Auffanggesellschaften
Auffanggesellschaften
Sofern sich eine dauerhafte Verschlechterung der Unternehmenssituation abzeichnet sollte bei Interesse an einer Sanierung des Unternehmens durch die verantwortlichen Geschäftsführer / Gesellschafter gemeinsam mit einem spezialisierten Berater frühzeitig die Installation einer so genannten Auffanggesellschaft vorgenommen werden. Diese Gesellschaft sollte nicht über die gleichen Geschäftsführer / Gesellschafter wie die zu sanierende Gesellschaft verfügen. Außerdem wäre es sinnvoll in diese Gesellschaft neue finanzstarke Investoren einzubinden. Ziel dieser Gesellschaft ist es, an Kunden und Auftraggeber heranzutreten und Aufträge zu akquirieren, die dann an die spätere in die Insolvenz gehende Gesellschaft untervergeben werden. Dies erhöht später die Verhandlungsmöglichkeiten und Druckmittel auf den Insolvenzverwalter, aber auch auf die Gläubiger und Banken.
Über diese Auffanggesellschaft kann dann auch während der eigentlichen Insolvenz zusammengearbeitet werden, weil die Fertigproduktion von Aufträgen bei gleichzeitiger Nutzung von Insolvenzausfallgeld für jeden Insolvenzverwalter von Interesse ist.
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