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Unternehmensinsolvenzen In diesem Unterforum können Sie sich zu allen wesentlichen Aspekten des Themas austauschen.

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 06:54
tropico tropico ist gerade online
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Registriert seit: 24.03.2006
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Standard Insolvenzregister

Insolvenzregister:

Insolvenzen

In diesem Teil finden Sie die wichtigsten Bekanntmachungen in Insolvenz-, Gesamtvollstreckungs- und Vergleichsverfahren sowie Konkursen. Diese sind sämtlich zwingend im "Bundesanzeiger" zu veröffentlichen. Alles, was zurzeit in der Zeitung "Bundesanzeiger" amtlich bekannt gemacht wird, finden Sie auch auf dieser Plattform. Die Art und Weise der elektronischen Veröffentlichung orientiert sich dabei an den für eine amtliche Veröffentlichung in diesem Medium bestehenden rechtlichen Vorgaben.

https://www.unternehmensregister.de/...n=bankruptcies

https://www.unternehmensregister.de/...ion.sessionid=

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanz...avid=tostart&=

Geändert von tropico (09.02.2007 um 06:44 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2006, 09:46
ThoFa ThoFa ist offline
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Beiträge: 2
Standard

Hallo,

noch einfacher ist die Recherche über www.insolvenzbekanntmachungen.de und/oider über www.insolnet.de .

MfG

ThoFa
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  #3 (permalink)  
Alt 17.06.2006, 01:47
Lord_Alexander Lord_Alexander ist offline
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Standard Ediktsdatei in AT

Hallo ThoFa,
Danke für die Informationen. Für AT gibt es ein analoges System:

http://www.edikte.justiz.gv.at/

LG,

Alexander

Geändert von tropico (29.11.2006 um 10:31 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 17.06.2006, 01:51
Lord_Alexander Lord_Alexander ist offline
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Registriert seit: 17.04.2006
Beiträge: 37
Standard Ausgetrickst ...

Sorry, irgendwie habe ich nicht bemerkt, daß dies hier das "Unterthema" zu den deutschen Unternehmensformen ist...

LG,

Alexander
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2007, 08:40
tropico tropico ist gerade online
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Standard Verbraucherinsolvenz

Verbraucherinsolvenz

Das Thema "Verbraucherinsolvenz" behandeln wir hier im Forum zwar nicht, doch spreche ich hierzu gerne eine Empfehlung aus:

Informieren Sie sich zum Thema "Verbraucherinsolvenz" bei unserem user ThoFa unter www.resolvent.de. Dort befinden Sie sich in besten Händen.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 10:55
tropico tropico ist gerade online
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Standard Verbraucherinsolvenz

Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz ist zwar nicht unser Thema hier im Forum, doch möchte ich den Leser folgendes nicht vorenthalten (gelesen im Internet), denn dies betrifft gerade den gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft:

Durch diverse Fernsehreportagen, Pressemitteilungen oder Tipps von Bekannten, Steuerberatern und Rechtsanwälten haben Sie von der sog. „Frankreich-Insolvenz“ gehört. Ein Blick über die entsprechenden Keywords bei Google offenbart Ihnen eine Fülle von mehr oder minder qualifizierten Beiträgen und Anbietern.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch das BGH Urteil IX ZB 51/00 vom 18.9.2001 und der EU Verordnung Nr.1364/2000 gesetzlich festgeschrieben und besagen, dass eine im EU-Ausland erteilte Restschuldbefreiung in jedem EU Staat anzuerkennen ist.

Der Weg ins Elsass/Lothringen lohnt sich grundsätzlich, weil dort, aufgrund eines lokalen Sonderrechtes die Restschuldbefreiung nicht an die deutsche „Wohlverhaltensphase“ von 6 Jahren geknüpft ist, d.h. Sie werden hier wesentlich schneller schuldenfrei.

Die Anerkennung in Deutschland ist nicht das Problem, Sie müssen die Restschuldbefreiung in Frankreich aber erst einmal bekommen………

Faillite Civile

Das lokale Recht welches hier zum Tragen kommt ist die „faillite civile“, auf Deutsch der „Zivilkonkurs“. Die Inanspruchnahme dieses Rechtes beschränkt sich auf Bürger die Ihren Lebensmittelpunkt und den Ort des „hauptsächlichen Interesses“ in einem der Departements 57,67 oder 68 haben. Dies können auch Deutsche und andere EU Bürger sein, da diese der EU-weit geltenden Niederlassungsfreiheit unterliegen und somit in Frankreich keine Aufenthaltsgenehmigung benötigen. Bei der Prüfung des Lebensmittelpunktes ist die Rechtsprechung „im Fluss“, d.h. es müssen mittlerweile „handfeste“ Indizien für einen Lebensmittelpunkt sprechen. Genügte vor einigen Jahren noch die „Briefkastenadresse“ beurteilen die Gerichte die Anforderungen zunehmend strenger, zumal bei Deutschen der Verdacht immer nahe liegt, dass diese nur gekommen sind um sich schnell zu entschulden.

