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wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels, Hans-Sachs-Institut Wels, MBA, MPA, LuC MBA MPA Masterstudium wwedu GmbH, Joseph-Schumpeter-Institut Wels School of Applied Studies, Hans-Sachs-Institut Wels School of Advanced Studies, wwedu Worldwide Education GmbH, Master of Business Administration (MBA), Master of Public Administration (MPA), Aufbaustudium, Lehrgänge universitären Charakters (LuC) in Österreich - Business Administration: Master of Business Administration, Akademische(r) Betriebsorganisator/In, Akademische(r) Controller/In, Akademische(r) Finanz- und Vermögensberater/In, Akademische(r) Immobilienmanager/In - Public Administration: Master of Public Administration, Akademische(r) Verwaltungsmanager/In

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  #151 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 18:25
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Beiträge: 17
Standard wwedu

Da Sie sich intensiv mit der WWEDU beschäftigen darf ich mich auch wieder einmal in die Diskussion einschalten und festhalten:

- die Lehrgänge universitären Charakters (General Management, Public Management) die durch die WWEDU angeboten werden, können mit dem österreichischen akademischen Grad MBA oder MPA abgeschlossen werden.
- Die Verordnung der österr. Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde im österr. Bundesgesetzblatt auch entsprechend kundgetan.
- Die österr. akademischen Grade können in Österreich natürlich geführt werden. Führen heißt in Österreich, sie werden in der abgekürzten Form (eben MBA oder MPA) in öffentlichen Urkunden eingetragen.
- Natürlich werden alle von der WWEDU verliehenen Grade in Österreich auch eingetragen, wenn die Absolventen das wollen und so finden sich die akademischen Grade MBA und MPA in Führerscheinen, Reisepässen, im Grund- und Firmenbuch ...
- Mit Abschlüssen der WWEDU studieren unseres Wissens nach Absolventen in GB und den USA, Italien und Ungarn weiter, nur in Deutschland gibt es nachweislich Probleme.
- Die Titelführung in Deutschland ist eine Frage nach dem jeweiligen (Landes)Recht der deutscher Bundesländer und wird dies (Ausnahme Bayern) derzeit von den deutschen Bundesländern negativ gesehen, da in Deutschland ein akademischer Grad nur an einer akkreditierten Bildungseinrichtung (Uni, FH) erworben werden kann und nicht auch nach der erfolgreichen Absolvierung eines akkreditierten Lehrgangs. Dies wurde in diesem Podium auch schon lang und breit diskutiert.
- Neben dem deutschen Landesrecht ist auch europäisches Gemeinschaftsrecht beachtlich und so haben wir nunmehr ein Gutachten eines renommierten Professors für Europarecht (der in den WWEDU-Lehrgängen nicht vorträgt und in keinem Auftragsverhältnis zur WWEDU steht) vorliegen, das nach 22 Seiten zum eindeutigen Ergebnis kommt: „Deutsche Absolventen eines Lehrganges universitären Charakters sind nach Gemeinschaftsrecht berechtigt, den in Österreich verliehenen akademischen Grad in Deutschland zu führen“.
- Dieses Gutachten haben wir dem Kontaktbüro der Europäischen Union in Wien bereits übergeben, in einem deutschen Bundesland auch bereits dem zuständigen Ministerium mit dem Ersuchen um Feststellung der Führbarkeit übermittelt – das Ministerium hat die Prüfung zugesagt – und wird dieses Gutachten vom Bundesland Bayern in der nächsten KMK-Tagung zur Diskussion gestellt.
- Wir haben ungeachtet all dieser Bemühungen unseren Studierenden aus Deutschland (derzeit genau 68) angeboten, die Studiengebühr zu stunden, bis die Führbarkeit des österreichischen akademischen Grades in Deutschland unstrittig möglich ist, was von unseren Studierenden auch goutiert wird.
- Wir informieren über die Sach- und Rechtslage objektiv und längstens seit uns klar ist, dass es in Deutschland mit der Führbarkeit Probleme gibt, kommunizieren wir das auch offen.
