Insolvenz als Instrument zur Unternehmenssanierung
Insolvenz als Instrument zur Unternehmenssanierung
In der Vielzahl der Fälle wird der Insolvenzantrag durch die Geschäftsführung eines Unternehmens erst dann gestellt, wenn die Situation als aussichtslos erscheint und alle anderen Versuche zur Rettung des Unternehmens gescheitert sind, einschließlich der erfolglosen Tätigkeit so genannter Unternehmensberater, die zwar regelmäßig in der Sache ohne jeden Erfolg „beraten“, gleichzeitig den Unternehmen aber die letzten liquiden Mittel entziehen.
Im Hinblick auf die spätere Fortführung des Geschäftsbetriebes ist der rechtzeitige Einsatz der Insolvenz häufig das richtige Instrument zur Sanierung von Unternehmen. Dies bedingt, dass der Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter in enger Abstimmung mit einem auf diesem Gebiet wirklich spezialisierten Berater rechtzeitig einen Fortführungs- und Sanierungsplan erstellen, in dem die Insolvenz dann nur eine, wenn auch entscheidende, Etappe der Gesamtsanierung darstellt.
Regelmäßig zeichnet sich eine negative Entwicklung lange Zeit vorher hat und hat bei den meisten Unternehmen die gleichen Ursachen. Nur selten gelingt es den Unternehmen sich bei rückläufigen Umsätzen, geringeren Erträgen bei gleichzeitig hohen Fixkosten (Personal, etc.) und hohen Verbindlichkeiten bei diversen Gläubigern, etwa Banken, oder von Forderungsausfällen wieder zu erholen. Insbesondere die fehlende Möglichkeit der schnellen Reduzierung von Personalkosten (scheitert am deutschen Arbeitsrecht) und gleich bleibend hohe Kapitalkosten nehmen den Unternehmen die Chance, sich aus solchen Situationen zu befreien.
Bevor der Insolvenzantrag gestellt wird, bedarf es seitens der Geschäftsführer / Gesellschafter bei Interesse an einer Unternehmenssanierung zusammen mit ihrem Berater an der Einleitung und Umsetzung vorheriger Schritte, die Basis der späteren Sanierung sind. Dazu zählt etwa die frühzeitige Installation einer so genannten Auffanggesellschaft, über die möglichst lange vorher Aufträge akquiriert und an die spätere „Insolvenzgesellschaft“ untervergeben werden sollen. Auch die durchaus mögliche vorab Suche/ Auswahl eines geeigneten Insolvenzverwalters, der dann vom jeweiligen Insolvenzverwalter eingesetzt wird, gehört zu diesen Schritten. Außerdem muss eine klare Analyse über die zukünftige Unternehmensstruktur, die spätere Umsatz, Kosten ,- und Ertragsplanung mit dem Berater erstellt werden, weil nur darauf aufbauend eine realistische Chance der Sanierung besteht. Die frühzeitige Sicherung bestehender Vermögenswerte und die Suche nach möglichen zukünftigen finanziell beteiligten Partnern sind ebenfalls wichtige Bausteine der Sanierung.
Schließlich können dann so vorbereitet die Verhandlungen mit den Gläubigern zum Verzicht bzw. Teilverzicht ihrer Forderungen geführt werden, weil die Insolvenz dann eben nicht als Druckmittel der Gläubiger, sondern als Instrument zum Verzicht eingesetzt wird, was im übrigen auch für die Privatinsolvenz der Geschäftsführer / Gesellschafter gilt. Schrittweise sind dann die Personalkosten durch Kündigungen, ausgesprochen durch den Insolvenzverwalter, zu reduzieren, mit dem während der Übergangsphase über die Auffanggesellschaft zusammengearbeitet werden (etwa bei der Fertigproduktion von Aufträgen / Nutzung Insolvenzausfallgeld, etc.) und die Voraussetzungen für den späteren Neustart geschaffen werden sollten.
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