Der Einzelrichter wird bei der Prüfung des Insolvenzantrages zunächst Anhaltspunkte dafür suchen, dieses, mangels Zuständigkeit, abzulehnen. Eine Garantie zum erfolgreichen Abschluss eines Verfahrens wird Ihnen keiner geben können, da man sonst die Rechtstaatlichkeit Frankreichs in Frage stellen müsste.

Anwälte können Sie auf die notwendigen Voraussetzungen hinweisen die einen Lebensmittelpunkt begründen und Ihnen das Verfahren erläutern, sie können Ihnen aber nicht die Aufgabe der Begründung eines Lebensmittelpunktes abnehmen.

Lebensmittelpunkt
Soweit so gut, aber wie lösen Sie das Problem des Lebensmittelpunktes………..

Hier fängt Ihr eigentliches Problem an, Sie müssen einen Partner an Ihrer Seite finden dem Sie Vertrauen können und der kompetent und erfahren genug ist alle erforderlichen Schritte zu kennen und diese mit Ihnen zu gehen……

Der Aufwand den es zu betreiben gilt ist beachtlich, aber im Hinblick einer lückenlosen Dokumentation des Lebensmittelpunktes unvermeidlich.

Betroffene, die aufgrund Ihrer persönlichen Situation nicht über die notwendige Flexibilität und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, sollten den „französischen“ Weg meiden.

Ehemaligen Unternehmern und Selbständigen, die über geeignete Firmenkonstruktionen ihr „Schicksal“ bereits wieder erfolgreich in die Hand genommen haben oder nehmen möchten ist dieses Verfahren grundsätzlich anzuraten.
Dienstleister
Nehmen Sie sich die Zeit Ihren zukünftigen „Partner“ in Sachen Frankreich Insolvenz abzuklopfen, auch Sympathiewerte spielen eine große Rolle für ein erfolgreiches Zusammenspiel. Ihre französische „Partnerschaft“ wird ja auch ca. 24 Monate andauern.

Sinnigerweise sollte Ihr neuer „Partner“ jemand sein, der „vor Ort“ sitzt und nicht in Deutschland oder sonst wo und „jemanden kennt der jemanden vor Ort kennt“.

Die Musik spielt hier vor Ort bei den Behörden, Maklern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und öffentlich-rechtlichen Institutionen. Hier müssen u.a. passende Wohnungen gefunden, französische Mietverträge abgeschlossen, die richtigen Anwälte und Steuerberater eingebunden und die hiesigen Gepflogenheiten gekannt und berücksichtigt werden.

Hier treten auch während Ihres gesamten „ Aufenthaltes“ die kleinen Alltagsproblemchen auf, die zu erkennen und zu lösen sind.

Serviceangebot
Wir bieten diesen Service der „Rundumbetreuung“ von der „Umsiedlung“ nach Elsass/Lothringen mit allen strukturellen Anforderungen und im zweiten Schritt die bestmögliche juristische und steuerliche Begleitung durch deutschsprachige Fachanwälte und Steuerberater bis zum Abschluss des Verfahrens und der einhergehenden Restschuldbefreiung.


Erfahrungsgemäß zeigen sich Ihre Gläubiger sehr verhandlungsbereit wenn Sie von Ihrem Wegzug nach Frankreich erfahren…………….

Unsere Klienten schätzen die pragmatische und lösungsorientierte Art und Weise unserer Herangehensweise und das vertrauensvolle und offene Miteinander.

Sie sind gerne eingeladen uns in einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen und sich selbst einen Eindruck von uns zu verschaffen. Bei dieser Gelegenheit können wir gerne eine praktikable Lösung Ihres Problems erarbeiten.


Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr Anliegen der schnellstmöglichen Restschuldbefreiung in kompetente Hände zu legen.


In der Tat ist dieser Weg rechtlich zulässig und praktikabel !


Aber noch einmal für all diejenigen, die Leseschwierigkeiten haben: wir werden in diesem Forum NICHT über Verbraucherinsolvenz reden !
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