- Es war für uns aber in den ersten Jahren wirklich denkunmöglich, dass ein österreichischer akademischer Grad in Deutschland nicht geführt werden darf und die Führbarkeit sogar unter Strafe gestellt wird. Wie wir nun wissen lässt sich diese Haltung der deutschen Bundesländer auf Grundlage europäischen Gemeinschaftsrechts auch nicht länger aufrecht halten.
- Als weitere Möglichkeit der unstrittigen Führbarkeit der österr. akademischen Grade in den deutschen Bundesländern sehen wir die Akkreditierung als Privatuniversität an und kommunizieren auch hier völlig offen alle Termine, Probleme und Erfolge.
- Wir haben uns daher auch bemüht, in diesem Forum immer wieder sachlich zu bleiben und schon einmal geschrieben, dass die Privatuniversitätsgründung in Österreich überhaupt erst seit 1999 möglich ist und im Jahr 2000 zum ersten mal eine Akkreditierung einer Privatuni in Österreich erfolgte, daher Äußerungen, die WWEDU bemühe sich schon seit 15 Jahren Privatuniversität zu werden so polemisch wie sachlich falsch sind.
- Acht Jahre sind aber auch eine lange Zeit und so durften wir auch schon ausführen, dass der Österr. Akkreditierungsrat (ÖAR) bei seiner Abweisung unseres Akkreditierungsantrages im Jahr 2007 festgestellt hat, dass die angestrebte Privatuniversität gemessen an den Akkreditierungsvoraussetzungen und den vorgesehenen Basiskriterien in den Bereichen
- Personalausstattung
- Finanzierung
- Raum- und Sachausstattung
- Breite des Studienangebotes
entsprochen hat.
Der ÖAR hat leider auch ausgeführt, dass der Antrag hinsichtlich
- Lehre
- Forschung
- Internationalisierung
- Qualitätsmanagementkonzept
- Institutioneller Entwicklungsplan
Mängel aufweist.
- Wir haben auch in diesem Forum berichtet, dass wir unseren Antrag natürlich in allen Bereichen überarbeiten und gerade in den vom ÖAR kritisierten Bereichen besonders gründlich verbessern.
- Daher freuen wir uns darüber, dass unsere Bildungseinrichtung gemäß der Industrienorm für Qualitätsmanagementsysteme ISO 9001 : 2000 zertifiziert wurde. In Österreich sind wir damit die erste universitäre Einrichtung die sich dieser Systemzertifizierung unterzogen hat. In Deutschland haben sich beispielsweise die Universität der Bundeswehr München und die Ruhr-Universität Bochum gem. ISO 9001 : 2000 zertifizieren lassen.
- Wir haben nie behauptet, dass das eine Auswirkung auf die Führbarkeit des Titels in Deutschland oder die Qualität des akademischen Grades hat und Sie werden auch keine Werbung damit auf unserer home page finden.
- Wir bieten österr. akademische Grade nach einem strengen peer review Verfahren an, dem sich keine deutsche Uni stellen muss um einen MBA anzubieten, in diesen Fällen reicht bereits ein Beschluss des jeweiligen Senates. Es ist daher auch keine Diskussion über die rechtliche Qualität des österreichischen akademischen Grades in Österreich zu führen.
- Die Diskussion dreht sich nur um die Führbarkeit des österr. Grades in Deutschland und hier hoffen wir auf die EU, die den deutschen Bundesländern sicher verdeutlichen wird, dass auch Deutschland Teil der Europäischen Union ist.
- Zurück zur Akkreditierung als Privatuniversität. Der ÖAR entscheidet am 05. September 2008 über den von der WWEDU im Dezember 2007 eingebrachten Antrag und dann wissen wir alle mehr.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Stieger
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  #152 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 23:23
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.312
Standard nichtakademische Masterabschlüsse und deren Titelführung

Zitat:
Zitat von Stieger Beitrag anzeigen
Mit Abschlüssen der WWEDU studieren unseres Wissens nach Absolventen in GB und den USA, Italien und Ungarn weiter, nur in Deutschland gibt es nachweislich Probleme.
Das ist totaler Quatsch! Was sollen die Absolventen denn "weiterstudieren"? Die Promotion wird damit wohl kaum gemeint sein und einen nichtkonsekutiven Master, für den man kein Grundstudium braucht, kann man auch ohne wwedu-Abschluss absolvieren.

