Rechtzeitige Lösung der Unternehmensnachfolge
Rechtzeitige Lösung der Unternehmensnachfolge
Bei vielen Personen- und Kapitalgesellschaften haben die Eigentümer erhebliche Probleme mit der so genannten Unternehmensnachfolge, richtigerweise bei der Nachfolge in der Führung des Unternehmens. Dieses Problem ist nicht neu, stellt sich aber seit geraumer Zeit verstärkt bei einer Vielzahl auch sehr erfolgreicher mittelständischer Unternehmen. Der Ursprung dieses Problems ist dabei branchenübergreifend gleich. Regelmäßig wurden diese Unternehmen von einer Person entweder aufgebaut oder in schwieriger Lage übernommen und erfolgreich entwickelt. Diese so aufgebauten und erfolgreichen Unternehmen sind dabei stets untrennbar mit ihren Gründern/ "Machern" verbunden, die es aber häufig nicht verstanden (und regelmäßig auch nicht gewollt) haben, rechtzeitig die Führung und ggf. auch die Eigentumsverhältnisse so zu ordnen, dass die Unternehmen auch ohne sie weiter erfolgreich am Markt bestehen können. Obwohl dieses Problem keinesfalls neu und Bestandteil diverser meist beriebswirtschaftlicher Publikationen ist, sind davon aktuell sehr viele deutsche mitelständische Unternehmen betroffen, was aus der Altersstruktur ihrer Gründer und noch immer in den Firmen tätigen Patriarchen resultiert.
Solange diese Firmen- Gründer noch im Unternehmen selbst tätig sind, kann das Problem der Nachfolge nur mit ihnen und in den wenigsten Fällen gegen sie gelöst werden. Dabei sind verschiedene Wege denkbar. Leider nur in Ausnahmefällen sind im Unternehmen bereits Familienmitglieder tätig, die bereits so eingebunden sind, dass sie bei Ausscheiden des Gründers das Unternehmen führen können. Dieser Idealfall stellt tatsächlich die absolute Ausnahme dar, da regelmäßig bei den Kindern entweder andere berufliche/private Interessen vorherrschen oder keine Bereitschaft besteht, sich (auch finanziell) in dem Unternehmen zu engagieren.
Stehen die Familienmitglieder als Erben des Inhabers/Gründers des Unternehmens fest, sollte von ihnen mit großem Nachdruck die Frage der Unternehmensnachfolge angegangen werden, auch wenn sie selbst diese nicht antreten wollen und der Gründer sich (dies passiert regelmäßig) sich dagegen sperrt. Ein zulanges Abwarten hat zur Folge, dass bei einem plötzlichen Ausscheiden des Gründers (Krankheit/Todesfall) das Unternehmen faktisch führungslos ist und Kunden/Banken umgehend auf diese neue und negative Sitaution reagieren, was trotz bis dahin guter Unternehmensergebnisse zur Insolvenz des Unternehmens oder zum Notverkauf führen kann, wodurch auch vom eigentlichen Unternehmenswert und damit vom Erbe wenig übrig bleibt. Familienmitglieder sollten deshalb rechtzeitig und am besten mit dem Gründer beginnen, eine Strategie zur Unternehmensnachfolge zu entwickeln und diese umzusetzen, wozu sinnvollerweise auf externe Unterstützung zurück gegriffen werden sollte. Diese externe Beratung sollte nicht von den klassischen Unternehmensberatungen sondern besser von solchen Beratern vorgenommen werden, die selbst in der Wirtschaft aktiv tätig sind und deshalb auch die wirklichen Interessen und Probleme nachvollziehen und lösen können. Bestandteil der so zu entwickelnden umfassenden Strategie ist dabei zum einen die Ausrichtung des Unternehmens selbst, was etwa bei solchen Firmen zwingend der Fall sein muss, wo das Gesamtgeschäft vom Spezial Know-How des Gründers abhängt, was häufig der Fall ist. Hier muss dann entschieden werden, wie und mit wem das Unternehmen auch ohne dieses (im Einzelfall nicht zu ersetzende) Spezial Know- How auszurichten ist, um es zukünftig am Markt erfolgreich bestehen zu lassen. Bei der Suche nach dazu geeigneten Personen ist dann auch die Frage zu klären, ob diese sinnvollerweise neben einer Einbindung in die Geschäftsführung auch über Unternehmsanteile an das Unternehmen gebunden werden sollten. Die Familienmitglieder sollten in diesen Konstellationen einen größtmöglichen Verzicht ausüben, um hier der zukünftigen Geschäftsführung weitestgehend freie Hand beim operativen Geschäft zu lassen. Die regelmäßig von Banken geforderten persönlichen Sicherheiten der neuen Geschäftsführung werden diese nur bei gleichzeitigem Erhalt von Anteilen am Unternehmen bereit sein zu übernehmen.
Sollten die Familienmitglieder und der Gründer einen Verkauf des Unternehmens bevorzugen, sollte dieser erfolgen, solange das Unternehmen noch erfolgreich tätig ist. Meist sind mittelständische Unternehmen nicht interessant für große Fonds, die erst ab bestimmten Umsatzzahlen und Wachstumspotenzialen Interesse an mittelständischen Unternehmen haben, wodurch sich der Kreis möglicher Interessenten dann in der Regel stark reduziert und es einer langen Vorbereitung bedarf, hier geeignete Käufer zu finden, die häufig bereits in der gleichen Branche tätig sind. Auch bei diesem Vorgehen sollten die Gründer/Familienmitglieder versuchen, sich die Unterstützung solcher Berater zu holen, die selbst aktiv bei Unternehmen tätig sind und damit ein ganz anderes Verständnis für die Problemlösung mitbringen. Mit langen und teuren Analysen und Hochglanzprospekten ist den Unternehmen nicht geholfen, sondern nur mit tatkräftiger aktiver Unterstützungstätigkeit, ggf. auch mit der befristeten Übernahme der Geschäftsführung bis zur endgültigen Lösung des Nachfolgeproblems.
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