unternehmensorgan mit dem Berater bei dem zuständigen Richter/Richterin (nach vorheriger Recherche) abgegeben wird, wobei in dem persönlichen Gespräch oft die Chance besteht, gewisse Vorstellungen bzgl. des Insolverwalters zu äußern und auch umgesetzt zu bekommen. Außerdem empfiehlt es sich, bei den Gerichten die Anwesenheiten bestimmter Insolvenzverwalter (an bestimmten Tagen/ Zeiten) im Vorfeld zu recherchieren, weil bei den Eilfällen (meist bei Anträgen von Organen mittelständischer Unternehmen) die Insolvenzgerichte gezwungen sind, sofort die Bestellung zum vorläufigen Insolverwalter vorzunehmen. Auch dieses Vorgehen bedarf im Vorfeld einer sorgfältigen Recherche mittels externer professioneller Beratung.

Regelmäßig arrangiert der vorläufig bestellte Insolvenzverwalter noch am gleichen Tag seiner Bestellung mit den zuständigen Organen des mittelständischen Unternehmens einen persönlichen vor Ort Termin, zu dem er meist auch weitere Sachbearbeiter (Steuerberater, Verwertungsgesellschaften, etc.) mitbringt, die später die eigentliche Abwicklung vornehmen. Zu diesem ersten Termin sollten die Organe des Unternehmens auf jeden Fall externe Beratung hinzuziehen, weil hier die Weichen für die spätere Zusammenarbeit / Abwicklung gestellt werden. Der vorläufig bestellte Insolvenzverwalter ist gezwungen, sich umgehend ein erstes Bild über den laufenden Geschäftsbetrieb zu machen, um dann zu entscheiden, ob und wie dieser aufrecht erhalten werden kann. Bestehen hier noch Aussichten auf die Erfüllung von Restaufträgen wird dies im Regelfall für den Insolvenzverwalter sehr interessant sein, weil er über die Möglichkeiten des Insolvenzausfallgeldes die Chance hat, mit geringen Kosten diese Aufträge abzuwickeln. Da er hierzu meist die Hilfe der Unternehmensorgane benötigt, sollten diese unbedingt versuchen, ihre eigenen Belange nicht nur anzusprechen, sondern auch während dieser 3- Monatsphase (Dauer der Gewährung von Insolvenzausfallgeld) durchzusetzen.
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