Mir ist nach allen Prüfungen keine Universität untergekommen, die ein "Weiterstudieren" ermöglicht - was auch immer damit gemeint sein soll. Eine Promotion ist nach einem wwedu-Abschluss ausdrücklich nicht möglich, weil dies schon in Österreich unmöglich ist.

Zitat:
Neben dem deutschen Landesrecht ist auch europäisches Gemeinschaftsrecht beachtlich und so haben wir nunmehr ein Gutachten eines renommierten Professors für Europarecht (der in den WWEDU-Lehrgängen nicht vorträgt und in keinem Auftragsverhältnis zur WWEDU steht) vorliegen, das nach 22 Seiten zum eindeutigen Ergebnis kommt: „Deutsche Absolventen eines Lehrganges universitären Charakters sind nach Gemeinschaftsrecht berechtigt, den in Österreich verliehenen akademischen Grad in Deutschland zu führen“.
Es wird immer bunter - kein Professor für Europarecht kann bestimmen, dass nichtakademische Mastergrade angeblich in Deutschland geführt werden dürfen, was nachweislich nicht stimmt. Ein solches "Gemeinschaftsrecht" gibt es nicht, weil die wwedu-Abschlüsse zwar akademischen Graden ähneln, aber nicht wirklich akademisch sind - auch nicht nach österreichischem Recht.

Problematik:
Das Problem liegt bereits im Herkunftsland, denn schon in Österreich sind nichtuniversitäre Masterabschlüsse nicht mit akademischen Abschlüssen gleichzusetzen.
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  #153 (permalink)  
Alt 03.06.2008, 10:13
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Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 17
Standard MBA und MPA

Absolventen von uns haben mit ihrem MBA sowohl in GB als auch in den USA ein Promotionsstudium beginnen können.
Natürlich werden die Lehrgänge mit einem akademischen Grad abgeschlossen!
Der MBA stellt einen akademischen Abschluss nach einem Weiterbildungslehrgang dar (und hier ist es nach österr. Studienrecht egal, ob er an einer Universität, FH oder außeruniversitären Bildungseinrichtung erworben wurde), ist dabei nicht Teil der Bolognagliederung aber sehr wohl akademisch.
Und so geben wir auch auf unserer home page dazu völlig richtig Auskunft:
Akademische Mastergrade (“Master of Public Administration”, “Master of Business Administration”, “Master of ......“) werden nach Abschluss von

· Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),

· Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes - UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) oder

· Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der zuletzt geltenden Fassung)

verliehen, deren

· Zugangsbedingungen,
· Umfang und
· Anforderungen mit

Zulassungsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Mastergrade im Sinn der österreichischen Rechtsvorschriften sind akademische Grade auf der Grundlage

· einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
· mit starkem Berufsbezug,
· für das seinerseits ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium, Diplomstudium oder Magisterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Diese Mastergrade berechtigen generell nicht zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums, im Einzelfall können jedoch entsprechende Anerkennungen ausgesprochen werden.

Der Gesetzeswortlaut dazu:

Auszug aus der 35. MBA-Verordnung, kundgetan im österreichischen Bundesgesetzblatt:

Lehrgang „MBA in General Management“
§ 5. Das Joseph Schumpeter Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „MBA in General Management“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „MBA in General Management“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.

McNamara kennt selbst ein Rechtsgutachten, das der KMK und der EU vorliegt, das sich mit diesen Inhalten beschäftigt
Inhalt
I. Ausgangslage und Fragestellung 3
II. Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben betreffend die Führung akademischer Grade 6
1. Allgemeine Rahmenbedingungen 6
2. Berufsqualifikations-Richtlinie 6
3. Grundfreiheiten des Binnenmarktes 8
4. Freizügigkeitsrecht 12
III. Auswirkungen der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben auf die Führung akademischer Grade aus Lehrgängen universitären Charakters 15
1. Akademische Grade mit effectus civilis 15
2. Akademische Grade ohne effectus civilis – wirtschaftliche Tätigkeit des Inhabers 17
3. Akademische Grade ohne effectus civilis – keine wirtschaftliche Tätigkeit des Inhabers 19
IV. Auswirkungen der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben auf allfällige Regressforderungen bzw Schadenersatzansprüche von Inhabern akademischer Grade 21
V. Beantwortung der Fragen 22
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  #154 (permalink)  
Alt 03.06.2008, 10:47
Moderator
 
Registriert seit: 11.04.2006
Beiträge: 1.312
Standard

Zitat:
Zitat von Stieger Beitrag anzeigen
Absolventen von uns haben mit ihrem MBA sowohl in GB als auch in den USA ein Promotionsstudium beginnen können.
Dann nennen Sie doch einmal die Universitäten, bei denen das möglich sein soll.
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  #155 (permalink)  
Alt 03.06.2008, 10:58
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Zitat:
Zitat von Stieger Beitrag anzeigen
Diese Mastergrade berechtigen generell nicht zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums
Richtig - und deswegen kann mit dem Weiterbildungsabschluss nicht promoviert werden.

Zitat:
im Einzelfall können jedoch entsprechende Anerkennungen ausgesprochen werden.
Aha. Die MBAs und MPAs der wwedu berechtigen aber generell nicht zur Promotion.
Wer soll hier was im Einzelfall aussprechen, etwa die wwedu?

Das österreichische Wissenschaftsministerium äußert sich diesbezüglich jedenfalls klar, dass eine Promotion schon nach österreichischem Recht nicht möglich ist. Aus diesem Grund kann auch nicht im Ausland promoviert werden, weil die Universitäten prüfen, ob es nach dem Recht des Herkunftslandes möglich ist, mit einem solchen Abschluss zu promovieren.

Darüber hinaus gibt es schon dahingehend Probleme, dass die wwedu dem Bildungsrecht nach nur eine gewöhnliche Schule ist. Die wwedu gilt auch international nicht als Hochschule und ihre Abschlüsse nicht als voll gültige ausländische Grade. Das hat nichts mit Deutschland zu tun, sondern wird international so verstanden. Titelführung in Österreich und internationale akademische Anerkennung sind zwei Paar Schuhe.

Sie sprechen in Rätseln!
Sie verrennen sich in dem Thema, weil Sie Titelführung in Österreich mit einer vollen Anerkennung gleich setzen, was aber nicht dem Bildungsrecht entspricht. Die Weiterbildungsabschlüsse wurden hinzu erfunden, weil sie eben nicht akademisch gleichzusetzen sind. Sonst wäre die wwedu eine Universität und die zahlreichen genannten Probleme gäbe es nicht...

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  #156 (permalink)  
Alt 20.08.2008, 11:29
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WWedu hat neue Aktivitäten gezeigt mit einer Kooperation mit dem BMÖ und dann gibt es noch Fernkurse in Armenien.


WWEDU kooperiert mit dem BM

wwedu: sterreichische Fernkurse in Armenien
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..ich habe mir angewöhnt, dass ich jeden Tag in den Garten schau und eine Blume hinrichte..." (Edmund Stoiber, Bayrischer Ministerpräsident)

heute schon gemichelt? michelforum.ca

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  #157 (permalink)  
Alt 20.08.2008, 13:09
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Standard wwedu Fernkurse

Bildung in aller Welt; schön, aber damit ist das eigentliche Problem - nämlich das der Anerkennung - noch immer nicht gelöst.
Akademisch sind die wwedu-Abschlüsse daher noch immer nicht. Fernkurs (statt "Studium") ist da schon der treffendere Begriff.
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M. Wilson

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